Einreisebestimmungen für Deutsche
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente / Visum
Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes Reisedokument.
Deutsche Staatsangehörige nehmen am „Visa Waiver“ Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie
* im Besitz eines mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültigen, regulären (bordeauxroten), maschinenlesbaren deutschen Reisepasses sind oder einen vor dem 26.10.2006 ausgestellten und nach diesem Datum nicht verlängerten Kinderreisepass, der ein Foto enthält, besitzen,
* mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
* ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und
* im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).
Hinweis: Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.
Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „Visa Waiver“ Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.
Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie:
* vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
* den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
* an einem Austauschprogramm teilnehmen,
* eine Forschungsarbeit durchführen,
* in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
* nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (z.B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien)
* keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen)