Totalschaden: Nutzungsausfall/Leihwagen und

Hallo liebe Mitglieder,

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.

Mein Auto hatte vor kurzem einen Unfall an dem ich nicht verschuldet war und ist jetzt ein wirtschaftlicher Totalschaden…also die Reparatur übersteigt bei weitem den Wert des Autos. Das Auto fährt noch und von äußerlichem her sieht es auch nicht so schlimm aus… alle Lichter etc. funktionieren noch so das es als „Verkehrssicher“ gilt.

Es ist mein erster Unfall und ich habe diesbezüglich wenig Ahnung und ein paar Fragen.

Der Autohändler von dem ich damals den Gebrauchtwagen gekauft habe hat für mich einen Sachverständiger bestellt und gleich auch einen Anwalt mit dem das Autohaus wohl immer in solchen Fällen zusammenarbeitet.

Jetzt hat der Sachverständiger einen Wert für den Wagen ermittelt mit dem ich nicht sehr zufrieden bin.
Erstens im Vergleich zu wie viel der Wagen damals gekostet hat und was der jetzige Marktwert für einen vergleichbaren Wagen sein soll (der Wagen ist zwar etwas älter: EZ 1997 aber wurde erst Anfang letzten Jahres gekauft). Zweitens: die Umstände die mir durch den Unfall entstanden sind. Außerdem hatte ich erst vor Kurzem (vor 3 Monaten) eine Reparaturrechnung von 700 € bezahlt. Sowas bezahle ich natürlich nur weil ich vor habe den Wagen weiterhin für längere Zeit zu benutzen.

Kann man da überhaupt etwas machen, also am Wert im Gutachten? Können solche Rechnungen wie beschrieben berücksichtigt werden?

Zusätzlich hat der Sachverständige mir gesagt, ich kann für 2 bis 3 Wochen einen Leihwagen bekommen, unabhängig davon ob ich jetzt einen Ersatzwagen kaufe oder nicht. Der Anwalt meint: da habe ich etwas missverstanden und ich das nur machen darf wenn ich innerhalb einer gegebenen Frist einen neuen Wagen kaufe.

Erstens ist es so, ich habe sowieso das Geld nicht bis mir die Versicherung das Geld für den Unfallwagen auszahlt. Auch ist es so das ich im Moment wenig Zeit habe mich damit zu beschäftigen und ich würde mir auch gerne etwas Zeit lassen mich für einen neuen Wagen zu entscheiden.

Ich bin mit dem Wagen auch nach dem Unfall gefahren, weil man mir gesagt hatte, „es müsste OK sein“. Ich sollte aber aufpassen das keine Abgase durch den Spalt im Kofferraum, der nach dem Unfall entstanden ist, reinkommen. Ich war dann noch bei einer anderen Werkstatt um nach zu fragen ob man etwas provisorisch machen kann…weil auch Regenwasser rein Tropft. Der Mechaniker hat sich von unten auch den Wagen angesehen und meinte er würde den Wagen in dem Zustand nicht mehr Fahren…es sei Unsicher.

Ich brauch das Auto nicht oft aber gerade in diesen Tagen bin ich drauf angewiesen, versuche aber trotzdem so wenig wie möglich damit zu fahren.

Mich ärgert die gesamte Situation. Auch habe ich heute durch eigene Recherche im Internet(NICHT durch mein Anwalt, durch mein Autohaus, meine Versicherung oder den Sachverständiger) erfahren das es sowas wie „Nutzungsausfall“ gibt wofür man Geld bekommen könnte.

Meine Frage auch hier. Habe ich Anspruch auf sowas wie Nutzungsausfall, unabhängig davon ob ich einen neuen Wagen kaufe.

Ich würde mich auf Antworten freuen. Vielen Dank!

Hallo,

ist Ihr Auto „fahrbereit“? Wenn ja, dann haben Sie keinen Anspruch auf Mietfahrzeug bzw. Nutzungsausfallentschädigung, da Sie ja mit dem Auto weiterhin fahren können.

Die Kosten für den Sachverständigen werden übernommen, falls die Haftung i.O. ist. Da Sie aber Zweifel an dem Gutachten haben, müssen SIE sich darum kümmern. Das heißt evtl. einen zweiten SV einbeziehen und die Kosten dann selber bezahlen. Die Versicherung würde nur ein Gegengutachten erstellen, wenn die Forderungen zu hoch wären.

Berücksichtigt werden nur: Wiederbeschaffungswert und Restwert. Hier wird Restwert gegengerechnet und Sie bekommen die Entschädigung ausgezahlt.
Sollte Ihr Schaden am Auto unter 130% des Wiederbeschaffungswertes liegen, können Sie das Auto reparieren und für die Reparaturzeit einen Mietwagen bzw. Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen.

Sollte ihr Fahrzeug NICHT fahrbereit sein, dann können Sie natürlich einen Mietwagen bestellen. Hier müssen Sie aber zusehen, dass Sie schnell ein anderes Fahrzeug kaufen. Dazu wurde auch sicherlich im Gutachten unter Wiederbeschaffungsdauer etwas vermerkt. Die Dauer sollte nicht darüber liegen, da sonst die Kosten von der Versicherung abgelehnt werden.

Rechtsanwaltkosten werden von der Versicherung übernommen, sofern es sich um keinen Bagatellschaden handelt (bis ca. 800 EUR).

Nutzungsausfall bekommen Sie nur, wenn sich KEINEN Mietwagen nehmen. Also entweder oder :smile:
Zusätzlich steht Ihnen eine Kostenpauschale von 20 EUR zu. Diese bitte von der Versicherung ebenfalls anfordern.

Gesetzlich gesehen sind Sie zur Schadenminderung verpflichtet. Also müssen Sie sich die Zeit nehmen, um ein neues Auto zu kaufen. Oder Sie nehmen es in Kauf für die Dauer keinen Mietwagen zu bekommen. Hier muss jeder für sich selber entscheiden.
Am besten mit dem Anwalt sprechen und er soll dann Rücksprache mit der Versicherung halten.

Viele Grüße

Hallo,

kann leider nicht viel weiterhelfen, Nutzungsausfall bekommt man meines Wissens nur, wenn man keinen Leihwagen nimmt.
Für die restlichen Fragen kann bestimmt jemand anderes weiterhelfen

Gruß,
Micha

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!

Viele Grüße!

Kein Problem. Trotzdem Danke!

LG

Nutzungsausfall gibt als alternativ zum Mietwagen.
Die Dauer ergibt sich aus dem Schadengutachten. Die Höhe auch, weil dies nach Fahrzeuggruppen geht.
Wenn Sie einen RA mit der Sache beauftragt haben und der sich um sowas nicht kümmert und Sie entsprechend informiert, ist es der falsche RA!

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Der Anwalt sollte es wissen…

Art und Höhe muss erfragt werden…