Totholz auf dem Campingplatz / tote Äste

Hallo, wie ist es auf einem Campingplatz wenn man tote, trockene, gefährliche Äste über seinem Anwesen hat.

Wir haben das Problem, das viele gefährliche tote Äste über unserem Anwesen hängen und drohen ab zustürzen. Wer ist in diesem Fall zuständig? Kann man von uns verlagen den Platz zuräumen und eine Endastung vor zunehmen?

Sowei ich mich belesen habe muss zweimal jährlich eine Begehung vom Boden erfolgen, welche die Bäume begutachtet und deren Gefährdung.
Ich bin fest der Meinung das diese Begehung nie stattgefunden hat. Habe ich eine Meldepflicht für solche Fälle oder wie gehe ich dort vor?

Von anderen Campern haben wir Erfahren das sich darum nicht gekümmert wird und es bei einem Schaden auf einen Rechtsstreit rausläuft… Hilfe

Guten Abend,
der Besitzer der Bäume und der Besitzer/Betreiber des Campingplatzes sind für die Verkehrssicherheitspflicht zuständig - und für die Sicherheit der Besucher verantwortlich. Wenn offensichtlich abgestorbene Äste über dem Platz hängen, würde dieser Zustand bei einem entsprechenden Unfall sicherlich als grob fahrlässig eingestuft werden. Deswegen müssen diese Äste unverzüglich entfernt werden. Die zweimalige Begehung und auch die Dokumentation dieser Begehung sind notwendig!
Wenn man als Besucher des Platzes solche Äste über sich entdeckt, sollte man sie wohl unverzüglich melden und schon im eigenen Interesse den Platz wechseln, bis die Äste entfernt wurden.
Schönen Urlaub noch!

Hans

Hi,
der Besitzer des Platzes ist für die Verkehrssicheheit seiner Bäume verantwortlich. Wenn Euch was auf den Kopf fällt,sollte seine Versicherung bezahlen. Von jährlichen Begehungen weiß ich nichts, kann ich also nichts zu sagen. Wenn Du dem Besitzer über das Totholz informierst,am besten schriftlich,hast Du im Falle eines Falles gute Karten. Ansonsten:Hast Du einen Vertrag? Steht die Baumpflege oder so was als Deine Pflicht drin?
Einen schönen Tag noch!

Hallo Hans,

danke für die tolle Anw2ort, ein Urlaub ist nicht vorhanden, es geht hier um einen Dauertellplatz und somit fällt ein Umzug flach. Das Wort Verkehrssicherheit und die dokumentierte Begehung nehme ich mit auf den Weg :wink: Vielen Dank. Tolle Antwort.

Hallo, den Vertrag und seine AGB`s werde ich nochmal prüfen. Das Wort Verkehrssicherheit nehme ich mal mit :smile:
Ich will nciht streiten, ich will einfach nur die Äste weghaben…

Gruß Mars
PS: Vielen Dank für die tolle Antwort
PSPS: Ja, zweimal pro Jahr ist enpfohlen eine Besichtigung der Bäume im belaubten und unbelaubten Zustand vor zunehmen.

Unbedingt dem Eigentümer melden. Am besten schriftlich,
mit Bestätigung. Der Eigentümer ist in diesem Fall dafür Verantwortlich. Sollte nichts geschehen, können Sie sich im Schadensfall darauf berufen. Gruß

Hallo,

grundsätzlich Verantwortlich ist der Grundstüchseigentümer. Dieser kann die Verkehrssicherungspflicht aber zum Beispiel auf den Betreiber des Campingplatzes übertragen.
Theoretisch bei einem mehrjährigen Pachtverhältnis kann dann auch dem Pächter für seinen Bereich die Verkehrssicherung übertragen werden, ist halt Vertragssache.
Bei frequentierten Plätzen, wie einem Campingplatz ist eine 2 malige Kontrolle der Bäume Pflicht (belaubt, unbelaubt). Dabei sind Äste zu entfernen von denen eine Gefahr ausgeht.
>> Den Betreiber des Campingplatzes zur Not schriftlich auf die Gefahr hinweisen, Fotos zur Dokumentation.
MfG

Hallo … Verkehrssicherungspflicht hat der Grundstückseigentümer wenn nichts anderes vereinbart ist …

mfG Charlie Metzger

Hallo,

das ist eher eine Frage für die Juristen, als für die Forstwirte.

Kann da leider nicht weiterhelfen, da ich mich ausschließlich mit Wald (Vermessung, Bewertung, Tausch, Holzernte Erschließung durch Waldwege und Rückegassen usw) auskenne.
Für den befriedeten Bereich (Hausgrundstücke, Campingplätze usw) kenne ich mich nicht aus und kann da nichts Verwerbares sagen.

Gruss

Martin

Hallo,
jurischtisch ist der Besitzer des Grundstücks verantwortlich, auf welchem die Bäume stehen. Ist es ein Nachbargrundstück, ist dieser zuständig, ist der Campingplatz an Sie vermietet, ist der Vermieter des Platzes zuständig. So ist es zumindest in der deutschen Rechtssprechung.
artepetra24