Herr A. ist Geschädigter eines Verkehrsunfalls mitte April. Rechtslage ist eindeutig und es wurde alles in die Wege geleitet (Anwalt genommen,Gutachten erstellt und der gegnerischen Versicherung zugestellt).
Dies wäre jetzt ca 2 1/2 monate her. Herr A. hat bis jetzt noch kein Geld gesehen bzw gar keine Aussage zur Regulierung von gegnerischer Versicherung. Herr A. würde aber gerne wieder ein Auto haben.
Kann Herr A. nun Geld in Höhe der (vom Guachter festgelegten) Schadenssumme von der Bank leihen damit er ein Auto kaufen kann?
Und kann er die Rückzahlung des Kredites aussetzen bis das Geld da ist, zu diesem zeitpunkt den Betrag zurückzahlen und dann die Zinsen/Gebühren der Versicherung komplett zur last legen?
Danke fürs lesen und würde mich über eure Antworten und Meinungen freuen.
Herr A. ist Geschädigter eines Verkehrsunfalls mitte April.
Rechtslage ist eindeutig und es wurde alles in die Wege
geleitet (Anwalt genommen,Gutachten erstellt und der
gegnerischen Versicherung zugestellt)…
Hallo,
was sagt der Anwalt von Herrn A? Hat die gegnerische Versicherung noch gar nicht reagiert? Hat der Anwalt der gegnerischen Versicherung noch keine Frist gesetzt?
Der Anwalt von Herr A. hat mehrere gesetzliche Fristen gesetzt, bei der letzten sind Verzugszinsen angefallen. das interessiert die gegnerische Versicherung anscheinend nicht^^.
denn auf eine reaktion von gegnerischer Versicherung wartet er immer noch.
doch eine reaktion war mal: anfang juni (mitte april war der unfall) wurde geschrieben das die ermittlungsakte nun angefordert wurde. seitdem und vorher, keine reaktion oder stellungnahme zu schadensregulierung.
Herr A. will morgen mal zu seinem Anwalt und den mal drauf ansetzen den „status der schadensregulierung“ herauszukriegen. Desweitern wird jetzt wohl schon die Anklage vorbereitet. nicht so optimal, den er hätte lieber das geld jetzt und nicht durch die jedem bekannt „schnelle“ vollstreckung durch den gesetzgeber seines landes.
den Herr A. war und wäre gerne wieder mobil.
Desweitern wird jetzt wohl schon die Anklage vorbereitet.
nicht so optimal, den er hätte lieber das geld jetzt und nicht
durch die jedem bekannt „schnelle“ vollstreckung durch den
gesetzgeber seines landes.
Kleiner Wink aus der Praxis: Sobald die Klage zugestellt ist, fließt auch wie durch ein Wunder Geld.
Herr A. hat zumindest Anspruch auf die im Gutachten angegebenen Nutzungsausfallentschädigung für die im Gutachten angegebene Wiederbeschaffungsdauer. Ob Herr A. Anspruch hat auf anfallende Darlehnskosten bei einer Bank, wage ich zu bezweifeln. Aber Anspruch auf Verzugszinsen sicherlich.
Wobei das natürlich eine eindeutige Sachlage (Schuldfrage) erfordert.
Was ist das für eine Versicherung? HDI? HUK? Oder gibts noch mehr so Vereine?