Hallo Grilla,
Wenn sie geschlagen werden, dann beschäftigen sie sich nicht
mit ihren Übertritten, sondern mit der Regeneration ihrem
angeknacksten Selbstwerts.
Das ist dann richtig, wenn man z.B. einen 6-jährigen übes Knie legt und ihm wutentbrannt den Hintern verhaut, bis man selber von der Aktion genug hat. Der rennt dann weg und denkt sich „eines Tages töte ich euch“.
Wenn ich Kinder schlage, unterstelle ich ihnen Vorsatz und
Bösartigkeit (trifft selten zu!), was als Kränkung empfunden
werden muss. Und das von Menschen, zu denen sie einige Jahre
Vertrauen haben sollten. Schlagen kann niemals gerecht sein,
weil es nicht angemessen ist. Das tut nur weh, aber führt
nicht zur Einsicht.
Ich sehe das anders, zumeist braucht gar kein Schmerz zugefügt werden. Der Klaps, die Watsche etc. ist vielmehr eine spektakuläre, nahegehende Handlung, die dem Tadel eine Unmittelbarkeit verleiht, die Erinnerungswert schafft.
Und wie geht das Bestrafen im Zusammenhang mit der Verfehlung
in der Praxis?
in den Fällen muss nicht geschlagen werden:
- Du darfst dem Baby nicht in die Augen fassen (2 J.)
machte meine Große bei der Kleinen gern, kenne ich also. Hand
festhalten, aber nicht schlagen, Überzeugungsarbeit leisten
Der Kontakt des großen Kindes zum Baby sollte bei uns nicht auf diese Zeigesituation, von der Du ausgehst, beschränkt sein, sondern es ging gerne auch alleine zum Baby. Wenn dem Baby ins Auge gefaßt wurde, so muß man es aus der Situation herausholen und trösten und das große Kind irgendwie bestrafen, und sei durch „Überzeugungsarbeit“. Für das große Kind sieht das dann wie Liebesentzug aus, an dem das Baby schuld ist. Daher war das Verbot als Unbedingtheit schnellstmöglich durchzusetzen, auch mit Klaps auf die Finger.
- Du darfst nicht mit Essen werfen (2-3 J.)
Teller weg nehmen, Essen ist beendet, bis zur nächsten
Malzeit.
Solcher Ausschluß aus dem gemeinsamen Familienmahl ist einerseits eine schwere Sozialstrafe und andererseits eine praktische Möglichkeit für das Kind, eine Mahlzeit zu beenden. Außerdem zieht man damit einen kurzen Vorfall zeitlich in die Länge. Bei uns half traditionelles Schimpfen.
- Du darfst am Berghang nicht mit Steinen werfen (4-6 J.)
Ich würde bei 3.Wiederholung den Berg runter gehen und sofort
nach Hause. Ausflug ist beendet.
Steineschmeißen am Berghang ist ein Verbrechen, auch die 1. Wiederholung muß unbedingt unterbunden werden. Die soziale Verantwortung für einen verpatzten Familienausflug würde ein Vorschulkind überfordern. Hier war ein Schlag mit den Fingerkuppen auf die Kopfschwarte probat.
- Du mußt bei Dunkelheit zuhause sein (8 J.)
Bei mir müssen die Meinen während der Schulzeit punkt 18 Uhr
Zuhause sein. Wenn sie zuspät kommen, wird das abendliche
Lesen gestrichen und früher schlafen gegangen - entsprechend
der Verspätung.
Wenn das Kind verspätet nach Hause kommt, dann macht man natürlich keine Schimpf- und Strafszene, es soll ja gerne nachhause kommen. Als ich aber weit nach Einbruch der Dunkelheit nach stundenlanger Suche den auf der Straße herumlungernden Knaben erwischte, war als Höhepunkt emotionaler Intensität eine Ohrfeige nicht fehl am Platze.
- Du mußt jede Hausaufgabe im Hausaufgabenheft notieren (10-12J.)
müssen sie nicht, bis ich feststelle, dass sie ihre Aufgaben
nicht machen. Dann kontrolliere ich, bin streng und mache
Druck.
An dieser Stelle kann ich gleich einmal von meiner Selbstgerechtigkeit absehen, wie es Humancrossing so nett sagt, weil es mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist, die Einträge im Hausaufgabenheft zu kontrollieren. Werden Hausaufgaben zu oft nicht gemacht, kommt irgendwann eine schriftliche Meldung vom Klassenlehrer, die man unterschreiben muß. Hier wäre, wenn es denn möglich wäre, zum ersten mal eine körperliche Strafe hilfreich, die im Gegensatz zu den bisher erwähnten, tatsächliche Schmerzen verursacht.
- Du mußt um 10 Uhr Abends wieder zuhause sein (13-15 J.)
mit Karrenzzeit von 30 Minuten. Ansonsten wird Ausgehverbot
wegen Unzuverlässigkeit verhängt. Pflicht und Spass müssen
sich die Waage halten.
Wir halten das auch so, aber wie man das bei einem aufsässigen Jugendlichen halten sollte, der Ausgehverbote mißachtet, bisweilen die Nächte durchmacht usw., das weiß ich nicht.
- Du mußt noch die anderthalb Jahre bleiben und Abitur machen (18 J.)
Mit 18 ist das „Kind“ volljährig. Dann soll es die Schule
abbrechen und seinen Weg gehen. Irgendwann wird es Zeit zum
Leiderleider ist das so. Eigentlich wäre es jetzt, nach dem Wegfall der Wehrpflicht, Pflicht der Gesetzgeber, das gesetzliche Volljährigkeitsalter wieder auf 21 Jahre zurückzubringen.
schon in früheren Postings von dir gelesen. Und ehrlich gesagt
wurde mir jedesmal schwindelig dabei, weil mich das an meine
Kindheit erinnerte, in der mein Vater mit Gewaltakten nicht
immer zurückhaltend war. Zu dem habe ich heute übrigens kaum
mehr Kontakt.
Ich weiß schon, und es liegt mir absolut fern, Kindesmißhandlungen zu loben. Züchtigungen der von mir beschriebenen Art sind bei uns i.ü. sehr seltene Ereignisse. Die Zahl der Klapse ist bei weitem geringer als die Zahl der Lebensjahre.
Ich erinnere mich daran, was Du über die Strafaktionen Deines Vaters berichtet hast. Solche Praktiken wären im 19. Jahrhundert völlig normal gewesen und absolut kein Grund, geschiedene Leute zu werden. Könnte es daher sein, daß Euch nicht der Rohrstock auseinanderbrachte, sondern dessen Interpretation in den Massenmedien?
Als Mutter bin ich erstaunt wie leicht gängig eigentlich
Kinder sind. Konsequent muss man sein, Standfestigkeit unter
Beweis stellen. Aber dadurch, dass mir für sie spürbar ihre
Persönlichkeit am Herzen liegt, sie mir auch Pannen
anvertrauen, weil sie wissen, dass ich um Gerechtigkeit bemüht
bin, und sie mit meiner Hilfe rechnen können. Und das ist mir
so viel wert, dass ich gerne auf gelegentliche
Gehorsamsverweigerungen hinwegsehe.
Geht mir auch so.
Gruß,
Wolfgang Berger