Hallo liebe Mitglieder,
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Mein Auto hatte vor kurzem einen Unfall an dem ich nicht verschuldet war und ist jetzt ein wirtschaftlicher Totalschaden…also die Reparatur übersteigt bei weitem den Wert des Autos. Das Auto fährt noch und von äußerlichem her sieht es auch nicht so schlimm aus… alle Lichter etc. funktionieren noch so das es als „Verkehrssicher“ gilt.
Es ist mein erster Unfall und ich habe diesbezüglich wenig Ahnung und ein paar Fragen.
Der Autohändler von dem ich damals den Gebrauchtwagen gekauft habe hat für mich einen Sachverständiger bestellt und gleich auch einen Anwalt mit dem das Autohaus wohl immer in solchen Fällen zusammenarbeitet.
Jetzt hat der Sachverständiger einen Wert für den Wagen ermittelt mit dem ich nicht sehr zufrieden bin.
Erstens im Vergleich zu wie viel der Wagen damals gekostet hat und was der jetzige Marktwert für einen vergleichbaren Wagen sein soll (der Wagen ist zwar etwas älter: EZ 1997 aber wurde erst Anfang letzten Jahres gekauft). Zweitens: die Umstände die mir durch den Unfall entstanden sind. Außerdem hatte ich erst vor Kurzem (vor 3 Monaten) eine Reparaturrechnung von 700 € bezahlt. Sowas bezahle ich natürlich nur weil ich vor habe den Wagen weiterhin für längere Zeit zu benutzen.
Kann man da überhaupt etwas machen, also am Wert im Gutachten? Können solche Rechnungen wie beschrieben berücksichtigt werden?
Zusätzlich hat der Sachverständige mir gesagt, ich kann für 2 bis 3 Wochen einen Leihwagen bekommen, unabhängig davon ob ich jetzt einen Ersatzwagen kaufe oder nicht. Der Anwalt meint: da habe ich etwas missverstanden und ich das nur machen darf wenn ich innerhalb einer gegebenen Frist einen neuen Wagen kaufe.
Erstens ist es so, ich habe sowieso das Geld nicht bis mir die Versicherung das Geld für den Unfallwagen auszahlt. Auch ist es so das ich im Moment wenig Zeit habe mich damit zu beschäftigen und ich würde mir auch gerne etwas Zeit lassen mich für einen neuen Wagen zu entscheiden.
Ich bin mit dem Wagen auch nach dem Unfall gefahren, weil man mir gesagt hatte, „es müsste OK sein“. Ich sollte aber aufpassen das keine Abgase durch den Spalt im Kofferraum, der nach dem Unfall entstanden ist, reinkommen. Ich war dann noch bei einer anderen Werkstatt um nach zu fragen ob man etwas provisorisch machen kann…weil auch Regenwasser rein Tropft. Der Mechaniker hat sich von unten auch den Wagen angesehen und meinte er würde den Wagen in dem Zustand nicht mehr Fahren…es sei Unsicher.
Ich brauch das Auto nicht oft aber gerade in diesen Tagen bin ich drauf angewiesen, versuche aber trotzdem so wenig wie möglich damit zu fahren.
Mich ärgert die gesamte Situation. Auch habe ich heute durch eigene Recherche im Internet(NICHT durch mein Anwalt, durch mein Autohaus, meine Versicherung oder den Sachverständiger) erfahren das es sowas wie „Nutzungsausfall“ gibt wofür man Geld bekommen könnte.
Meine Frage auch hier. Habe ich Anspruch auf sowas wie Nutzungsausfall, unabhängig davon ob ich einen neuen Wagen kaufe.
Ich würde mich auf Antworten freuen. Vielen Dank!