Hallo, Historiker,
wann wurde es wohl üblich und gar Vorschrift, beim Tod eines Menschen einen ärztlichen Totenschein auszustellen?
Gruß Fritz
Hallo, Historiker,
wann wurde es wohl üblich und gar Vorschrift, beim Tod eines Menschen einen ärztlichen Totenschein auszustellen?
Gruß Fritz
Hallo Fritz,
wann wurde es wohl üblich und gar Vorschrift, beim Tod eines
Menschen einen ärztlichen Totenschein auszustellen?
ich habe dies hier gefunden:
„Die gerichtliche Leichenschau (also durch den Richter ausgeübt) wird aus dem 13. Jahrhundert überliefert. Der Sachsenspiegel verbietet das Begraben der Leiche ohne Besichtigung durch den Richter; zeitweilig verkommt das Leichenschauwesen durch die Wirren von Kriegen: So wird die Leichenschau von beliebigen Personen durchgeführt. Die Partikularinteressen der deutschen Länder haben sich bis heute fortgesetzt, wenn auch seit der Mitte des 20. Jahrhunderts die Leichenschau nur noch durch Ärzte vorgenommen werden darf.“
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Leichenschau#Geschichte
Dazu ist zu bemerken, daß die späte Beschränkung der Leichenschau auf Ärzte vermutlich damit zu tun hat, daß der Beruf des Arztes zwar nicht erst im 20. Jahrhundert, aber eben nicht schon im Mittelalter einen „offiziellen Anstrich“ erhalten hat. „Früher“ dürfte man das Wort eines Richters auch in medizinischen Dingen für erheblich relevanter gehalten haben.
Ich habe auch versucht, direkt im Sachsenspiegel etwas dazu zu finden, was mir leider nicht gelungen ist - es gelten also die üblichen Vorbehalte.
Gruß,
Malte.
Hallo, Malte,
oj, an Wikipedia dachte ich nicht, obwohl ich die CD bei mir liegen habe.
Nochmals Dank!
Fritz
Hallo Fritz,
hab nochmal im entsprechenden Lexikon geschaut: Seit 1760 gab es in Bayern die Order, die ärztliche Leichenschau, durchgeführt durch einen Totenbeschauer oder Totenbeseher, mit einem Totenschein zu bestätigten.
Spätere Verordnungen belegen, dass immer wieder dagegen verstoßen wurde. Im restlichen Deutschland wurde das erst im 19. Jahrhundert obligatorisch, genaue Zahlen kann ich dir hier aber nicht nennen.
Infos aus: Großes Lexikon der Bestattungs- und Friedhofkultur
beste Grüße,
Barbara
Hallo, Barbara,
sehr schön! Klare Zahlen!
Und meinen Dank!
Dann ganz konkret die Frage:
Ist es denkbar, dass im Jahr 1450 beim Tod eines Patriziers in Frankurt a. M. ein Arzt gerufen wird, der dann einen Totenschein ausstellt?
Hab ich so in einem „historischen Romen“ gelesen, in dem für dieselbe Zeit in der Frankfurter Liebfrauen-Kirche ein allgemeines Gestühl vorausgesetzt wird, vorne für die Reichen und Besseren, hinten für die „einfachen Leute“.
Allgemeinse Gestühl wurde aber erst viel später üblich.
So ist das immer wieder bei „historischen Romenen“ und seien sie sonst noch so lesenswert.
Danke nochmals und Gruß
Fritz
Lieber Fritz,
Friederike Kempner (jaja, die „Schlesische Nachtigall“ und nebenbei die Tante von Alfred Kerr) hat sehr viel über die Schrecken des Scheintods geschrieben - und leider auch gedichtet! -, und zwar so lange, bis in Preußen gesetzlich verankert wurde, daß zwischen Tod und Beerdigung mindestens 48 Stunden liegen müssen.
Offenbar hat also auch die Leichenschau und hat der Totenschein nicht verhindern können, daß Menschen lebendig begraben wurden (wie z.B. Nicolai Gogol, aber das war natürlich nicht in Preußen).
