Tor an Tiefgarage mit zwei Lichtschranken?

Hallo,

ich habe kürzlich das Tor an unserer Tiefgarage von einem neuen Dienstleister warten lassen. Der sagt nun, lt. DIN reicht die vorhandene Lichtschranke außen nicht aus es müsste auch innen eine vorhanden sein. Genaue Info wo das steht hat er mir trotz zweimaligem Versprechen noch nicht geschickt. Vermutlich verweist er auf DIN EN 12453.

Stimmt das, oder ist das nur abzocke?

Danke, Lutz03

Hallo Lutz, um eine wirklich qualifizierte Auskunft geben zu können müßte man wissen wie die Anlage genau aussieht. Schon der Unterschied zwischen Sektionaltor, Schwingtor oder Rollgitter kann einen großen Unterschied machen. Ergo weil ich kaum was weis versuche ich so gut wie möglich zu helfen.

  1. Richtig, steig dem Jungchen auf die Hufe und verlange das warum er das will.
  2. Die EN12453 beschreibt die Kräfte die maximal einwirken dürfen mit Hinsicht auf einen menschlichen Körper.
  3. Auch 4 Lichtschranken können falsch sein, wenn es für Kinder die Möglichkeit gibt trotzdem zu sterben übertrieben ausgedrückt. Der gute Dienstleister soll für Dich eine Gefahrenanalyse machen. Denn wenn erstmal etwas passiert ist, ist zuerst der Betreiber dran und dann der Installateur bzw. der der die Wartung gemacht hat.
    Lies mal: http://www.bast-online.de/architekten/verband/verban…
    4)Wenn Deine Anlage schonmal seit 2004 gewartet wurde ergeben sich folgende Umstände: Die Anlage muss bereits sicher sein wie sie ist oder es wurde ge-schlampt auf Deine Kosten, schon damals. Oder es ist umgekehrt…der neue Betrieb macht etwas was evtl. zu viel ist oder noch immer nicht ausreichend zielführend.
  4. Gibt es keinen dritten Betrieb bzw. hat der von Dir akutell gewählte Betrieb Referenzen die taugen?? Hatte der alte Betrieb Referenzen die taugen?
  5. Nur weil einer als Beispiel Hörmann installiert heißt gar nix. Das können die Schlimmsten sein. Der Name was verbaut wird sagt gar nix aus…
  6. Frag mal ob Dein aktueller Betrieb Mitglied im BAST (siehe Link) oder im BVT-Tore ist. Wenn nicht…na ja dann kann er evtl auch kaum Ahnung haben oder hat selbst „learning by doing“ gemacht.
  7. Es ist bei der Anlage EN13241-1 zu berücksichtigen und die Maschinenrichtlinie. Die EN12453 ist eine sogenannte Detailnorm oder Unternorm. Von denen gibt es in diesem Zusammenhang noch ein halbes Duzend.
  8. Und hast Du ein Rollgitter und Oben am Kasten keine Lichtschranke oder auch Schaltleiste. Das ist der Schutz gegen Einziehen oder aufrollen, dann sei froh dass kein Kind bis dato versucht hat Aufzug am Tor zu spielen…wie schon oft passiert. Das ist tödlich und leider schon viel zu oft. In diesem Fall nimm das Telefon sag dem neuen Danke und mach es…Dann ruf den Alten an und erzähl Ihm was er für ne Pfeife war.
    Hoffe es hilft, sonst benötige ich mehr Daten der Anlage.

Hallo bubotnik,

danke für deine Antwort.

Das Tor ist ein Schwingtor und hat als Sicherheitsmechanismen bisher eine Lichtschranke außen (ca. 1 m vor dem Tor) und eine Kontaktleiste unten am Tor. D.h. wenn das Tor zuführt und ich komme von innen, schlägt mit Glück die Kontaktleiste an. Ansonsten kracht es vermutlich.

Dass durch eine zweite Lichtschranke die Sicherheit erhöht wird, klingt für mich logisch. Insofern erscheint es mir auch sinnvoll, das zu tun.

Dein Punkt 4 ist trotzdem genau das, was mich beschäftigt. Wurde bisher geschlampt oder ist das jetzt übertrieben/optional? Immerhin hat mir der aktuelle Betrieb Zertifikate von Tüv-Weiterbildungen zum Thema kraftbetätigte Tore vorgelegt.

