Toter in Mietwohnung

In einem Mehrfamilienhaus wurde der Mieter einer Wohnung gefunden, anscheinend hat der Mieter keine Angehörigen.
Wie lange darf der Mietzins einbehalten werden, wer darf die Versorger kündigen, wer kommt für entstandene Schäden an der Wohnung auf?

Wie lange darf der Mietzins einbehalten werden,

Bis der Mietvertrag gekündigt und die Kündigungsfrist abgelaufen ist (könnte mir vorstellen, dass letztere hier sehr kurz ist :wink: )

wer darf die Versorger kündigen, wer kommt für entstandene
Schäden an der Wohnung auf?

Die Erben. Sind keine anderen da, erbt der Staat, der m. W. aber nicht mehr zahlt, als das Erbe beträgt (andere Erben müßten, so sie das Erbe nicht ausschlagen, auch draufzahlen).

danke für die Antwort, aber - wer soll denn den Mietvertrag kündigen, im Moment kommt die Miete per Dauerauftrag- im Zweifel wohl bis das Konto leer ist. Darf man die Miete einbehalten- so lange wie die Wohnung freigeräumt ist und wieder vermietet wird? Und die weitaus wichtigeren Fragen, keine Versicherung- weder die eigene Gebäudehaft- noch die vom Mieter- kommt für die Schäden auf, der gesamte Dielenfußboden muß ausgetauscht werden, Kosten für die derzeitige Treppenhaus äh- Geruchbekämpfung- das sind erhebliche Kosten.
ist ein nicht heikles Thema, hatte noch nie mit derartigen Fall zu tun und möchte hier nicht falsch handeln aber auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

In so einem Fall sollte man sich vielleicht am besten ans zuständige Nachlassgericht wenden, dieses sollte bei Bedarf einen Nachlasspfleger oder -verwalter ernennen, der sich dann erstmal um die Belange des Verstorbenen kümmert.

Wenn nicht genügend Erbmasse da sein sollte, um die Schäden an der Wohnung auszugleichen, seh ich aber auch dann schwarz für den Vermieter.