Ich weiß, das hilft Dir nicht weiter, aber ich bin nun mal ein Born unnützen Wissens.
Gruß - Rolf
Lieber Rolf,
.Friederike Kempner (jaja, die „Schlesische Nachtigall“
Nicht nur diese, auch Andersen legte stets einen Zettel auf das Nachtkästchen des Hotels, in dem er übernachtete, auf dem stand:
„Ich bin nur scheintot!“
Außerdem befestigte er ein Seil am Fensterkreuz, um sich, im Falle eines Brandes, abseilen zu können.
Fritz
Dazu ein Link (weiterhin teilweise ot)
Hallo, Rolf, hallo Fritz,
Vom Totenschein zum Scheintod - dazu der Hintergrundlink:
http://www.scheinschlagonline.de/archiv/2003/09_2003…
Am Besten gefällt mir im Lichte der aktuellen Todesmeldungen dieser Satz:
„Die High-Tech-Medizin produziert mehr Scheinlebendige als Scheintote.“
Grüße und ein schönes Wochenende
Tom
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Fritz,
da kann ich nur spekulieren, denkbar ist ja viel, aber ohne die Quellenlage zu kennen, d.h. die städtischen Verordnungen von Frankfurt aus dieser Zeit, kann ich da nix Substantielles sagen. Im Artikel zum Thema Totenschein, den ich für die Beantwortung deiner Frage gelesen habe, wird ja nur erwähnt, dass die erste Order im 18. Jahrhundert in Bayern ausgegeben wurde. Ob einzelne Stadtverordnungen sowas schon vorher vorsahen? Ich glaube es eher nicht, weil das Lexikon ziemlich aktuell und auch wissenschaftlich up to date ist. Ich vermute, dass wäre erwähnt worden, wenn es städtische Verordnungen zu Totenscheinen schon in der frühen Neuzeit gegeben hätte.
Also: Ich tippe darauf, dass es keine Totenscheine gab. Die Frage ist ja auch, für wen wird der ausgestellt. Einwohnermeldeamt? Polizei? Kirche? Irgendjemand müsste das ja eingeführt haben und auch verwaltet haben. Aber wie gesagt: Ich kann da nur spekulieren.
Grüßli,
barbara
Fein, Tom!
Das ist auch etwas, was ich an dem Forum hier mag: Man kommt beim verfolgen einer Spur auf viele andere Sachen, die einen zunächst nicht interessierten, aber sich als überaus interessant und anschauenswert erweisen.
Danke für den Link!
Fritz
Danke, barbara,
für deine Hinweise. Sie heaben mich weiter gebracht.
Nun aber gehe ich gleich an die erste Schmied: zum Stadtarchiv in Frankfurt.
Den Link habe ich schon.
Die Fragen sind im Kopf schon formuliert.
Es bedarf noch des Tippens und Schickens und dann der Antwort.
Nochmals Danke!
Und auch ein Griaßle an di!
Fritz
Genau, quasi der Mehrwert von WWW (owt)
Hallo Fritz & Rolf,
in Österreich wird der Tod übrigens durch einen speziellen Totenbeschauer festgestellt, der auch den Totenschein ausstellt. Btw war und ist (!) es dem den Scheintod Fürchtenden möglich, via Testament o. ä. zu verfügen, daß ein Arzt posthum und nach erfolgter Totenbeschau den sogenannten „Herzstich“ ausführt (also das Herz mit einem Stilett durchbohrt), um den möglichen Scheintod ein für allemal auszuschließen. U.a. der Schriftsteller und Arzt Arthur Schnitzler hat diesen Herzstich testamentarisch verfügt.
Interessante Infos zur Österreichischen resp. Wiener Bestattungskultur erhält man im Bestattungsmuseum. Der Besuch ist nur nach telefonischer Anmeldung und mit Führung möglich und absolut lohnenswert: http://progs.wiennet.at/addedvalue/f6000_bestattung/…
Viele Grüße
Diana
Hallo Fritz,
Nicht nur diese, auch Andersen legte stets einen Zettel auf
das Nachtkästchen des Hotels, in dem er übernachtete, auf dem
stand:
„Ich bin nur scheintot!“
Ich dachte bisher immer (kann aber auch keine Quelle benennen), auf diesem Zettel würde stehen: „Ich schlafe nur!“ Macht für mich irgendwie mehr Sinn (auch wenn manche so tief und fest schlafen, dass sie auch scheintot genannt werden könnten).
