Totes Haustier Entsorgung - Gesetz?

Hallo - meine Nachbarin hat ihre tote Katze einfach im Garten in einem Pappkarton unter Gestrüpp entsorgt. Ich habe das tote Kätzchen so „entsorgt“ wie es sich gehört und wie ein Tierfreund und Halter dies eigentlich auch tun sollte.
Meine Frage ist nun, kann ich die Tierhalterin belangen, anzeigen oder sowas. Gibt es gesetzliche Regelungen - welcher § - für die Entsorgung von Haustieren?
Mich ärgert dieses Verhalten sehr…kein totes Lebewesen hat so eine Behandlung verdient.
Bitte um Ihre Hilfe

Hallo,

Meine Frage ist nun, kann ich die Tierhalterin belangen,
anzeigen oder sowas. Gibt es gesetzliche Regelungen - welcher
§ - für die Entsorgung von Haustieren?

das Stichwort lautet Tierkörperbeseitigungsgesetz. Darüber hinaus gibt es aber noch regionale Bestimmungen.

Gruß
Christian

Hallo - meine Nachbarin hat ihre tote Katze einfach im Garten
in einem Pappkarton unter Gestrüpp entsorgt.

Speziell auf eine Katze bezogen: Man kann sie in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt gaben. Man kann sie im Wald vergraben - da gibt es bei den Kleintieren keine feste Regeln.

Ich habe meine toten Katzen stets unter einem Rosenstock begraben.

Hallo Priamos,

Man kann sie im Wald vergraben - da gibt es bei den Kleintieren keine feste Regeln.

natürlich gibt es für Kleintiere feste Regeln - einfach im Wald vergraben ist nicht zulässig.

_TierKBG § 5 Beseitigung von Tierkörpern

(1) In Tierkörperbeseitigungsanstalten sind zu beseitigen

  1. Körper von Einhufern, Klauentieren, Hunden, Katzen, Geflügel, Kaninchen und Edelpelztieren, die sich im Haus, Betrieb oder sonst im Besitz des Menschen befinden,
  2. Körper von Tieren, die in Zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen sowie in Tierhandlungen gehalten werden,
  3. herrenlose Tierkörper der in Nummer 1 genannten Tierarten, ausgenommen solche von frei lebendem Wild.
    Dies gilt auch für Körper anderer Tiere, einschließlich solcher von frei lebendem Wild, soweit es zur Wahrung des Grundsatzes des § 3 erforderlich ist und die zuständige Behörde dies anordnet. Vor der Beseitigung dürfen Tierkörper zu diagnostischen Untersuchungen in tierärztliche Untersuchungsanstalten verbracht werden.

(2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden, Katzen, Ferkeln, Kaninchen, unter vier Wochen alten Schaf- und Ziegenlämmern sowie einzelne Körper von Geflügel oder in Tierhandlungen gehaltenen Kleintieren und Vögeln, die auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf eigenem Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben oder in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rande der Grube an, bedeckt sind. § 26 Abs. 2, die §§ 32b und 34 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben unberührt._

Gruß

Johnny

3 Like

Hi,
es ist doch erstaunlich für was es in Deutschland alles Regeln gibt.

Hi Joey,

Johnny hat doch die relevanten Passagen dieser Regelung extra hervorgehoben, soll heissen, fett markiert und unterstrichen. So gesehen stimmt dein Einwurf einfach nicht mit der Gesetzgebung überein. Lies das doch einfach nochmal.

Gruß

Annie

1 Like

Hi

Vielleicht hat er auch einfach kein eigenes Grundstück zum vergraben der Tierleiche, dann fällt es weg. Denke mal im Garten der Hausgemeinschaft zählt das nicht.

Zum Braten essen… Fleisch von Katzen ist in Dtl. auch verboten xD

MfG
Lilly

… Denke mal im
Garten der Hausgemeinschaft zählt das nicht.

Hallo Lilly,

warum nicht, du musst bloss in der Eigentümer-Versammlung einen einstimmigen Beschluss erreichen…

Gruss Reinhard