Hallo!
Ich habe gerade in der „Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen“
unter „§ 4 Verhalten der Fahrgäste“
folgendes gefunden:
„2) Fahrgästen ist insbesondere untersagt,“
„8. Tonwiedergabegeräte oder Tonrundfunkempfänger zu benutzen.“
Was sind Tonwiedergabegeräte? auch zB Mp3-Player mit Kopfhöhrern?
Das würde dann nämlich irgendwie etwas an der Realität vorbei gehen…
Gruß
Paul