Totalschaden - W-Wert höher als Kaufpreis

Hallo liebe User,

ich hatte vor kurzem einen Totalschaden. Den PKW habe ich einen Monat vor dem Unfall verhältnismäßig sehr günstig gekauft. So viel zur Vorgeschichte…

Meine Frage bezieht sich darauf, ob meine Versicherung nun den Wiederbeschaffungswert, der laut Versicherung bei 59000TE liegt, oder den Kaufpreis von 53000TE zahlen muss?

Ich bedanke mit herzlich vorab.

Schöne Grüße

Hallo!
Der WBW ist der Wert, der notwendig ist, um ein gleiches oder artähnliches Fahrzeug zu beschaffen. Wenn Du dieses Fahrzeug also tatsächlich unter PReis gekauft hast, hat das meiner ANsicht nach keine Auswirkung. Denn entscheidend ist, dass Du jetzt ein gleiches oder artähnliches Fahrzeug wiederbeschaffen musst.
Außerdem weiß wohl niemand, dass Du ein solches Schnäppchen gemacht hattest…

Viele Grüße

Zunächst vielen Dank für die Antwort.

Die Versicherung wird mit Sicherheit den Kaufvertrag sehen wollen. Dort steht ja der Kaufpreis…

Sind Versicherungen dazu verpflichtet den Wiederbeschaffungswert auszuzahlen oder ist es ihnen erlaubt, sich auf den Kaufpreis zu berufen?

Vielen Dank

hi user,
wenn du erzählst was du bezahlt hast bist du ein sogenannter „selbststeller“
nein scherz beiseite,
du mußt so viel geld bekommen das du ein gleichwertiges fzg. wiederkaufen kannst, wenn du 1000 € bezahlt hast (weil dein opa nicht mehr fahren wollte) und du kannst gleichwertiges nur für 9000 € wiederbekommen dann ist das so, DEM GESCHÄDIGTEN DARF DURCH EINEN NICHT VERSCHULDETEN UNFALL KEIN NACHTEIL ENTSTEHEN !!!
gruß ein user