Toleranzen Hausbau

Angenommen, jemand würde bei einem Bauunternehmen einen kompletten Hausbau in Auftrag gegeben und stellt nach Ablauf der meisten Arbeiten erstmals fest, dass die Maßtoleranzen unterschritten wurden und das Haus daher auf einer Länge von 13 Metern 10 cm zu kurz geraten ist. Die bereits fertig verputzten Innenräume seien entsprechend (zwischen 4 und 6 cm auf 5 bis 6 m Raumlänge) zu klein.
Eine Kontrolle der zulässigen Toleranzen ergäbe, da nichts im Hausbauvertrag / auf den Zeichnungen festgehalten sei, eine maximale Toleranz von +/- 20mm (DIN 18201 / 18202)daher angenommen wird. Ist diese Annahme korrekt?

Was wäre in diesem Fall zu unternehmen, was wären die möglichen Maßnahmen des Auftraggebers?

Was wäre in diesem Fall zu unternehmen, was wären die
möglichen Maßnahmen des Auftraggebers?

Hinsetzen und Erbsen zählen. Man, man…
cristalero

Hallo „bert78“,
Deine Anfrage geht eindeutig in die Richtung eines Baumangels.
Da die jedoch ein rechtlicher (und ganz sicher auch rechtlich zu würdigender) Aspekt ist, kann ein allgemeines Forum hier keine befriedigende Antwort liefern.
Der aus meiner Sicht einzige und richtige Weg wäre der, mit einem Fachanwalt für Baurecht diesen Vorgang zu besprechen und einen Lösungsweg zu suchen.
-.-.-.-.-.-
Gruß: Klaus

Hallo,
meine Frage geht ja in erster Linie dahin, ob diese Maßunterschreitung als „normal“ anzusehen ist, bzw. wie Cristallero nicht ganz emotionsfrei ausgedrückt hat in den Bereich „Erbsenzählertum“ zu schieben ist?
Worauf ich hinaus möchte ist, dass man immer und überall hört, liest und witzelt, dass

  • Maschinenbauer in mm messen,
  • Schreiner in cm messen
  • Maurer auf dem Bauplatz bleiben wollen.

Ist das auch heutzutage für das Hausbau-Handwerk die Realität?
Ich habe daher einmal die einzige Toleranz die ich finden konnte herangezogen (auf einer Länge von einer "normalen Eigenheimbreite/-länge wären das +/- 20mm) und auf die 5-fach tolerierte Größe unterschritten definiert.
Was genau würde dann in diesem Fall passieren? Ist eine Reklamation in einem Solchen Fall tatsächlich wie vom ersten Antwortenden umschrieben als „zu pingelig“ zu ignorieren (da es nun einmal nicht besser geht) oder würde es sich wie vom zweiten Antwortenden beschrieben gleich um einen „Baumangel / Fall für einen Baurechtsfachanwalt“ handeln?
Wie ernsthaft wird / sollte die angegebene Toleranz eingehalten (werden)? Wie bindend ist solch eine Maßtreue im Hausbau?

Noch ein kurzer Nachtrag bzgl. des Erbsenzählerarguments an dieser Stelle:
Würde ein Haus mit 10x10m Grundfläche Innenmaß um diese genannten 10cm Innenmaß in nur einer Richtung „zu kurz“ geraten, wäre das ein Verlust von 1m² bzw. 1% Wohnfläche pro Stockwerk.
Beim diesem Aspekt der „Erbsenzählerei“: Eine Zahlung von insgesamt nur 99% des vertraglichen Hauspreises wäre doch sicherlich eher bei einem Fachanwalt, als die „Lieferung“ von nur 99% der vertraglichen Wohnfläche?

Wo liegen die Grenzen auf beiden Seiten (Zahlung [Auftraggeber] / Lieferung [Auftragnehmer]?

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