Tot eines Kindes! welche Rechtslage?

Ein liebes Hallo an alle die mir vielleicht weiter helfen können!Oder einen Lösungsweg weisen,zeigen können.
Ich bin Mutter zweier Kinder, wo bei am 18.12.2009 mein Sohn (29)in Österreich einen Tödlich Unfall hatte, er wurde Überfahren.Nun wurde mir mitgeteilt das es ein Uneheliches Kind gibt, und ich als Mutter nicht tun kann außer alle anfallende Kosten zu zahlen.Hier bei geht es erst mal nur um die Klärung der Bestattungskosten, Überführung und sonstiges was bei solchen Vorfällen üblich ist. des weiteren wurde mir mitgeteilt das die Mutter des Unehelichen Kindes für alles zuständig wäre!Diese hat bis jetzt leider nicht reagiert und schweigt sich aus. Da sehr viele Schulden an scheinend von meinem Sohn hinter lassen wurden, hat man mir geraten eine Erb- ausschlagung zu beantragen, welche ich 2 Tage nach bekannt werden des Todes tat.Der Mutter des Kindes(2)wurde dies auch nahe gelegt, damit das Kind später,nicht für die hinterlassenen Schulden aufkommen muss.Leider hat sie es bis jetzt unterlassen.Ich als Mutter tut mich etwas schwer damit, nur still abwarten zu müssen und das seit 3 Monaten. Den bis jetzt haben sich bei mir nur 2 Polizei Beamte sehen lassen um mitzuteilen das mein Sohn verstorben ist. Ich habe keinerlei Informationen bis jetzt erhalten was mit meinem Sohn weiter geschieht! Es sind jetzt 3 Monate und keine Bestattung, oder das man an mich weiter heran getreten ist. total merkwürdig man kommt damit nicht so recht klar, zumindest ich für meinen teil. Meine Frage ist, wer ist oder hat nun über alles weiter zu entscheiden? was ist mit seinen persönlichen Sachen? wer hat darauf Anspruch? das Kind?
es wäre nett, wenn mir da mal jemand etwas Klarheit rein bringen könnte.

Ganz lieben Dank im voraus
und liebe Grüße
Sille

Hallo,

leider kann ich dir da fachlich nicht weiterhelfen.
Da aber die mutter des Kindes nicht mit deinem Sohn verheiratet war, weiss ich nicht, ob sie für alles zuständig ist…
Meiner Meinung nach bist du als Mutter und das uneheliche Kind die nächsten Angehörigen.
Ich würde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt hinzuziehen, bevor du irgendetwas falsches tust oder nicht tust, und es hinterher Nachteile für dich hat.

Lieben Gruss

Ein liebes Hallo an alle die mir vielleicht weiter helfen

können!Oder einen Lösungsweg weisen,zeigen können.
Ich bin Mutter zweier Kinder, wo bei am 18.12.2009 mein Sohn
(29)in Österreich einen Tödlich Unfall hatte, er wurde
Überfahren.Nun wurde mir mitgeteilt das es ein Uneheliches
Kind gibt, und ich als Mutter nicht tun kann außer alle
anfallende Kosten zu zahlen.Hier bei geht es erst mal nur um
die Klärung der Bestattungskosten, Überführung und sonstiges
was bei solchen Vorfällen üblich ist. des weiteren wurde mir
mitgeteilt das die Mutter des Unehelichen Kindes für alles
zuständig wäre!Diese hat bis jetzt leider nicht reagiert und
schweigt sich aus. Da sehr viele Schulden an scheinend von
meinem Sohn hinter lassen wurden, hat man mir geraten eine
Erb- ausschlagung zu beantragen, welche ich 2 Tage nach
bekannt werden des Todes tat.Der Mutter des Kindes(2)wurde
dies auch nahe gelegt, damit das Kind später,nicht für die
hinterlassenen Schulden aufkommen muss.Leider hat sie es bis
jetzt unterlassen.Ich als Mutter tut mich etwas schwer damit,
nur still abwarten zu müssen und das seit 3 Monaten. Den bis
jetzt haben sich bei mir nur 2 Polizei Beamte sehen lassen um
mitzuteilen das mein Sohn verstorben ist. Ich habe keinerlei
Informationen bis jetzt erhalten was mit meinem Sohn weiter
geschieht! Es sind jetzt 3 Monate und keine Bestattung, oder
das man an mich weiter heran getreten ist. total merkwürdig
man kommt damit nicht so recht klar, zumindest ich für meinen
teil. Meine Frage ist, wer ist oder hat nun über alles weiter
zu entscheiden? was ist mit seinen persönlichen Sachen? wer
hat darauf Anspruch? das Kind?
es wäre nett, wenn mir da mal jemand etwas Klarheit rein
bringen könnte.

