Ich habe neulich bei meinem Hund einen Bluttest machen lassen zwecks der Antikörper, die sich im Körper des Hundes befinden nach der Impfung gegen Tollwut. Jetzt ist mein Hund dabei durchgefallen, da sie von den mindestens 0,5 IU/ml geforderten nur 0,2 IU/ml aufgewiesen hat, was ja eigentlich nur passieren kann wenn sie nicht geimpft worden ist. Ich bin natürlich fest davon ausgegangen das mein HUnd gegegen Tollwut geimpft worden ist, zumal ich erst Ende Dezember die 2. Grundimmunisierung bei ihr machen hab lassen. Natürlich hatte ich da den Impfpass vergessen. Ist das nicht fahrlässig wenn mein Hund nicht gegen Tollwut geimpft ist auch wenn Deutschland derzeit Tollwutfrei ist? Ich weiß nicht was ich davon halten soll, mal ganz davon abgesehen das ich unnötig viel Geld für diesen Bluttest ausgegeben habe und natürlich auch für die Immunisierung. Meine Frage ist nun: Ist es denn nicht Pflicht das mein HUnd gegen Tollwut geimpft wird? Und wenn nicht dann wenigstens vom Tierarzt darauf hingewiesen werde?
Hi
Tollwut ist die einzige Impfung die Pflicht ist. Jedoch aufgrund der neuen Verordnung nur noch alle 2-3 Jahre
Allerdings kann bei einem Welpen der zu früh geimpft wurde ein ungenügender Impfschutz auftauchen.
Das Problem ist, wenn Tollwut ausbricht, werden alle Hunde im Gebiet überprüft und sollte einer die Impfung nicht haben,kann er eingezogen werden und ggfs. auch vom Amtsvet getötet.
Ob der TA dich hinweisen muss… ja und nein.
Laut Tierschutzgesetz ist der Hundehalter verpflichtet sich selber kundig zu machen und sich über die Bedürfnisse seines Tieres aufzuklären.
ich weiß, dass es nicht deine Frage war, vielleicht ist es aber doch okay mal nachzufragen. Warum hast Du einen Bluttest machen lassen? Ist doch sehr unüblich, zumal mit Kosten verbunden.
Ich habe neulich bei meinem Hund einen Bluttest machen lassen
zwecks der Antikörper, die sich im Körper des Hundes befinden
nach der Impfung gegen Tollwut.
Jedoch aufgrund der neuen Verordnung nur noch alle 2-3 Jahre
Das ist richtig, wenn der passende Impfstoff genommen wird.
Das Problem ist, wenn Tollwut ausbricht, werden alle Hunde im
Gebiet überprüft und sollte einer die Impfung nicht haben,kann
er eingezogen werden und ggfs. auch vom Amtsvet getötet.
Nein, das stimmt auch nicht.
Ob der TA dich hinweisen muss… ja und nein.
Laut Tierschutzgesetz ist der Hundehalter verpflichtet sich
selber kundig zu machen und sich über die Bedürfnisse seines
Tieres aufzuklären.
Schon eher
Das Wichtigste… sofort zum TA und impfen.
Wenn man es für erforderlich hält, in der Stadt wohl eher weniger.
Nanu? kann ich da nur sagen…
bitte erklär mir anhand von Gesetzestexten warum keine Impflicht besteht.
Denn wenn ich die Deutsche Tollwutverordnung anschaue gibt diese eindeutig selbiges her
wo steht das, dass TW Pflicht ist ?
Doch nur, wenn man über die Grenzen will, an Veranstaltungen teilnehmen möchte, Hundeschule, Ausstellungen usw.
Pflichtimpfung auf jeden Fall, da weiß ich nichts von.
Nichts destotrotz würde ich jedem Tierhalter natürlich zu den Impfungen raten, bestimmt die Grundimmunisierung, die ich für das Wichtigste überhaupt halte.
Es gibt keine Impfpflicht
Hallo Steffen (ich verwende mal Deinen ang. Nick)
Nanu? kann ich da nur sagen…
Schön, Danke
bitte erklär mir anhand von Gesetzestexten warum keine
Impflicht besteht.
Wie soll das denn bitte vor sich gehen. Einen Gesetzestext erklären, den es nicht gibt. Nach kurzem Nachdenken erklärt sich das von selbst, denn Du wirst eine Impfpflicht nicht nachweisen können.
