Angenommen, jemand wohnt in einer hochwertigen Mietwohnung
aber der Hauseigentümer läßt das Äußere des Hauses vergammeln.
Hat der Mieter eine rechtliche Möglichkeit den Vermieter zu einer Renovierung der Außenanlage, Haus und Zuwegung, zu bewegen?
Angenommen, jemand wohnt in einer hochwertigen Mietwohnung
aber der Hauseigentümer läßt das Äußere des Hauses vergammeln.
Hat der Mieter eine rechtliche Möglichkeit den Vermieter zu
einer Renovierung der Außenanlage, Haus und Zuwegung, zu
bewegen?
Klar, Zorro,
er könnte sagen: He, Vermieter! Von außen sieht das Haus einfach sch***e aus!
Der erste Weg geht zum Vermieter. Vielleicht kann man ihn überzeugen, dass so eine Revonierung Wert erhaltend ist. Der muss dann aber noch die Miteigentümer überzeugen, denn das kostet viel Geld. Schliesslich müssen wieder die Mieter drunter leiden, denn das viele Geld wird natürlich (teilweise, im Rahmen der erlaubten Beträge) auf die Miete umgelegt.
Kurz: das ist nicht nur mit Dreck, sondern auch mit viel Ärger verbunden. Wahrscheinlich weiss er, warum er das nicht macht…
Auch wenn diese Wohnung schön ist - es gilt: „Wer Müll mietet, hat keinen
Anspruch auf Verschönerung des Mülls.“
Oder anders:
Wenn der Zustand schon bei Anmietung bekannt war, ist es nicht das Recht
des Mieters, eine Sanierung/Verschönerung zu beanspruchen. Ein Gespräch
mit dem Eigentümer ist natürlich dennoch möglich.