Tot oder lebendig

Hallo,
das ist natürlich nur eine theoretische Frage:
In US-Filmen wird auf Bösewichte ja oft eine Belohung ausgesetzt, xxx $ tot oder lebendig. Wäre so etwas in D auch möglich oder würde man sich damit strafbar machen?
Vielen Dank
Merit

Hallo Merit,
in Deutschland werden für die Ergreifung eines Täters auch Belohnungen ausgesetzt. Auch und oft von Verwandten.
Allerdings nur zur Ergreifung, die Todesstrafe ist bei uns Gott sei dank abgeschafft.
Viele Grüße
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Michael,
das Belohungen ausgesetzt werden weiss ich ja. Ich möchte nur wissen, ob der Zusatz tot oder lebendig strafbar ist. Mit der Todesstrafe hätte das ja nichts zu tun.
Und ob es ein Glück ist, daß sie abgeschaft wurde, wage ich gelegentlich zu bezweifeln, siehe gerade der Fall mit dem kleinen Mädchen aus Eberswalde. Aber das würde jetzt in ein anderes Brett gehören.
Tschüss
Merit

Hallo Merit,
in Deutschland werden für die Ergreifung eines Täters auch
Belohnungen ausgesetzt. Auch und oft von Verwandten.
Allerdings nur zur Ergreifung, die Todesstrafe ist bei uns
Gott sei dank abgeschafft.
Viele Grüße
Michael

Hallo Merit,
Tot oder lebendig ist nach meiner persönlichen Meinung eine Aufforderung zu einer Straftat und deshalb Strafbar.
Übrigens ist Todesstrafe für eine Gesellschaft völlig nutzlos,
siehe USA. Denn die meisten Tötungsdelikte werden in diesem Land begengen. Unschuldige Menschen, die auch immer wieder in die Fänge der Justiz geraten, kann man auch nicht mehr ins Leben zurückholen. Wer soll für einen Justizmord eigendlich getötet werden.
Mit Grüßen
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Hiho

Ich denke zwar nicht das dieses Äußerung strafbar ist ( es wird ja nicht zu einer Straftat aufgerufen ). Ich denke eher es wird aus moralischen Gründen auf so eine Äußerung verzichtet,
da ja mit dem Wort Tod ODER Lebendig beide Varainten offenstehen
und der vermeintliche Jäger evtl. die Todesvariante vorziehen könnte.

MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ein Jedermann-Festnahmerecht ergibt sich aus § 127 I StPO. Jedoch wird dabei die Festnahme eines Verdächtigen, nicht dessen Tötung gestattet. Die Tötung eines Menschen kann nur (entgegen Art. 6 EMRK) gerechtfertigt werden, wenn in Notwehr gehandelt wird. Notwehr aber ist einzi die zur Abwehr eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs gebotene Verteidigungshandlung, § 32 StGB. Da die Festnahme eines Täters, auf den ein Kopfgeld ausgesetzt ist, jedoch höchstens eine Festnahme nach § 127 I StPO, nicht aber eine Verteidigungshandlung gegen einen Angriff ist, darf eine solche Forderung „Tot oder Lebendig“ nicht erhoben werden.
Anders sieht es allenfalls aus, wenn der Täter sich bei der Festnahme wehrt und somit wiederum Notwehr gefordert ist.

Was besagt dieser § 127 I StPO?
Darf mich jeder Festhalten, wenn ich eine Straftat begehe? Oder reicht es schon, wenn ich einem meine Personalien nicht geben will - darf er mich solange festhalten, bis die Polizei kommt? Gilt das auch für Fahrkartenkontrolleure (schreibt man das so?), denen ich keine Fahrkarte vorzeigen kann/will - dürfen die mich festhalten?