Totalschaden > Ersatzbeschaffung

Wenn jemand einen Totalschaden hat (Vollkasko) und laut Gutachten sagen wir mal 30.000,-€ inkl MwSt. anfallen würden und sich derjenige ein Gebrauchtwagen für meinetwegen 20.000,-€ kauft, was muss die Versicherung nun zahlen?

30.000,-€ inkl. MwSt.?
30.000,-€ exkl. MwSt. also 24.300,-€?
oder nur 20.000,-€?

Vielen Dank für die Antworten!

Bei einem mir bekannten Fall war das so:

  • die laut Gutachten anfallenden Reparaturkosten wurden sofort ausbezahlt (inkl. Schrottwert bzw. Restwert)
  • die noch ausstehende Summe war die Differenz zwischen dem genannten Posten und dem damaligen Neupreis (Neuwagenentschädigung)

Lag nun der tatsächliche Kaufpreis des Neuen unter dem Neuwert des Alten, gab es auch nur den reell bezahlten Betrag (zB für einen Gebrauchten).
Hätte der Neuwagen mehr als der Neupreis des Altwagens (Wiederbeschaffungswert) gekostet, dann wäre bei diesem Preis die magische Grenze gewesen, man hätte also die Differenz nach oben selbst getragen - was ja eigentlich logo ist.

Der Fall oben bezieht sich auf einen wirtschaftlichen Totalschaden, d.h. Reparaturkosten wären höher wie der Zeitwert = Zeitwert des kaputten Autos die benannten 30.000,-€

Warum ist es überhaupt abhängig von einer Ersatzbeschaffung? Wenn meine Couch abbrennt bekomme ich doch auch den Wiederbeschaffungswert/Neuwert unabhängig von einer Ersatzbeschaffung und auch inkl MwSt. !

„Warum ist es überhaupt abhängig von einer Ersatzbeschaffung?“

Hab ich mich auch gefragt. Den Wert laut Gutachten haben wir auch sofort bekommen. Es ging nur noch um die Differenz zum Neuwert. Da es aber letztlich egal war, habe ich da auch nicht tiefer nachgegraben.

Zum Fall oben:
Da musst du wohl im Vertrag nachschauen.
Bei einer Vollkasko sollte es aber auf jeden Fall der Zeitwert sein (siehe Gutachten), der dir ausbezahlt wird.
Kein Mensch kann dir vorschreiben, dass du dir ein Ersatzauto kaufen musst, um an das vertraglich zugesicherte Geld zu kommen. Dafür hat man ja eine Vollkasko.
Und wenn du den Rest deines Lebens mit dem Bus fahren würdest, könnte das der Versicherung auch egal sein.
Denke ich mal …
… und bin mir relativ sicher …

Hi,
nach meiner Erfahrung wird der Wiederbeschaffungswert ./. Restwert netto, d. h. ohne MwSt. bezahlt. Bei Ersatzbeschaffung wird die anteilige MwSt. nacherstattet.
Gruß Keki