Totalschaden-Vollkasko

Hallo!

Jemand hat an seinem Vollkaskoversicherten Fahrzeug einen Totalschaden fabriziert, die Versicherung gibt das Fahrzeug in die Wrackbörse und ein Händler bietet dort einen gewissen Betrag.

Daraufhin macht die Versicherung dem Versicherten das Angebot die Differenz zwischen dem Händlerangebot und dem aktuellen Listenpreis als Schadensumme auszuzahlen, wenn das Fahrzeug im Besitz des Versicherten bleibt.

Der Versicherte möchte das aber nicht und fordert den gesamten Zeitwert abzgl. des Selbstbehaltes bei der Versicherung an.

Nun möchte die Versicherung trotzdem nur die Differenz direkt auszahlen, den restlichen Betrag soll der Versicherte vom Händler bei Abholung des Wracks bekommen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob diese Vorgehensweise rechtmässig ist. Wie kommt der Versicherte dazu eventuelle Risiken mit diesem, eventuell Dubiosem weil weder in den gelben Seiten noch im Telefonbuch zu findenden, Händler einzugehen.

Meiner Meinung nach sollte die Versicherung des gesamten Schaden auszahlen und die Differenz mit dem Händler abrechnen.

Was meint ihr?

Grüße
Dusan

Hallo Dusan,

Nun stellt sich mir die Frage, ob diese Vorgehensweise
rechtmässig ist.

Aufgrund des geschilderten Falles sehe ich hier keinen Fehler der Versicherung zu Ungunsten des Versicherten. Die Vorgehensweise ist durchaus üblich.

Wie kommt der Versicherte dazu eventuelle
Risiken mit diesem, eventuell Dubiosem weil weder in den
gelben Seiten noch im Telefonbuch zu findenden, Händler
einzugehen.

Welche Risiken? Der Versicherte geht mit dem Händler ein Zug-um-Zug-Geschäft ein. Auto gegen Geld. Entsprechende Kaufverträge gibt es im internet - wenn sie nicht sogar die Versicherung zur Verfügung stellen kann. Wenn der Verkauf gegen Bargeld erfolgen soll und Zweifel bestehen, kann man zur Bank gehen und das Geld auf Echtheit überprüfen lassen. Usw.
Btw: Ein Eintrag in den gelben Seiten ist auch noch keine Garantie für Seriösität.

Meiner Meinung nach sollte die Versicherung des gesamten
Schaden auszahlen und die Differenz mit dem Händler abrechnen.

Die Entschädigung berechnet sich - vereinfacht - wie folgt:
Wiederbeschaffungswert
./. Selbstbeteiligung
./. Restwert
= Entschädigung
Restwerte wurden früher ausschließlich nach Gutachten ermittelt; ein entsprechender Verkauf oblag alleine dem Versicherten, der dann selber zusehen musste, dass er einen Käufer fand, der auch bereit war, den ermittelten Restwert zu bezahlen.
Dass die Versicherungen zum Vorteil der Kunden die Restwertbörsen eingeführt haben, kann nun nicht dazu führen, den Unternehmen auch noch aufzuerlegen, sich um eine Verwertung eines Fzgs. zu kümmern, dass ihnen ja gar nicht gehört.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo Frank!

Danke vorab mal für deine Antwort!

Welche Risiken? Der Versicherte geht mit dem Händler ein
Zug-um-Zug-Geschäft ein.

Neben dem von dir genannten Falschgeldrisiko könnte ja der Händler vielleicht kein Interesse mehr haben, ewig oder gar nicht auftauchen.

Die Entschädigung berechnet sich - vereinfacht - wie folgt:
Wiederbeschaffungswert
./. Selbstbeteiligung
./. Restwert
= Entschädigung

Das war mir klar!

Restwerte wurden früher ausschließlich nach Gutachten
ermittelt; ein entsprechender Verkauf oblag alleine dem
Versicherten, der dann selber zusehen musste, dass er einen
Käufer fand, der auch bereit war, den ermittelten Restwert zu
bezahlen.

Machen wir mal eine Milchmädchenrechnung:

Früher mal: Schaden 8.000 Euro - Versicherung hat 8.000 ausgezahlt

Heute: Schaden 8.000 Euro - Wrackbörsenangebot 5.000 Euro, Zeitwert des Fahrzeuges 9.500 Euro - Versicherung zahlt 4.500 aus.

Dass die Versicherungen zum Vorteil der Kunden die
Restwertbörsen eingeführt haben, kann nun nicht dazu führen,
den Unternehmen auch noch aufzuerlegen, sich um eine
Verwertung eines Fzgs. zu kümmern, dass ihnen ja gar nicht
gehört.

Zum Vorteil der Versicherungen wäre passender, ich kann keinen Vorteil für den Versicherten erkennen.

Ausserdem hat diese Wrackbörse zu einem massiven Typenscheinhandel geführt, bei dem die Versicherungen scheinbar nicht merken, dass sie sich da in der Sparte Diebstahl ins eigene Fleisch schneiden.

Aber, nochmal, der Versicherungsnehmer hat einen Vertrag mit der Versicherung. Wie kommt der VN dazu, sich plötzlich mit einem Dritten herumzuschlagen. Die VS kann ja genauso das gesamte Geld an den VN auszahlen und die Differenz vom Händler einkassieren.

Grüße
Dusan

Hallo,
eben nicht. Früher: Wiederbeschaffungswert-Selbstbeteiligung-Restwert (aus Liste oder von nem Gutachter) ergibt Auszahlung. Unterschied zu heute: Man konnte selbst sehen, was man mit dem Auto macht, heute erhält man eine Art Vermittlungsleistung.

Der Vertrag mit der Versicherung sieht eine Entschädigungsleistung vor. Das Eigentum an Fahrzeug bleibt davon unberührt.

Viele Grüße

Andreas

Hi Dusan,

Du sagst es:

Aber, nochmal, der Versicherungsnehmer hat einen Vertrag mit
der Versicherung.

Schau mal in die Bedingungen, da steht wie bei Totalschaden abgerechnet wird…

Es ist auch völlig problemlos: Du ruft den Restwertbieter an, er holt das Teil kostenfrei ab und bezahlt - einfacher als alles andere.
Mit dem „Briefe-Handel“ hast Du Recht, gilt aber nur für RW-Gebote, die für den Normalsterblichen zu hoch sind.

Und: welchen Nachteil siehst Du in der Ermittlung des höchsten RW-Gebotes über eine Börse??

Grüße, M