nehmen wir mal an das ein Totalschaden an einem Auto verursacht wurde. Die Versicherung des Verursachers zahlt den Wiederbeschaffungswert des geschädigten Autos. Der wird meist recht niedrig angesetzt. Kann der Geschädigt von seiner eigenen Vollkasko eine Art Differenzbetrag oder Entschädigungsbetrag bekommen? Hab mal sowas gehört. Hat da jemand Ahnung?
Die Versicherung des Verursachers zahlt den
Wiederbeschaffungswert des geschädigten Autos. Der wird meist
recht niedrig angesetzt.
Sagt wer? Lass mich raten: Du kennst jemanden, der einen kennt, der schon mal davon gehört hat, dass das möglich wäre…? Die Legende lebt.
Kann der Geschädigt von seiner
eigenen Vollkasko eine Art Differenzbetrag oder
Entschädigungsbetrag bekommen? Hab mal sowas gehört. Hat da
jemand Ahnung?
Nein, nach der Differenztheorie kann allenfalls der sog. „kongruente Fahrzeugschaden“ abgerechnet werden.
Denkbar wäre allenfalls eine Abrechnung nach „Neupreisentschädigung“, die über den Zeitwert hinaus geht. Dann wäre aber zumindest der SFR weg. In der Praxis müsste das aber möglich sein, mir fällt ad hoc kein Gegenargument ein.