Denn wenn ich die Deutsche Tollwutverordnung anschaue gibt
diese eindeutig selbiges her
Eindeutig ja, jedoch nicht die „Pflicht“ zur Impfung
Danke, dass Du es schon mal rausgesucht hast, denn dort wird nur davon gesprochen, dass „wenn“ geimpft wird, „dann“ ist eine Impfung nur gültig wenn…
Daraus ergibt sich in keinem Falle eine allgemeine Pflicht zur Impfung. Pflicht nur, wenn man zB ins Ausland reisen möchte.
Was sich einzig geändert hat ist die Frist der Haltbarkeit.
Geändert auch nur, wenn bestimmte Impfstoffe genommen werden…
Übrigens ist es hier höflich seinen Namen zu nennen statt ein
Trollgefährdetes Pseudonym
Ob trollgefährdet oder nicht, entscheide ich am Besten selbst und ob ein sogenannter Nick auch den eigenen Namen enthalten muss, lasse bitte an höherer Stelle entscheiden.
wo steht das, dass TW Pflicht ist ?
Doch nur, wenn man über die Grenzen will, an Veranstaltungen
teilnehmen möchte, Hundeschule, Ausstellungen usw.
Pflichtimpfung auf jeden Fall, da weiß ich nichts von.
Absolut richtig
Nichts destotrotz würde ich jedem Tierhalter natürlich zu den
Impfungen raten, bestimmt die Grundimmunisierung, die ich für
das Wichtigste überhaupt halte.
Schwierig zu belegen, wenn es keine Gesetze dafür gibt. Nach §2 Abs. 2 der Tollwutverordnung kann die Impfung zwar angeordnet werden, sie ist aber nicht per se eine Pflicht (außer man will in das Ausland).
Besteht allerdings Tollwutverdacht, darf bei einem nicht geimpften Tier kein Heilungsversuch unternommen werden. (§2 Abs. 3 TollwV)
Demnach besteht also keine Pflicht aber wer das Risiko eingehen will…
ich habe auch lange geglaubt, die TW-Impfung sei Pflicht, ist sie aber nicht. Sie ist Pflicht, wenn man mit dem Hund reisen will (weil sie zur Einreise in ein anderes Land benötigt wird und auch wenn man wieder nach D zurück will). Außerdem ist sie für die Teilnahme an Ausstellungen/Turnieren nötig und Hundepensionen fordern sie auch.
bitte erklär mir anhand von Gesetzestexten warum keine
Impflicht besteht.
Bitte zeige mir einen Gesetzestext, der Impfung gegen Tollwut vorschreibt.
Denn wenn ich die Deutsche Tollwutverordnung anschaue gibt
diese eindeutig selbiges her
In dieser Verordnung geht es darum, welche Tiere im Falle eines Ausbruchs bzw. eines Verdachts als geimpft zu betrachten sind. Wenn der Verdacht der Tollwut besteht und ich zeige meinen korrekt geführten Impfpass, dann ist alles OK. Wenn ich den Impfpass nicht korrekt geführt habe, wird mein Tier bei Tollwutverdacht oder z.B. bei Ausbruch in einer Hundepension eingeschläfert. Früher galt nur ein Tier, das jedes Jahr vorschriftsmäßig geimpft wurde, als geimpft. Neuerdings muss man mit geeignetem Impfstoff nur noch alle 3 Jahre impfen und das Tier gilt trotzdem als geimpft.
Gruß,
Myriam
PS:
Übrigens ist es hier höflich seinen Namen zu nennen statt ein
Trollgefährdetes Pseudonym
Steffen, bitte lass das, das ist jetzt schon das zweite Mal, das mir das auffällt. Jeder darf sich hier in einem gewissen Rahmen den Nickname zulegen, den er möchte. Nicht jeder möchte, dass Chef und Familie durch eine Suche im Internet alles über einen herausfinden können.
Ich habe neulich bei meinem Hund einen Bluttest machen lassen
zwecks der Antikörper, die sich im Körper des Hundes befinden
nach der Impfung gegen Tollwut. Jetzt ist mein Hund dabei
durchgefallen, da sie von den mindestens 0,5 IU/ml geforderten
nur 0,2 IU/ml aufgewiesen hat, was ja eigentlich nur passieren
kann wenn sie nicht geimpft worden ist.
auch korrekt geimpfte Tiere können mangelhafte Titer aufweisen, es gibt immer wieder Non-Responder.
erstmal danke für die Antworten!
