Hallo barnybastler,
habe mit ziemlich Schreck gelesen, welche Antworten auf Eure
Frage eingegangen sind ! Bin Agraringenieur und speziell in
solchen Bereichen oft beruflich beschäftigt
jetzt lass mal die Kirche beim Dorf.
Habt Ihr Euch mal gefragt, warum es verboten ist, Säugetiere (
Hunde, Katzen )selbst zu begraben ? Das hängt neben anderen
Gründen hauptsächlich damit zusammen, dass bei der Verwesung
der Tiere Leichengift entsteht.
Die Frage stellte sich erst vor ein paar Tagen im Haustierbrett - ein Auszug dazu:
_TierKBG § 5 Beseitigung von Tierkörpern
(1) In Tierkörperbeseitigungsanstalten sind zu beseitigen
- Körper von Einhufern, Klauentieren, Hunden, Katzen, Geflügel, Kaninchen und Edelpelztieren, die sich im Haus, Betrieb oder sonst im Besitz des Menschen befinden,
- Körper von Tieren, die in Zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen sowie in Tierhandlungen gehalten werden,
- herrenlose Tierkörper der in Nummer 1 genannten Tierarten, ausgenommen solche von frei lebendem Wild.
Dies gilt auch für Körper anderer Tiere, einschließlich solcher von frei lebendem Wild, soweit es zur Wahrung des Grundsatzes des § 3 erforderlich ist und die zuständige Behörde dies anordnet. Vor der Beseitigung dürfen Tierkörper zu diagnostischen Untersuchungen in tierärztliche Untersuchungsanstalten verbracht werden.
(2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden, Katzen, Ferkeln, Kaninchen, unter vier Wochen alten Schaf- und Ziegenlämmern sowie einzelne Körper von Geflügel oder in Tierhandlungen gehaltenen Kleintieren und Vögeln , die auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf eigenem Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben oder in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rande der Grube an, bedeckt sind. § 26 Abs. 2, die §§ 32b und 34 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben unberührt._
Landwirte kennen das Problem sehr gut. Siliert man bei der
Ernte eine Maus, eine Ratte oder einen Hasen mit in den
Futterstock, und wird dann dieser Bereich an Kühe verfüttert,
dann fallen mal so eben 5 oder 10 Kühe so einfach und sehr
schnell tot um.
Das hat allerdings überhaupt nichts mit dem Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln auf verrotteten Tieren zu tun.
Die UP will schließlich keine unter anaeroben Bedingungen faulende tote Katze verspeisen, sondern Zucchini und Kürbisse, die auf eine kompostierten Katze wuchsen - das würde selbst dem für Botulismus empfindlichen Rind nicht schaden.
Also, Kadaver müssen entsorgt werden und wenn man sich das
sparen möchte, dann muss das „Grab“ so tief sein, dass Gemüse-
oder andere zum Verzeh gedachte Pflanzenwurzeln da nicht dran
kommen.
Das stimmt nicht - s. o.
Auf keinen Fall diese Art von Kompost auf ein gemüsebeet !!
Das könnte schlimm enden !
Das ist reine Angstmacherei.
Bei Fragen dazu, einfach melden
Ich frage mich, wie ein Agraringenieur deines Jahrgangs, der kleinbäuerliche Landwirtschaft und Schlachtung ja noch kennen müsste, sich so weit von der Praxis entfernen kann.
Gruß
Johnny
P.S.:
http://de.wikipedia.org/wiki/Botulismus
http://www.medizinfo.de/infektionen/bakterien/botuli…