Eine Frage habe ich . Undzwar ist meine Frau gelernte Restaurantfachfrau. Hat aber seit der Ausbilung 2001 nicht mehr diesen Beruf ausgeübt. Nun haben wir mittlerweile zwei Kinder und meine Frau träumt mittlerweile sehr von einem Tortenladen . Sprich like Tiffany´s… Muffins, Törtchen etc. aber auch Tortendekoration.
Dazu wollte sie Tortenständer vermieten …und die Torten auch für die Hochzeiten für machen, wenn sie das wünschen…
Sie hat in ihrem Bekanntenkreis während der Elternzeit sehr oft gebacken und auch für libanesische Hochzeiten. Nun kommen Anfragen von überall her und sie weiss nicht,was sie machen soll.
Ich habe gehört, dass z.b. Grieschen oder Türken, weil sie eine landesspezifische Bäckerei aufmachen, sie auch keinen Bäckereilehre machen brauchen. Denn sie verkaufen ja grieschiche (oder halt bei türken, türkische) Produkte…
weis nicht wo du bist wie ist anfrage und angebot bei euch die idee find ich gut denk aber fuer gute torten und desserts zu machen muss mann schon ein guter konditor sein
Liebe Hotelflachfrau-oder Kollegin, solange Ihr was verschenkt, ist das ok.Es könnte Probleme bei dem Verkauf geben. Rate Euch erkundung über:Finanzamt-Ortnungsamt.einzuholen.Ev.auch Bürgerbüro.
Viel Erfolg-Michael
Hallo,
dass weiß ich leider nicht genau, da ich mich noch nie mit soetwas beschäftigt habe. Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich bei der zuständigen Handwerkskammer anrufen. Die können da genaue Auskunft geben.
Tut mir leid, dass ich da nicht weiter helfen kann.
Hallo!
Ich konnte nicht sehen ob Ihr aus Deutschland oder Österreich seit, daher kann Ich es nur für Österreich beantworten. Hier könntet Ihr euch an die Innung wenden die euch dann weiterhelfen!
L.G. Alex
Hallo Mr. momoo,
leider kann ich dir bei deiner Frage nicht helfen. Dabei geht es um deutsches Recht und das ist überhaupt nicht mein Gebiet. Hier möcht ich auch nicht mutmaßen.
Mit freundlichen Grüßen, Langfried.
Hallo Mr. momoo.
Also wenn sie in einer Art Konditorei Torten und andere Produkte verkaufen möchte, so brauch sie nicht nur eine abgeschlossenene Ausbildung zur Konditorin sondern zu dem auch noch den Meisterbrief. Zumindest wenn sie selbst die Betriebsinhaberin und Produzierende Fachkraft sein will. Das liegt daran, dass das Konditorenhandwerk ein zulassungspflichtiges Handwerk ist. Wenn sie aber einen Konditormeister einstellt, dann könnte sie mit diesem gemeinschaftlich produzieren und verkaufen.
Ist gar nicht so einfach alles. =)
Hoffe das war klar verständlich und hat geholfen.
Über die Griechische oder Türkische Bäckerei habe ich noch nie etwas gehört. Da kann ich leider keine auskunft geben. Sorry
Mit freundlichen Grüßen
KondiES