Totales Rechnungs-und Mahnungs-Chaos

Hallo!

Ich ärgere mich gerade über eine höchst wirre Geschichte:
Im Mai 2002 erhielt ich eine Sendung eines großen Versandhauses
an die Adresse meines Arbeitgebers, jedoch an mich persönlich adressiert.
Die erhaltene Ware, einen grottenhässlichen CD Ständer zum Preis von
14,99 Euro, hatte ich gar nicht bestellt. Ich weiß, dass ich die
Sendung einfach hätte zurückschicken sollen, aber ich habs irgendwie
verbasselt. Bis heute habe ich von dieser Sache auch nichts mehr gehört.

Heute habe ich erfahren, dass erst das Versandhaus und danach ein
Inkasso-Büro weiterhin fleißig Mahnung an meinen Arbeitgeber geschrieben
haben, allerdings ohne meinen Namen. Die Buchhaltung konnte die Rechnung nicht zuordnen und hat immer wieder durch Nachfragen bei Versandhaus und Inkasso versucht herauszufinden, wer die Bestellung veranlasst hat. Erst heute, nach
über einem Jahr, hat das Inkasso-Unternehmen eine Kopie der Rechnung
geschickt, die auf meinen Namen lautet.

Resultat der ganzen Aktion: Ich soll jetzt fast 90 Euro für dieses
CD-Ständer-Monster berappen. Die Buchhaltung ist natürlich auch stocksauer auf mich und erwartet, dass ich die Rechnung umgehend begleiche. Ich sehe das aber nicht ganz ein: Hätte das Inkasso-Unternehmen schneller auf die Nachfragen reagiert, hätte ich jetzt nicht die ganzen Zusatzkosten am Hals.

Was meint Ihr: Muss ich wirklich alles zahlen oder lohnt sich ein Zwergenaufstand?

Gruß,
Ruby

Hallo Ruby,

was du nicht bestellt hast, musst du nicht bezahlen. Du bist nichteinmal verpflichtet, die Sachen wieder fort zu schicken. Lediglich zur Abholung bereithalten musst du sie. Wenn du also die original verpackte und ungebrauchte Ware noch bei deinem Arbeitgeber hast, lass dem Versandhaus eine kurze Mitteilung darüber zukommen.

Die Buha bei deinem Arbeitgeber soll sich nicht so aufregen, schließlich ist sie nicht Rechnungsempfängerin, auch wenns irrtümlich ein Jahr auf den Rechnungen stand. Und wenn du eine Rechnung bekommen hättest, hättest du schnell reagieren können. Aufregen können die sich höchstens über das Inkasso-Unternehmen.

Wie kam btw das Versandhaus auf deine Adresse bei deinem Arbeitgeber? Hast du dort schon öfter bestellt? Das ist eine merkwürdige Konstellation…

Nochmal: Mitteilung an das Versandhaus, dass du die Ware nicht bestellt hast, sie seit dem Eintreffen bei dir zur Abholung bereit liegt und du nachweislich weder Rechnung noch Mahnung bekommen hast, das sollte ausreichen, um dir Ruhe zu verschaffen. Eigentlich. :wink:

Bis denn dann
David