Das Tor wurde erst 2006 eingebaut. Falls das tatsächlich vorgeschrieben ist, kann ich vermutlich den Bauträger in die Pflicht nehmen (Gewährleistung). Bisher wurde die Wartung von dem gemacht, der auch das Tor eingebaut hat. Könnte ja sein, dass er diesen Mangel deswegen nicht gesehen hat, weil er ihn sonst selbst auf Gewährleistung beheben müsste…

Was steht denn in EN13241-1?

Gruß, Lutz03

bei einem rollgitter muß innen und außen eine lichtschranke laut vorschrift sein (einzugssicherung)

bei einem rolltor oder sektionaltor wo mann nicht durchgreifen oder sich festhalten kann reicht eine.
am besten einfach mal ein bild von der toranlage mailen unter [email protected]

Na das ist ja einfach. Das Schwingtor ist gegen einklemmen gesichert mit einer Kontaktleiste. Weil das Schwingtor nach Außen schwingt hat es eine zweite Lichtschranke außen damit wenn einer doof parkt es dort Ihn nicht das Auto verbiegt.
Die Kontaktleiste tut den Job gegen das Einklemmen und schützt vor allem Kinder gegen eingeklemmt werden. Soweit perfekt…und gut gemacht.
Wenn Dein/das Tor automatischen Zulauf hat (und nur dann) empfielt es sich eine zweite Lichtschranke anzubieten, damit ein „Doofi“ nicht zuerst das Tor am Autoblech hat bevor die Schaltleiste reversiert. Einen anderen Grund gibt es nicht für so eine innere Lichtschranke. Der Kraftnorm ist das fast egal ABER sie verlangt eine Lichtschranke/Kontaktleiste die aktiv ist im schließen des Tores wenn es automatischen Zulauf gibt. Macht Sinn gegen Blech verbiegen aber durch die Kontaktleiste ist das Tor sicher.
Kann auch sein, dass die äußere Lichtschranke aktiv in beide Richtungen ist. Dann wäre es auch OK, zwar nicht 100% ideal wenn ein Doofi rausfährt aber und ich weis ich wiederhole mich, den Kindern passiert nix wegen der Schaltleiste und damit ist es gut genug.
Und zu guter Letzt!!: Damit Kinder nicht am Tor hochfahren. Das geht nämlich am Schwingtor, müßte es eine Sicherung geben. Die kann auch im Antrieb selbst sein. Kannst Du einfach testen. Gewicht mit 20kg an das Tor und mal sehen ob der Antrieb es hochzieht oder nicht. Tut er es nicht OK. Fertig.

Die EN13421-1 ist die Produktnorm Tore. www.beuth-verlag.de
Mach Druck und verlange Auskunft und wenn er noch kein Training beim BVT-Tore hatte dann bitte soll er mal hingehen. Da lernt man sowas… :smile:

Bin nicht sicher, ob ich das alles richtig verstehe. Ich versuche es mal zusammenzufassen:

Das Tor fährt tatsächlichen ein paar Minuten nach dem Öffnen wieder automatisch zu. In diesem Fall schreibst du „empfielt es sich eine zweite Lichtschranke anzubieten“. D.h. es ist nicht vorgeschrieben aber empfehlenswert?

Weiter schreibst du „Der Kraftnorm ist das fast egal ABER sie verlangt eine Lichtschranke/Kontaktleiste die aktiv ist im schließen des Tores wenn es automatischen Zulauf gibt.“ D.h. lt. Norm brauche ich entweder eine Lichtschranke oder eine Kontaktleiste?

Die vorhandene Lichtschranke reagiert auch beim zufahren.

Also summa sumarum passt es so wie es ist, und die zweite Lichtschranke ist nicht vorgeschrieben?

Das mit den 20kg probiere ich mal aus.

Danke und Gruß, Lutz03

Stimmt ich habe mich nicht ganz klar ausgedrückt. Sorry dafür. Also nochmals…
Die Norm interessiert sich für die einwirkenden Kräfte und die werden in Schließrichtung hervorragend durch die Schaltleiste minimiert. Besser geht es kaum. Außerhalb des Schwenkbereichs auf der Aussenseite ist eine Lichtschranke die in beiden Richtungen aktiv geschaltet ist. Das ist in Ordnung. Eine zweite Lichtschranke macht nur Sinn (nicht von der Norm) wenn realistisch die Möglichkeit besteht, dass ein aus der Garage fahrendes Fahrzeug vom Tor welches just in dem Moment selbsttätig schließt erwischt wird bevor es die äußere Lichtschranke erreicht. Die Norm interessiert das nicht, die sorgt sich um Kinder. Aber praktisch ist in so einem Fall eine zweite an der Innenseite schon. Ich würde mal überlegen ob Du auch mit Warnschild/Hinweisschild arbeiten kannst. Ist die Ausfahrt mit Zugschalter? Dann Schild IMMER ZUGSCHALTER (Öffnungsschalter) BETÄTIGEN! Der Zugschalter setzt normalerweise die Zeit zurück, dass der Timer wieder von neuem zu zählen beginnt.

