Ton und Lichtverleih BVG Geräteprüfung?

Hallo

Wenn eine Firma Licht und Tonverleih anbietet, muss dieser dann auch dir BGV Prüfungen durchführen?

Ich bin mir sicher, dass er das muss, jedoch was für eine ist das denn? Wenn man ein Gerät kauft ist das bereits geprüft.
Welche Prüfung muss in welchen Abständen durchgeführt werden?

Danke

Hallo

Ebenfalls hallo,

Wenn eine Firma Licht und Tonverleih anbietet, muss dieser
dann auch dir BGV Prüfungen durchführen?

Ja, bzw. durchführen lassen.

Ich bin mir sicher, dass er das muss, jedoch was für eine ist
das denn? Wenn man ein Gerät kauft ist das bereits geprüft.
Welche Prüfung muss in welchen Abständen durchgeführt werden?

Diese hier:http://www.bauordnungen.de/BGV-A3.pdf
Insbesondere der §5 wird diene Fragen hoffentlich weitestgehend beantworten.

Danke

Bitte, und frohes neues Jahr. ike_1

Hallo

Wenn eine Firma Licht und Tonverleih anbietet, muss dieser
dann auch dir BGV Prüfungen durchführen?

Nein, nur eine Elektrofachkraft darf sie durchführen.
Der Unternehmer / Verleiher MUSS also die Geräte prüfen LASSEN und dies auch dokumentieren.

Ich bin mir sicher, dass er das muss, jedoch was für eine ist
das denn?

Prüfung nach DIN VDE0701-0702.

Wenn man ein Gerät kauft ist das bereits geprüft.

Nein.

„Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist in diesem Zusammenhang eine wirkungsvolle
und nachweisbare Maßnahme zur Gefahrenabwehr.
Sie kann auch vom Hersteller des Arbeitsmittels nachgewiesen werden (§ 5 Abs. 4,
BGV/GUV-V A3).
Mit der am Arbeitsmittel angebrachten CE-Kennzeichnung dokumentiert und erklärt
der Hersteller in eigener Verantwortung, dass das Produkt den grundlegenden Anforderungen
der relevanten EG‑Richtlinien entspricht. Sie ist kein Prüfzeichen für
Sicherheit und Qualität, sondern Voraussetzung für das In-Verkehr-Bringen des
Produktes im europäischen Binnenmarkt.
Inwieweit damit die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ersetzt wird, legt die
befähigte Person fest.“

Aus:
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-5190.pdf

Da steht auch alles andere drin.

Welche Prüfung muss in welchen Abständen durchgeführt werden?

Beim Einsatz in der Veranstaltungstechnik halte ich eine Prüffrist von 6 Monaten für sinnvoll, da die Geräte doch recht stark beansprucht werden.
Der Unternehmer sollte auf jeden Fall zum Selbstschutz vor jedem Verleih den Zustand der Geräte dokumentieren.
Eine einfache Checkliste, die auch ein Roadie kapiert:

Stecker: Gehäuse in Ordnung, Knickschutz vorhanden, Kontakte sauber und nicht verbogen?

Zuleitung: Weich und flexibel (und nicht hart und spröde), keine Einkerbungen, Abschürfungen, Knicke?

Gerät: Knickschutz an der Einführung in Ordnung? Äußerlich unbeschädigt, keine Verschmutzungen oder gar Wasser im Gerät, nötige Abdeckungen vorhanden, Pürfplakette letzte VDE0701-0702 Prüfung vorhanden, lesbar und nicht abgelaufen?

Wer das macht, kann nicht nur nachweisen, dass er ein sicheres Gerät verleiht, sondern er kann dann auch beweisen, wenn der Kunde das Gerät beschädigt hat.
Das macht also doppelt Sinn!

Hallo

Wenn eine Firma Licht und Tonverleih anbietet, muss dieser
dann auch dir BGV Prüfungen durchführen?

Nein, nur eine Elektrofachkraft darf sie durchführen.
Der Unternehmer / Verleiher MUSS also die Geräte prüfen LASSEN
und dies auch dokumentieren.

Richtig.

Ich bin mir sicher, dass er das muss, jedoch was für eine ist
das denn?

Prüfung nach DIN VDE0701-0702.

Auch richtig

Wenn man ein Gerät kauft ist das bereits geprüft.

Nein.

„Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist in diesem
Zusammenhang eine wirkungsvolle
und nachweisbare Maßnahme zur Gefahrenabwehr.
Sie kann auch vom Hersteller des Arbeitsmittels nachgewiesen
werden (§ 5 Abs. 4,
BGV/GUV-V A3).
Mit der am Arbeitsmittel angebrachten CE-Kennzeichnung
dokumentiert und erklärt
der Hersteller in eigener Verantwortung, dass das Produkt den
grundlegenden Anforderungen
der relevanten EG‑Richtlinien entspricht. Sie ist kein
Prüfzeichen für
Sicherheit und Qualität, sondern Voraussetzung für das
In-Verkehr-Bringen des
Produktes im europäischen Binnenmarkt.
Inwieweit damit die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
ersetzt wird, legt die
befähigte Person fest.“

Aus:
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-5190.pdf

Da steht auch alles andere drin.

Genau so ist es.

Welche Prüfung muss in welchen Abständen durchgeführt werden?

Beim Einsatz in der Veranstaltungstechnik halte ich eine
Prüffrist von 6 Monaten für sinnvoll, da die Geräte doch recht
stark beansprucht werden.
Der Unternehmer sollte auf jeden Fall zum Selbstschutz vor
jedem Verleih den Zustand der Geräte dokumentieren.
Eine einfache Checkliste, die auch ein Roadie kapiert:

Stecker: Gehäuse in Ordnung, Knickschutz vorhanden, Kontakte
sauber und nicht verbogen?

Zuleitung: Weich und flexibel (und nicht hart und spröde),
keine Einkerbungen, Abschürfungen, Knicke?

Gerät: Knickschutz an der Einführung in Ordnung? Äußerlich
unbeschädigt, keine Verschmutzungen oder gar Wasser im Gerät,
nötige Abdeckungen vorhanden, Pürfplakette letzte VDE0701-0702
Prüfung vorhanden, lesbar und nicht abgelaufen?

Wer das macht, kann nicht nur nachweisen, dass er ein sicheres
Gerät verleiht, sondern er kann dann auch beweisen, wenn der
Kunde das Gerät beschädigt hat.
Das macht also doppelt Sinn!

Ich würde Die Veranstaltungtechnik in den Bereich Baustelle einordnen und alle drei Monate prüfen, bzw. eine gründliche Prüfung machen, wenn die Technik zurückkommt. Man kann sich ja nicht sicher sein, dass der Entleiher damit auch vernünftig umgegangen ist.