Dürfte man diese (http://www.youtube.com/watch?v=8zGwwWyg2ko) Sirene als „Musik“ ganz laut laufen lassen? Eigenheim.
Oder geht das unter „Martinshorn“ und ist verboten? Dürfte man diesen Sirenenton im Auto mitführen/abspielen?
Ich danke!! Für alle die die Rechtslage in dem Punkt kennen und mir Ihr wissen abgeben!
Die Frage kannst du aber bestimmt jedem Erzieher, Lehrer oder
Ausbilder stellen. Da bekommst du ganz sicher einen
hilfreichen Rat
Bei Erziehern, Lehrern und Ausbildern besteht eine eher schlechte Chance, in dieser Angelegenheit einen hilfreichen Rat zu bekommen.
sei mir bitte nicht böse, aber das ist wohl eher die Anfrage
für einen Jugendstreich
Es verwundert mich die Sichtweise, dass es sich bei dem Abspielen einer Sirene um einen Jugendstreich handeln soll bzw. alle Streiche von Jugendlichen durchgeführt werden sollen.
da werden sich kaum seriöse Anwälte dazu äussern
Selbst wenn es sich um etwas moralisch verwerfliches handeln sollte - seriöse Anwälte äußern sich auch zu Mord und Totschlag, da sollte eine Sirene doch wohl auch mit im Programm sein.
Die StVO spricht nur von Einsatzhorn, eine genaue Tonfolge ist nicht festgelegt.
Die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Sonderwarneinrichtungen (Kennleuchten für blaues Blinklicht und Einsatzhorn) ist auf Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren, des Katastrophenschutzes
und des Rettungsdienstes beschränkt (§§ 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 55 Abs. 3 StVZO).
Für Bayern gilt z. B.
Die für die Feuerwehren, den Katastrophenschutz und den ettungsdienst zuständigen Fachbereiche der Regierungen können im Einzelfall usätzlich auf Antrag (der Kreisverwaltungsbehörde für die Feuerwehren und den Katastrophenschutz und des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung für den Rettungsdienst) und im Einvernehmen mit dem für das Straßenverkehrsrecht (StVO, StVZO) zuständigen Fachbereich der Regierungen auch ein privates Kraftfahrzeug der Berechtigten zeitweise als Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeug anerkennen.
Als Folge der Anerkennung dürfen die privaten Kraftfahrzeuge dann für die Zeit des konkreten Einsatzes vorübergehend mit Sonderwarneinrichtungen ausgerüstet werden. Das Recht zur Ausrüstung besteht während des Einsatzes dann kraft Gesetzes (§§ 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 55 Abs. 3 StVZO), solange und soweit der Berechtigte das private Einsatzfahrzeug tatsächlich für Einsatzfahrten zur Erfüllung der in der Anerkennung beschriebenen hoheitlichen Gefahrenabwehraufgaben“ nutzt.
Das abspielen eines Sirenentons könnte somit dem Fahrzeugführer teuer zu stehen kommen wg. Mißbrauch bzw Gebrauch ohne Genehmigung.
Also ich würde den Mist lassen. Mal von restlichen Aspekten abgesehen, direkt bei mir gegenüber steht eine Feuerwehrsirene. Jeden 1. Samstag im Monat, mittags um 12 Uhr, macht das Ding einen Testlauf und hört sich zufälligerweise ziemlich genauso an, wie das von dir gepostete Gerät. Da diese Feuerwehrsirene nebenbei auch noch anspringt, saobald die örtliche Freiwillige Feuerwehr angefordert wird, hätte ich wohl ein Problem mit den Mitgliedern der FF, von der die meisten Mitglieder zufälligerweise in meiner direkten Nachbarschaft wohnen. Die finden das nicht so witzig, wenn ich da abends oder nachts so ein Ding abspielen würde.
Davon abgesehen: Sowas darfst du, wenn überhaupt, tagsüber machen. Nachts fällt das unter Ruhestörung und ist recht gut lokalisierbar.
… seriöse Anwälte äußern sich auch zu Mord und
Totschlag,
gewiss doch, aber üblicherweise nicht im Vorhinein (sagt man das so?)
deine Antwort kommt mir vor wie eine Predigt, enthält aber keinerlei Rat an den Fragenden.
Jugendstreiche enden auch nicht mit dem Erreichen der Volljährigkeit, manche Leute brauchen dafür etwas länger…
…und die Frage klingt nunmal sehr danach! Also gut - FALLS er vorhat die Mitmenschen mit unnötigem Lärm zu nerven, DANN gilt mein Rat nach wie vor. Was er damit vorhat, verriet er trotz weiterer nebulöser Äusserungen übrigens immer noch nicht