Ob Du eine Kontaktleiste oder Lichtschranke brauchst sagt die Norm. Kurzum: => Das Ergebnis ist eine Kontaktleiste. Mit Lichtschranke ist für solch ein Tor (nehme an es ist auch größer) nicht sicher zu machen. Die einwirkenden Kräfte sind zu hoch ohne eine Kontaktleiste.

Summa sumarum, bin ich der Meinung, dass der Erste Betrieb schon genau wußte was OK ist und der Zweite Betrieb noch was lernen muss.
Teste mal das Hochfahren bei zeiten und dann ist es gut.

Danke! Gruß, Lutz03

PS: Es gibt einen Zugschalter. Gerne genutzt wird aber auch die Funkfernbedienung, die eigentlich nur fürs reinfahren gedacht ist und die Ampel entsprechend schaltet…

Hallo Lutz03

wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage und danken für Ihr Vertrauen.

Als Antwort möchten wir auf folgenden link verweisen:

http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?p=512872

Das trifft voll zu.

Mit freundlichen Grüßen
und ein GLUECK AUF
aus dem Erzgebirge

IHR TORMANN FUHRMANN
Dipl. Ing. Uwe Fuhrmann

Absender: Metallbau Fuhrmann Borstendorf
Inhaber Uwe Fuhrmann
Leubsdorfer Str. 11
09579 Borstendorf

Telefon : +49 (0) 37294 - 1272 begin_of_the_skype_highlighting              +49 (0) 37294 - 1272      end_of_the_skype_highlighting
Fax : +49 (0) 37294 - 96983
Mobil : +49 (0) 171 4479350
E-Mail : [email protected]

Umsatz-Steuer-ID: DE151831415
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Sooo es gibt auch eine Ampel. Na umso besser die rote Ampel verhindert so hoffe ich, dass es bei ROT doch noch einer probiert…und die andere Lichtschranke an der Aussenseite nicht mehr erreicht.
Denke die Bewohner machen das schon richtig mit der Rot-Grün Ampel. Grundsätzlich hat keiner Bock auf ne Delle im Auto.
Ich kann also zu Zeit gar keinen Grund mehr für die Lichtschranke innen ausmachen…

Guter Punkt, daran hatte ich gar nicht gedacht. D.h. die zweite Lichtschranke würde lediglich verhindern, dass ein Autofahrer, der die rot blinkende Ampel missachtet und das zufahrende Tor übersieht, einen Blechschaden verursacht.

Ich habe jetzt meinen Dienstleister mit den gewonnenen Erkenntnissen konfrontiert und zum wiederholten male aufgefordert mir doch wie schon versprochen darzulegen, warum das nach seiner Meinung vorgeschrieben ist. Als Ergebnis hat er mir den Wartungsvertrag gekündigt und mich gebeten, ihn nicht mehr zu kontaktieren.

Was bitte sollen ich denn davon halten?

Gruß, Lutz03

Na ja wenn er den Wartungsvertrag kündigt stellt sich die Frage ob er das kann. Hat er den Job erfüllt? Hast Du Geld bezahlt?
Mal ernsthaft, ich würde Dich auch kündigen, wenn ich weder Geld an Dir verdienen kann das aber massiv möchte oder ich keinen Bock darauf habe weil der Typ von mir Sachen will die ich nicht verstehe.
Tröste Dich das kann nicht der Einzige gewesen sein, es sei denn Du wohnst völlig in der Wüste.
Wenn Du Dich ärgerst, mach Deinem Ärger mit einem Brief Luft an den BVT-Tore. Dieser Verband vertritt die Torbauer, Zulieferer und kleinen Betriebe damit auch genau die Leute die Wartung machen bzw. sollen. www.bvt-tore.de.
Der Verband hat hohes Interesse, dass man die Guten kennt und die Schlechten ebenso. Glück hättest Du wenn Deine Firma Mitglied wäre.
In jedem Fall hilft man Dir gerne weiter mit einem anderen Betrieb…
Hoffe das hilft weiter.