Totalschaden. Restwertfrage. Totalschaden selbst kaufen?

Guten Tag.
Mein Fahrzeug (Auffahrunfall) ist wirtsch. Totalschaden.
Beschaffungswert ca. 3500Euro, Restwert ca. 1000e, Reparatur ca. 5000e.

Frage zum Restwert:
Kann ich selbst den Totalschaden für 1000Euro kaufen und anschl. selbst weiterverkaufen?
Sprich, kann ich dem Gutachter gleich sagen, ich würde das Fahrzeug für 1000Euro kaufen?
Oder müssen die Gutachter immer vorher in Ihre Restwertbörse noch höheren Restwerten suchen?
Danke

Man kann nicht sein Fahrzeug selbst kaufen. Wie soll das gehen?

Ich verstehe nicht: Wie kann man einen Schaden kaufen?

Wenn die Versicherung ein neues Fahrzeug bezahlt, gehört das kaputte ihr. Ich nehme mal an, dass es um sowas in der Richtung geht. Wenn ja => @mrymen99, Was spricht dagegen, der Versicherung diese Frage zu stellen?

Ist doch klar, dass das kaputte Auto gemeint ist.

Hallo

das Auto gehört doch Dir. Was willst du da kaufen?

Gruß,
Woody

Nein, es geht ja um die höhe des Restwertes!
Diese sollte ja so gering wie möglich sein.
Deshalb möchte ich den Wagen ja selbst bzw. ein Bekannter kaufen.
Dieser würde dann gleich zum Gutachter sagen (wenn dieser z.b. einen RW von 1000e feststellt)
dass er diesen gleich für das Geld nehmen würde.
So würde dann die Versicherung nicht nach käufern suchen, welche z.B. 1500e dafür zahlt!

Meine Erfahrung(en) als Betroffener.

  1. Der Anschaffungswert ist unerheblich - Der aktuelle Zeitwert unmittelbar vor Schadeneintritt ist massgeblich.

  2. Der tatsächliche Restwert wird anhand von Angeboten von Restwertbörsen ermittelt.
    Der kann höher oder niedriger als der „kalkulierte“ Restwert sein.
    Der kalkulierte Restwert ist nur vorläufig und unverbindlich.

  3. Man ist nicht verpflichtet, das FZ zum Restwert zu verkaufen.
    Das Ankaufangebot ist für den FZ-Besitzer optional, aber für den Restwert-Bieter verpflichtend. Er muss dann ggf. zum genannten Preis kaufen.

  4. Man bekommt einfach die Differenz des Restwerts zum Zeitwert (abzüglich! Umsatzsteuer) ausbezahlt. Was man dann mit dem FZ macht, ist einem völlig freigestellt:

a. dem Restwertbieter verkaufen
b. an jmd. anderen verkaufen
c. behalten und ggf. selber reparieren
d. Gegen Rechnung reparieren/ fahrtüchtig machen lassen und dann ggf. die Mehrwertsteuer auf die Höhe des Auszahlbetrags gegen Rechnungseinreichung nachfordern.

Danke!

Aber:
Kann ich dem Gutachter gleich 3 Interessenten für den Totalschaden geben?
Möchte natürlich, dass der Restwert niedrig ausfällt!

z.B. Werkstatt 450e
Bekannter 500e
Ich 550e

Dann könnte die Versicherung gleich zum Restwert von 550e an mich verkaufen, und nicht noch weitere
Angebote einholen…

Danke

Nochmal: Die Versicherung „verkauft“ nicht an dich.
Und: Nein, du kannst keinen Käufer vorschlagen.

Hi,

Das verstehe ich nicht.

Bei meinem Motorrad-Totalschaden war es vor Jahren so, daß man einen Restwert zum Zeitpunkt des Unfalls feststellte, abzüglich des Wertes des Trümmerhaufens. Dieser Restwert minus Trümmerhaufenwert wurde mir ausbezahlt.

Der Trümmerhaufen gehörte sowieso mir, was soll man denn da kaufen wollen? Ich hab das Ding dann sogar etwas teurer verkaufen können als die Schätzung angab.

Gruß K