Hallo!
Jemand hat an seinem Vollkaskoversicherten Fahrzeug einen Totalschaden fabriziert, die Versicherung gibt das Fahrzeug in die Wrackbörse und ein Händler bietet dort einen gewissen Betrag.
Daraufhin macht die Versicherung dem Versicherten das Angebot die Differenz zwischen dem Händlerangebot und dem aktuellen Listenpreis als Schadensumme auszuzahlen, wenn das Fahrzeug im Besitz des Versicherten bleibt.
Der Versicherte möchte das aber nicht und fordert den gesamten Zeitwert abzgl. des Selbstbehaltes bei der Versicherung an.
Nun möchte die Versicherung trotzdem nur die Differenz direkt auszahlen, den restlichen Betrag soll der Versicherte vom Händler bei Abholung des Wracks bekommen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob diese Vorgehensweise rechtmässig ist. Wie kommt der Versicherte dazu eventuelle Risiken mit diesem, eventuell Dubiosem weil weder in den gelben Seiten noch im Telefonbuch zu findenden, Händler einzugehen.
Meiner Meinung nach sollte die Versicherung des gesamten Schaden auszahlen und die Differenz mit dem Händler abrechnen.
Was meint ihr?
Grüße
Dusan