Toterklärung durch Polizei

Hallo zusammen,
hab vor einiger Zeit einen Schweden-Krimi gelesen und da hieß es sinngemäß „Die Polizei darf einen Menschen nur für Tot erklären, wenn der Kopf vom Rumpf getrennt ist.“ Klingt soweit logisch für mich.
Aber wie ist das in Deutschland? gibts da Reglungen?

LG jana

Um einen Menschen für „Tod“ zu erklären braucht es einen Mediziner der den Totenschein ausfüllt. In diesem Totenschein gibt es zweierlei Möglichkeiten; natürlicher- oder unnatürlicher Tod.

danke für die Antwort.
Ja, sicher der Mediziner. Aber gibt es denn keine Ausnahmesituation in der die Polizei diesem eben auch feststellen darf?
In besagtem Schwedenkrimi ging es um ein zerfetztes Bombenopfer, was soll da noch der „normale“ Notarzt kommen? Also sollte die Frage vllt konkreter lauten:
Unter welchen Umständen darf die Polizei gleich den Leichenbeschauer rufen und eben nicht den Notarzt?

Hallo

Ja, sicher der Mediziner. Aber gibt es denn keine
Ausnahmesituation
in der die Polizei diesem eben auch
feststellen darf?

Offiziell den Tod bescheinigen darf nur ein Mediziner, denn nur der darf einen Totenschein ausstellen.

Unter welchen Umständen darf die Polizei gleich den
Leichenbeschauer rufen und eben nicht den Notarzt?

Wenn a) sichere Todeszeichen vorliegen, wie zB Leichenflecke oder Leichenstarre, oder wenn Verletzungen vorliegen, die mit dem Leben definitiv nicht vereinbar sind (Kopf ab, zerfetzt, verkohlt usw.).
Gleiches gilt für Rettungsdienst und Feuerwehr.

Gruß
Wawi

Moin,

Aber wie ist das in Deutschland? gibts da Reglungen?

wie schon gesagt darf das nur ein Mediziner und ich bin mir jetzt sogar nicht sicher, ob das jeder Mediziner darf.

Ob ein Arzt oder ein wasauchimmer zum Ort des Geschehens geschickt wird entscheidet übrigens keiner vor Ort, sondern (zumindestens in NW) der Zentralist der Notrufzentrale, der dabei aber (zumindestens in unserem Kreis) an bestimmte Kriterien gebunden ist.
Sagt der Einsatzleiter vor Ort, daß da eine Person liegt, deren Kopf vom Rumpf getrennt wurde, kommt trotzdem (meistens) der Notarzt raus um den Tot zu bescheinigen. Ein Leichenbeschauer wie Du das unten nennst muss schließlich auch ein Arzt sein. Der Notarzt deshalb, weil der schlicht am besten greifbar ist. Sollte alle Notärzte anderweitig unterwegs sein, wird man sich um einen anderen Arzt kümmern, z.B. vom Ärztlichen Notdienst oder irgend ein Krankenhausarzt. Aber das ist alles mit größerem Aufwand verbunden und bindet die anderen Kräfte zumindestens teilweise solange an den Einsatzort.

Inwiefern in einem solchen Fall von den Einsatzkräften (weiter) lebensrettende Sofortmaßnahmen durchgeführt werden müssen, kann ich jetzt nicht sagen, aber da es Funk gibt, kann der Notarzt ja seinen Senf dazu geben.

Gandalf

Zeugenverhör vor einem amerikanischen Gericht:
F: Herr Doktor, wie viele Autopsien haben Sie an Toten vorgenommen?
A: Alle meine Autopsien nehme ich an Toten vor.
F: Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?
A: Die Autopsie begann gegen 8:30 Uhr.
F: Mr. Denningten war zu diesem Zeitpunkt tot?
A: Nein, er saß auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich ihn autopsiere.
(das hat der Herr Anwalt noch taktvoll überhört, aber …)
F: Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls gemessen?
A: Nein.
F: Haben Sie den Blutdruck gemessen?
A: Nein.
F: Haben Sie die Atmung geprüft?
A: Nein.
F: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als sie ihn obduzierten?
A: Nein.
F: Wie können Sie so sicher sein, Doktor?
A: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.
F: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein können?
A: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als Anwalt praktizierte.
Diese Antwort hat den Arzt 3.000 Dollar Strafe wegen Beleidigung gekostet, die er mit einem zufriedenen Lächen bezahlte.

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Hallo

hab vor einiger Zeit einen Schweden-Krimi gelesen und da hieß
es sinngemäß „Die Polizei darf einen Menschen nur für Tot
erklären, wenn der Kopf vom Rumpf getrennt ist.“ Klingt soweit
logisch für mich.
Aber wie ist das in Deutschland? gibts da Reglungen?

Ja, nahezu die gleichen.
Jeder Mensch ist grundsätzlich zur Hilfeleistung (im Rahmen seiner Möglichkeiten) verpflichtet. Das gilt auch für Polizisten!

Beim vorliegen sicherer Todesanzeichen kann jedoch auf die Hilfeleistung (im Sinne von HLW etc.) verzichtet werden.

Bei einer glaubhaften Meldung an die Leitstelle mit sicheren Todeszeichen erfolgt die Anfahrt ohne inanspruchnahme von Weggerechten.

Den Tod erklären (und bescheinigen) kann und darf nur ein Arzt. Der Transport von Leichen in einem KTW/RTW zieht eine umfangreiche, mehrstündige Reinigung des Fahrzeuges nach sich.
Daher versterben die Leute in der Regel im Krankenhaus.

MfG Frank

Theoretisch ja.
Tag.

wie schon gesagt darf das nur ein Mediziner und ich bin mir
jetzt sogar nicht sicher, ob das jeder Mediziner darf.

Ja, durchaus.

Als mein Stiefvater sein Leben selbst mit 9mm Blei beendet hat und meine Mutter 112 gerufen hatte, riefen die eingetroffenen Rettungssanitäter (bzw. die Polizisten vor Ort) den diensthabenden Bereitschaftsarzt (glaube ich…genau weiß ich es dank Schock nicht mehr) - und der war Sportmediziner.
Der stellte den Totenschein aus.

Gruß
Christian