Totalverweigerung des Wehr- und Zivildienst

Hallo,

Gibt es heute noch die Möglichkeit die Totalverweigerung von Wehrdienst bzw. Zivildiensten vor Gericht einzuklagen (??). Wenn man durch Dienste dieser Art beispielsweiße in seinem „Bildungszeitplan“ eingeschränkt werden würde (??) Wenn Ja, wie stehen dann in einem solchen Prozess die Chancen „Recht“ zu bekommen (??)

Für kompetente Antworten zu diesem Thema wäre ich euch sehr dankbar,

Lg Patrick

Hallo,

Gibt es heute noch die Möglichkeit die Totalverweigerung von
Wehrdienst bzw. Zivildiensten vor Gericht einzuklagen (??).

Klagen kann man immer …

Wenn man durch Dienste dieser Art beispielsweiße in seinem
„Bildungszeitplan“ eingeschränkt werden würde (??) Wenn Ja,

Das ist jedoch schlicht kein Argument, denn du wirst es nicht glauben, jeder Student den ich kenne wurde dadurch ein Jahr in seinem „Bildungszeitplan“ zurückgeworfen. Das juckt keinen.

wie stehen dann in einem solchen Prozess die Chancen „Recht“
zu bekommen (??)

Mit dem oben angeführten Argument hänge ich mich mal aus dem Fenster und sage die Chancen sind gleich Null.

Grüße