Ich hab den Bluttest machen lassen, da ich demnächst nach Großbritannien (dafür ist ein positives Ergebnis 6Monate vor der Einreise erfordelich!!!) mit meinem Hund möchte (für längere Zeit). Das fällt jetzt aber leider weg weil mein Hund nicht gegen Tollwut geimpft ist und es mit Nachimpfung zu lange dauern würde. Naja, ich werde mir auf jeden Fall überlegen ob ich diesen Tierarzt nochmal aufsuche, nachdem mein Hund jetzt nicht geimpft ist.
Neuerdings muss
man mit geeignetem Impfstoff nur noch alle 3 Jahre impfen und
das Tier gilt trotzdem als geimpft.
die Impfstoffe sind die gleichen wie bisher. Es hat sich lediglich die Tollwutverordnung dahingehend geändert, dass die vom Impfstoffhersteller in der Packungsbeilage angegebenen Impfintervalle gelten (bei den meisten 3 Jahre).
die Impfstoffe sind die gleichen wie bisher. Es hat sich
lediglich die Tollwutverordnung dahingehend geändert, dass die
vom Impfstoffhersteller in der Packungsbeilage angegebenen
Impfintervalle gelten (bei den meisten 3 Jahre).
Das meinte ich ja: derjenige Impfstoff ist geeignet, bei dem in der Packungsbeilage steht, dass …
Naja, ich werde mir auf jeden Fall
überlegen ob ich diesen Tierarzt nochmal aufsuche, nachdem
mein Hund jetzt nicht geimpft ist.
Daran wird Dein TA wohl kaum Schuld haben. Ein Grund, warum einige Länder einen Titernachweis fordern und der Impfpass nicht ausreicht ist, dass es immer wieder Tiere gibt, welche nach der Impfung keine ausreichenden Antikörper bilden.
Ich hab den Bluttest machen lassen, da ich demnächst nach
Großbritannien (dafür ist ein positives Ergebnis 6Monate vor
der Einreise erfordelich!!!) mit meinem Hund möchte (für
längere Zeit). Das fällt jetzt aber leider weg weil mein Hund
nicht gegen Tollwut geimpft ist und es mit Nachimpfung zu
lange dauern würde.
da kann etwas nicht stimmen.
Falls du nach GB willst, brauchst du von einem zugelassenen Labor die Tollwut-Titer Bescheinigung.
Um diese zu bekommen, muss auf dem Antrag Chip- bzw. Täto-Nr. des Tieres, Impfdatum, Hersteller des Impfstoffes + Chargennummer angegeben und vom Tierarzt bestätigt werden.
Falls dein Hund nicht gegen Tollwut geimpft ist, wie konnte dann überhaupt die Untersuchung veranlasst werden?
Ich tippe eher darauf, dass die Impfung keine ausreichende Immunantwort ausgelöst hat (Non-Responder).
auch korrekt geimpfte Tiere können mangelhafte Titer
aufweisen, es gibt immer wieder Non-Responder.
Reicht in so einem Fall eine weitere Impfung oder ist einmal non-responder immer non-responder? (also praktisch ein Impfdauerverweigerer)
Oder ist das mal so, mal so und man muss es halt versuchen?
Reicht in so einem Fall eine weitere Impfung oder ist einmal
non-responder immer non-responder? (also praktisch ein
Impfdauerverweigerer)
Oder ist das mal so, mal so und man muss es halt versuchen?
durch weitere Impfungen kommt es meist zum „Booster-Effekt“ und der Titer steigt.
Reisetermine verschieben sich aber dabei, weil die jeweiligen Fristen immer ab dem Datum der letzten Tollwutimfung laufen.
… Falls du nach GB willst, brauchst du von einem zugelassenen
Labor die Tollwut-Titer Bescheinigung.
Um diese zu bekommen, muss auf dem Antrag Chip- bzw.
Täto-Nr. des Tieres, Impfdatum, Hersteller des Impfstoffes +
Chargennummer angegeben und vom Tierarzt bestätigt werden…
Und alles in der richtigen Reihenfolge, darauf legt Queen Mum großen Wert, kein Witz.
Unser Dackel darf das englische Königreich mit seiner Anwesenheit beglücken. Hat Nerven, Geld, Zeit und Glück gekostet.