hi
also mich würde mal interessieren ob grundsätzlich alle torrents von den bekannten siten (torrent.to bitreactor.to usw…) illegal sind.
z.b. sind die tv aufnahmen die verbreitet werden (insbesondere serien), welche bereits im öffentlichen fernsehn liefen illegal oder kann man diese ohne bedenke downloaden?
bei den filmen, welche im kino aufgenommen wurden oder irgendwelche programme oder spiele bin ich mir im klaren dass diese natürlich illegal sind
mfg
lukas
hi
also mich würde mal interessieren ob grundsätzlich alle
torrents von den bekannten siten (torrent.to bitreactor.to
usw…) illegal sind.
Nein, „torrents“ sind grundsätzlich erstmal nicht illegal. Es kommt ganz auf den Inhalt an.
z.b. sind die tv aufnahmen die verbreitet werden (insbesondere
serien), welche bereits im öffentlichen fernsehn liefen
illegal oder kann man diese ohne bedenke downloaden?
Nein. Auch Fernsehserien unterliegen dem Urheberrecht.
bei den filmen, welche im kino aufgenommen wurden oder
irgendwelche programme oder spiele bin ich mir im klaren dass
diese natürlich illegal sind
Das ist nicht natürlich so, sondern hängt vom Einzelfall ab. Die torrents mit dem neuesten
Ubuntu sind z.B. keineswegs illegal. Oder auch die Torrents von Archlord, ein von closed
source MMORPG. Es wird vom Hersteller extra diese bandbreitenschonende Downloadmethode
gewünscht.
Du siehst: Schau Dir im Einzelfall an, was Du per torrent rutnerladen und weiterverbreiten
möchtest.
Wenn Dir die gegenwärtige Gesetzeslage nicht gefällt, musst Du das übrigens nicht als
Gottgegeben hinnehmen, sondern kannst Dich z.B. als „Pirat“ für eine Änderung engagieren 
Gruß
Fritze
Hallo Fritze,
Nein. Auch Fernsehserien unterliegen dem Urheberrecht.
ich muss mal ganz doof fragen: Wo liegt der Unterschied zwischen einer selbst gemachten Aufnahme zu Hause mit dem Videorecorder und einem Download z.B. einer Serienfolge, die verpasst wurde? Ist die eigene Aufnahme des laufenden Fernsehprogramms etwa auch im Grunde illegal? Wird es bloß so geduldet oder „darf“ man das ausdrücklich, oder kann das gar Sanktionen zur Folge haben?
Lieben Gruß
Huttatta
Moien
ich muss mal ganz doof fragen: Wo liegt der Unterschied
zwischen einer selbst gemachten Aufnahme zu Hause mit dem
Videorecorder und einem Download z.B. einer Serienfolge, die
verpasst wurde?
Die private Aufnahme ist legal. Das Problem ist das Recht die Aufnahme zu verbreiten. Wenn Aufnahme einfachso einen unbekannten, potentziell grossen Personnenkreis zur Verfügung gestellt wird ist Essig.
Ist die eigene Aufnahme des laufenden
Fernsehprogramms etwa auch im Grunde illegal?
Das fällt unter private Kopie und ist OK. Aber du darfst deine Aufnahme haben und jemand anders darf seine haben. Tauschen ist nicht.
Kuck dir die Argumentation von OTR (http://www.onlinetvrecorder.com/) an.
cu
Moien
ich muss mal ganz doof fragen: Wo liegt der Unterschied
zwischen einer selbst gemachten Aufnahme zu Hause mit dem
Videorecorder und einem Download z.B. einer Serienfolge, die
verpasst wurde?Die private Aufnahme ist legal. Das Problem ist das Recht die
Aufnahme zu verbreiten. Wenn Aufnahme einfachso einen
unbekannten, potentziell grossen Personnenkreis zur Verfügung
gestellt wird ist Essig.
Das ist so nicht ganz richtig. Zwar ist die Problematik Digitaler Onlinevideorekorder derzeit ein heftig und kontrovers diskutiertes rechtliches Problem, da die Unterhaltungsindustrie der Auffassung ist, das dies die Grenzen der Privatkopie übersteigt, jedoch lässt sich auch die andere Meinung mit guten Argumenten vertreten.
Richtig ist jedoch, dass die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material über dezentralte Computernetzwerke (P2P) widerrechtlich ist. Abgesehen von der ungeklärten Frage der Zulässigkeit von Onlinevideorekordern ist die Verbreitung jedenfalls dann widerrechtlich, wenn das Ausgangsmaterial bzw. die Ausgangskopie widerrechtlich entstanden ist, so z.B. wenn ein DVDRip eines Filmes angeboten wird, unabhängig davon, ob man ihn tags davor in gleicher Qualität über einen digitalen Videorekorder hätte aufzeichnen können.
Ist die eigene Aufnahme des laufenden
Fernsehprogramms etwa auch im Grunde illegal?Das fällt unter private Kopie und ist OK. Aber du darfst deine
Aufnahme haben und jemand anders darf seine haben. Tauschen
ist nicht.
Auch das ist nicht richtig. Auch dem Tausch von Videokassetten o.ä. stehen keine rechtlichen Bedenken im Wege. Auch dies ist durchaus vom Recht auf Privatkopien gedeckt. Bisher sah die Unterhaltungsindustrie auch kein Problem darin, wenn von einer Aufzeichnung weitere analoge Kopie gezogen wurden.
Seit sich jedoch die Möglichkeit digitale Kopie, insbesondere ohne Qualitätsverluste zu erstellen etabliert hat und aufgrund des zunehmenden Fortschritts des Internet auch die Verbreitung zugenommen hat, ist die Tolleranz der Unterhaltungsindustrie stark gesunken. Da im Gegensatz zu analogen Kopien und Aufzeichnungen, digitale Kopien mit der Qualität der Originale mithalten können und insofern ein Verdrängugnswettbewerb entsteht.
In jedem Fall ist vom Download urheberrechtlich geschützten Materials über P2P Netzwerke abzuraten, da inzwischen auch in Deutschland empfindliche Schadensersatzforderungen und Klagen erhoben werden.
Diesbezüglich sei auf die zahlreichen Medienberichte zu P2P Abmahnungen hingewiesen. Siehe auch die aktuellen Berichte bei Stern TV, die auch auf der Homepage von Stern TV eingesehen werden können.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen
Viele Grüße
Bernhard Kelz