Totenfürsorgepflicht, wer zahlt?

Guten Tag,

Folgender Fall, Vater
(Person „V“)alleinstehend,gescheiden ist in seiner Wohnung im Schlafzimmer gestorben, eine Woche darauf folgend findet sein einziger Sohn( gerade volljährig geworden / Person"S") ihn mit der Polizei in der Wohnung,hat aber selbst die Wohnung nicht betreten. Person"V" hat 2 Geschwister eine Schwester ca 200 km Entfernung zum Sterbeort,
Bruder ca 300 km Entfernung zum Sterbeort,
sonst keine näheren Blutsverwandten vorhanden.

Da Person „V“ schon 1 Woche im Schlafzimmer „lag“, gibt Person „S“ die Verbrennung in Auftrag, ebenso die Räumung des Schlafzimmers.

Danach lehnt Person „S“ das Erbe auf notarischem Wege ab,weil evt. Schulden zu tragen sind, die ein 18 jähriger nicht tragen kann.

Person „S“ gibt diee anonyme Urnen-Beisetzung durch die Stadt in Auftrag.

Jetzt hat Person „S“ Rechnungen zu tragen über 3500 €,kann aber selbst nicht zahlen,da Azubi im 2. Lehrjahr

Jetzt kommen meine eigentlichen Fragen!?:

  1. Wie schafft es Person „S“ so ein Riesenhaufen Geld aufzutreiben und vor allem bei wem?

  2. Wer muss einspringen wenn alle das Erbe ausschlagen?

  3. Wie überzeugt Person „S“ die sture Verwandschaft ihn zuz unterstützen?

  4. Was hat es mich der „Totensorgepflicht“ - „Bestattungspflicht“ auf sich?

  5. Wo kann ich in Baden-Würtemberg dieÜbernhame der Kosten beantragen?

Vielen Dank an alle eifrigen Leser, die den doch recht langen TExt durchgelesen haben, Danke

Hoffe auf nützliche INFOS

http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1919

Hi, da steht´s drin,wer in welcher Reihenfolge trotz Erbausschlagung bestattungspflichtig ist. Geschwister d. Verstorbenen gehören jedenfalls auch dazu.
MfG ramses90