Ganz lieben Dank im voraus
und liebe Grüße
Sille

Hallo Sille,

erst einmal mein Beileid,
kann dir leider nicht weiter helfen,kann nur zu einem Anwalt raten der dir helfen kann alles rechtliche zu klären.Solltest du ihn nicht bezahlen können kannst du ein Beratungsgespräch beantragen bei dem Rechtsanwalt deiner Wahl.Hilfe im Internet ,den richtigen Anwalt finden.Viel Glück und Erfolg

Liebe Martina, erst mal vielen Dank für deine Anteilnahme, nun zu meinem Problem! einen Anwalt habe ich sofort nach der mitteilung vom Tot meines Sohnes genommen.Der wiederum sagt das das Kind an erster stelle kommt egal wie Alt es ist. Die Mutter des Kindes auch ,wenn sie nicht mit meinem Sohn Verheiratet war muss alles in die Wege leiten. Tut sie aber nicht.Na ja und an nächster Stelle werde erst ich gefragt.Also bin ich jetzt auch nicht schlauer als vor her. Aber ich Danke dir für deine Bemühung.
Ganz lieben Gruß Sille

Vielen Dank liebe Netzmaus,einen Anwalt habe ich sofort nach der Mitteilung vom Tot meines Sohnes genommen.Der wiederum sagt das das Kind an erster stelle kommt egal wie Alt es ist. Die Mutter des Kindes auch ,wenn sie nicht mit meinem Sohn Verheiratet war, muss alles in die Wege leiten. Tut sie aber nicht.Na ja und an nächster Stelle werde erst ich gefragt.Also bin ich jetzt auch nicht schlauer als vor her. Aber ich Danke dir für deine Bemühung.
Ganz lieben Gruß Sille

Hallo Sille,
zunächst mal mein Beileid für dein Schicksal.
Helfen kann ich dir nicht; ich sehe auch nicht, ob hier deutsches oder österreichisches Recht in Frage kommt. Ich kann mir bei einem normalen Verkehrsunfall nicht vorstellen, warum es noch nicht zu einer Beerdigung gekommen ist. In Deutschland gibt es doch ein Bestattungsgesetz. Zur Not muß das Sozialamt einspringen und in Vorlage treten. Am besten erkundigst du dich bei der zuständigen Polizeibehörde oder beim zuständigen Ordnungsamt.
Einen Rechtsanwalt als Experten fragen, wäre wohl auch angezeigt.
Lieben Gruß!
Helmut

Helmut für deine Bemühung hab vielen Dank. Die von dir beschriebenen Wege sind von mir alle schon kontaktiert worden , ohne Erfolg. Es ist immer der gleiche Hinweis, das die Mutter des Unehelichen Kindes für alles zuständig sei. Es ist sehr frustrierend so untätig und handlungsunfähig zu sein.
dir aber meinen dank nochmal.
Gruß Sille

Vielen Dank für deine Bemühungen.
Die Rechtslage sieht das Kind als den direkten nachkommen meines Sohnes und begründet somit die pflichten und rechte auch dort. so wurde es mir mitgeteilt.erst an 2ter stelle stehe ich, dann meine Tochter.da das Kind minderjährig ist muss die Mutter des Kindes alle rechte für das Kind wahr nehmen.
bis jetzt habe ich auch keine anders lautende Informationen.
dir aber vielen dank
Gruß Sille

hallo Martina, vielen dank für deine Bemühungen.
die von dir aufgezeigten Wege habe ich schon alle abgeklappert ohne vernünftiges Ergebnis. leider!
habe aber noch mal vielen dank.
Gruß Sille