Totenführsogeberechtigt

Folgendes Problem:

Meine Mutter starb in 2010, ich habe das Erbe ausgeschlagen. Mein Vater hat die Beerdigung beauftagt. Dieser hat die Rechnung nicht vollständig beglichen. Mein Vater starb in 2011 und ich habe wiederum sein Erbe ausgeschlagen und somit sämtliche Schulden und jetzt fordert man die Kosten für die Bestattung meiner Mutter bei mir ein.

Geht das, da er doch der Auftraggeber war zu diesem Zeitpunkt?

Wie sagt man so schön : wer die Musik bestellt muß sie auch bezahlen.

Die Verbindlichektien des Verstorbenen können nicht von Ihnen gefordert werden, wenn Sie dessen Erbe ausgeschlagen haben!

vielen dank!

Die Verbindlichektien des Verstorbenen können nicht von Ihnen
gefordert werden, wenn Sie dessen Erbe ausgeschlagen haben!