Außerdem befestigte er ein Seil am Fensterkreuz, um sich, im
Falle eines Brandes, abseilen zu können.
Interessant, das wusste ich nicht! Aber der gute Herr Andersen hatte ja durchaus den einen oder anderen Spleen…
Gruß sannah
Hallo, Sannah,
„Ich schlafe nur!“
Du hast ganz Recht. Ich habe ganz einfach falsch zitiert; vermutlich unter dem Einfluss des gerade Gelesenen zum Scheintod.
Wenn du dich für Andersen mehr interessierst:
Morgen auf arte ab 20:40 Uhr:
Themenabden: Märchen
ab 22:25: Die wundersamen Reisen des Hans Christian Andersen
Gruß Fritz
Andersens Zettel OT
Hallo Fritz,
„Ich schlafe nur!“
Du hast ganz Recht. Ich habe ganz einfach falsch zitiert;
bist Du sicher, daß Sannah recht hat? Hast Du Deine Version
gehört oder gelesen?
Letzte Nacht auf arte habe ich die Version „Bin nur scheintot“ gehört und wenn ich mich noch recht erinnere, war auch ein entsprechender Zettel im Bild zu sehen.
Das war vermutlich in der Sendung „Metropolis“, die heute abend wiederholt wird.
Morgen auf arte ab 20:40 Uhr:
Für „Metropolis“ bitte Wecker auf 18:05 Uhr stellen. 
Gruß Gudrun
Oh, Gudrun,
was wird man doch alt und dusslig!
Aus einem Manuskript der SWR2 zu Andersen:
_Die Geschichten und Anekdoten über seine Ticks, über seine Angst vor Hotelbränden, das ewig mitgeführte Seil, mit dem er sich im Falle eines Brandes abseilen wollte, das Schildchen ‚ich bin scheintot’ , das er auf den Nachttisch stellte, wenn er schlief – all das sind komische, kleine Anekdoten.
Schräg, wild und modern.
Hans Christian Andersen zum 200. Geburtstag
Aus der Reihe: Spurensuche
Autorin: Anne Quirin_
Demnach war meine erste Version richtig! Aber ich habe ganz gewiss die andere Version auch schon mal gehört oder gelesen.
Schönen Sonntag
Fritz
Hallo, ich bin es noch einmal…
Ich gebe mich geschlagen, denn google spuckt zig Zeiten aus bei „Hans Christian Andersen“+Zettel und „Ich bin nur scheintot.“ überwiegt dabei (und mein Vorschlag war nur eine von vielen Paraphrasierungen).
http://www.arte-tv.com/de/kunst-musik/metropolis/827… oder
http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/kultu… oder
http://hc-andersen.hotel.dk/de/
http://www.stern.de/unterhaltung/buecher/?id=538085
Aber ich persönlich darf doch „Ich lebe noch.“ immer noch schöner finden, oder - für den Fall, dass ich diesen Spleen noch entwickeln sollte, wird das mein Satz. 
Wobei ich mich gerade frage: Was wäre gewesen resp. was war, wenn Andersen im Schlaf gestorben war?
Gruß sannah
Danke für die Links, beste Sannah!
Aber ich persönlich darf doch „Ich lebe noch.“ immer noch
schöner finden, oder - für den Fall, dass ich diesen Spleen
noch entwickeln sollte, wird das mein Satz.
Aber ja doch! ;-9
Wobei ich mich gerade frage: Was wäre gewesen resp. was war,
wenn Andersen im Schlaf gestorben war?
Vielleicht läge er jetzt noch auf dem Bett!
Aber vermutlich hätte man ihn begraben, wenn er zu riechen angefangen hätte.
Gruß Fritz