Berlin war nach dem 4-Mächte-Abkommen entmilitarisierte Zone. Die BRD
hielt sich daran, und zog keine Menschen zum Wehrdienst ein, die DDR
hielt das ein wenig anders.
Grüßerle
Richard
Berlin war nach dem 4-Mächte-Abkommen entmilitarisierte Zone.
Ich verstehe unter einer entmilitarisierten Zone ein Gebiet, in dem kein Militär stationiert werden darf. Mag sein, dass das Abkommen das anders definiert, aber nach meinem Verständnis würde das nicht verhindern, dass dort jemand zum Militär eingezogen worden wäre, solange er woanders stationiert wird.
Das wäre zwar etwas unpraktikabel, jemanden nach der Einberufung erstmal quer durch die DDR ins Gebiet der BRD zu bringen, damit der dort seinen Wehrdienst ableisten kann, aber West-Berlin wäre dabei weiterhin entmilitarisierte Zone gewesen.
Ich verstehe unter einer entmilitarisierten Zone ein Gebiet,
in dem kein Militär stationiert werden darf.
hehe, ich eigentlich auch. Aber es war dem Wortlaut nach so
definiert. Eine entmilitrisierte Zone war es eigentlich nie, denn
Berlin war ja voll mit Militärs aus den USA, GB und F.
Vielleicht weiß ja jemand, wie diese Passus zustande kam. Aber er
sieht wie ein geschickter Schachzug der Sowjets aus, um den Allierten
die Kontrolle des Westsektors zu erschweren. Was ihnen ja auch
gelungen ist.
Ich denke, dass es eher mit dem Sonderstatus von Berlin
zusammenhängt. Dieses war zwar Teil der BRD, aber eben nur (oder
besser: auch) mit diesem Sonderstatus. Der schloss wohl eine
militärische Einbindung Berlins an Westdeutschland aus.
bis zur Wiedervereinigung gab es für Berlin keine Wehrpflicht, dafür theoretisch die Todesstrafe.
Jedes Bundesgesetz, einschliesslich des Grundgesetzes, musste damals erst von den allierten Kontrollmächten abgenickt werden, bevor es für Berlin seine Gültigkeit bekam.
Für „übliche“ Verbrechen galt bundesdeutsches Recht, auf Waffenbesitz und Vergehen gegen Allierte (Angriffshandlungen) konnte die Todesstrafe verhängt werden.
Anbei zwei Links, um die Info`s weiterzuverfolgen