Totenschädel

Wie ist das eigentlich wenn man bei der Auflösung einer Wohnung einen uralt Totenschädel findet, von dem bekannt ist, daß der Verstorbene den Schädel bei einer Friedhofsauflösung vor über 50 Jahren mit gehen ließ und er (der Schädel) nicht mehr einer bestimmten Person zuzuordnen ist?

Gruß
Cook3

Wie ist das eigentlich wenn man bei der Auflösung einer
Wohnung einen uralt Totenschädel findet, von dem bekannt ist,
daß der Verstorbene den Schädel bei einer Friedhofsauflösung
vor über 50 Jahren mit gehen ließ und er (der Schädel) nicht
mehr einer bestimmten Person zuzuordnen ist?

Der Verstorbene (also der Täter) hat sich nach §168 StGB strafbar gemacht. Als Finder wüsste ich nicht, was ich tun würde.
Wäre dieser Fund nicht als Fundsache zu bewerten?
Auf zum Fundbüro „Ich hab da mal was abzugeben…“

Nun ja, wenn der Schädel widerrechtlich angeeignet wurde wäre es wohl eher Sache der Polizei - „gefunden“ wurde der Schädel nicht. Zudem wird ihn wohl auch keiner „abholen“.
Und ich würde zu pietätvollem Umgang mit dem Schädel raten…

Gruß Andreas

Hallo erstmal,

ich würde mich mal an das Garten- und Friedhofsamt der zuständigen Stadtverwaltung wenden.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Da es den ursprünglichen Eigentümer des Schädels nicht mehr interessieren dürfte, würde ich einen Kerzenständer fürs Wohnzimmer daraus machen…

Ernsthaft: frage beim nächsten Friedhof nach. Allerdings schätze ich, dass dann die Polizei auf den Plan tritt und zunächst ermittelt, ob nicht eine Straftat vorliegt.

Grüße,

Mathias

Der Verstorbene (also der Täter) hat sich nach §168 StGB
strafbar gemacht.

Hallo,
in der Frage stand etwas von einer Friedhofsauflösung. „Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten“ (§ 168 StGB) passt da nicht so richtig. (?)
Die rechtlich geschützte Totenruhe wird doch nicht ewig dauern? Sonst dürfte ich keine Fossile aufheben, es könnte ein Vorfahr sein.
Ich kann mich an eine Nachricht erinnern, wo in Größenordnungen Gebeine auf einer Mülldeponie entsorgt wurden. Rechtlich war das wohl sauber, ethisch weniger.
Grüße
Ulf

Wie ist das eigentlich wenn man bei der Auflösung einer
Wohnung einen uralt Totenschädel findet, von dem bekannt ist,
daß der Verstorbene den Schädel bei einer Friedhofsauflösung
vor über 50 Jahren mit gehen ließ und er (der Schädel) nicht
mehr einer bestimmten Person zuzuordnen ist?

Hallo, Es gibt Landesgestetze über das Leichen-Bestattungs- und Friedhofswesen
Meist steht da sowas drin

Benachrichtigungspflicht
Wer einen Toten auffindet oder beim Eintritt des Todes anwesend ist, hat unverzüglich eine der in § 9 Abs. 1 genannten Personen oder die Polizei zu benachrichtigen. Vom Auffinden von Körperteilen ist die Polizei unverzüglich zu unterrichten.

Der nun auch Verstorbene hat sich strafbar gemacht, wird dafür aber nicht mehr bestraft werden können.
In den meisten gibt es aber auch Regelungen, dass ein Aufheben von fremden Körper-Teilen (also der eigene Blinddarm in Formalin ist ok)in Privatwohnungen (Museum ist also was anderes) nicht gestattet ist.
Offenbar bist du aus BAWÜ, da ist das Bestattungsgesetz sehr streng(zusammenfassung in eigenen Worten):
§30 1 Jede Leiche muss bestattet werden, 2 Körperteile müssen hygienisch u. sittlich beseitigt werden, sofern sie nicht wissenschaftlichen Zwecken dienen (sprich nicht wild verscharrt, eher verbrannt oder sie finden ein Plätzchen in der Uni oder einem Museum)
Und auch Anatomische Institute bestatten ihre Leichen, wenn sie damit fertig sind. Und selbst nach archäologischen Ausgrabungen werden inzwischen die menschlichen Überreste, die für die weitere Untersuchung nicht mehr benötigt werden, am Fundort wieder bestattet.

Allerdings fand ich für BaWü nichts was bei Auffinden eines Toten (bzw. eines Teil davon) zu tun ist.
Aber normalerweise ist das eben Sache der Polizei, dazu sollte der Schädel aber möglichst in situ (dort wo er war)liegen, damit die das ordnungsgemäß aufnehmen können. Dann müsste ein Arzt kommen und gucken ob der Schädel schon tot ist… wärn bisschen komisch, so.
Wenn du professioneller Entrümpler bist oder Verwandter des „Täters“ tät ich den Schädel ohne Skrupel zur Polizei bringen. Dass derjenige den Schädel einst klaute mauss dann zu Protokoll gegeben werden, und das dürfte es gewesen sein. Irgendwann bekommst du evtl Bescheid, das der Fall ad Acta gelegt wurde.

Gruß Susanne