Totholz tote Äste auf den Zeltplatz entfernen

Hallo,

kann mir jemand sagen wer für den Baumbestand und dessen Pflege auf einem Zeltplatz zuständig ist…

Unser Problem sind große, schwere, tote Äste, welche drohen auf unseren Wohnwagen / Vorzelt / Überzelt zu stürzen. Auf drohen diese Äste bei Wind ab zustürzen und Personen zu verletzen. Ich habe keine großen Kenntnisse, aber ich weiß wann ein Ast kein Leben mehr enthält. Der Zeltwart wurde bereits angesprochen, aber nimmt die Aufgabe nicht wirklich an. Ich kann mich selber darum kümmern und eine Firma beauftragen, was ich aber nicht wirklich selber bezahlen möchte.

Andere Campingnutzer haben die Antwort bekommen: „Dann müssen Sie hier mal alles wegnehmen damit wir ran kommen“. Wir sind an dem Punkt wo wir uns gerne rechtlich absichern wollen wenn uns was auf unser Eigentum fällt oder wir einen Ast abbekommen.
Habe ich eine Anzeigepflicht ? Wenn ja wie muss diese erfolgen?

Gruß

Hallo Gaffer. Also grundsätzlich ist der Besitzer dafür haftbar zu machen wenn etwas passiert. Es besteht nämlich für den Inhaber des Platzes wie für jeden anderen Grundstücksbesitzer auch, die Verkehrssicherungspflicht (is dafür vielleicht ein komischer Ausdruck, aber kommt aufs selbe raus), d. h. er muss dafür sorgen dass anderen Personen wie z. B. in eurem Fall als Zeltplatznutzer keine Äste oder gar Bäume auf den Kopf fallen. Die Begründung, er müsse den ganzen Platz räumen ist kein Argument! Ich würde das auf jeden Fall schriftlich anmahnen (vielleicht am besten von einem Anwalt aufsetzen lassen). Wenn das geschehen ist, kann man weitere rechtliche Schritte einschlagen. Mit Firma auf Eigeninitiative beauftragen, wäre ich vorsichtig, gerade wenn noch nichts schriftlich angemahnt wurde. Soviel dazu. Einen schönen Abend noch! Gruß Flo86

Hallo Flo86,
danke für das Wort „Verkehrssicherungspflicht“ ! Mit dem Abmahnung wollte ich nicht gleich mit der Tür in`s Haus fallen…
Ich würde erstmal mit einer Mängelanzeige oder so ähnlich beginnen wollen, wir haben auch keine Lust den Platzverweis zubekommen…

Aber dieses eine Wort ist schon recht interessant. Gruß Mars

Habe hier noch einen Link über die Verkehssicherungspflicht für Grundstücksbesitzer: http://www.bussmann-feckler.de/sonstige-artikel-gala…
P.S. Er müsste sogar nicht einmal den „kompletten“ Platz räumen, er muss nur eine Baumpflegefirma beauftragen, die das mit Seilklettertechnik macht, die können diverse Äste abseilen, ohne das irgendetwas beschädigt wird (mache das auch beruflich, daher weiß ich das). Gruß

Perfekt ! Danke tolle Antwort. Dies bringt uns erstmal etwas Diskussionsstoff mit dem Platzwart…
Ich warte die weiteren Antworten von ihm ab…

Wenn ich mich also privat an den Bäumen zu schaffen mache, dann gehe ich das Risiko ein für Folgeschäden zu haften ! Danke

Hallo

Mit Ihrem Hinweis auf die toten Äste sollten sie eigentlich auf der ganz sichern Seite sein, d.h. der Platzbesitzer/Platzeigentümer ist der Vehrkehrssicherungspflichtige; und dies im Grunde auch dann, wenn niemand ihn auf den toten Ast aufmerksam gemacht hat. Wurde der Hinweis aber zudem noch ausdrücklich gegeben, gibt es selbst für die Anwälte der Versicherung des Campingplatzbetreibers keine Hintertüre mehr.

Anders sieht es aber aus, wenn man Sie auffordert, den Stellplatz freizumachen, um an die Bäume heranzukommen, Sie dies aber nicht tun.
Wenn der Platzbesitzer eine Hebebühne braucht (teuer) NUR weil jemand seinen Wohnwagen nicht wegschieben will oder kann, dann muß man mitnander verhandeln, ggf, die Kosten entsprechend teilen.

MfG os

Hallo, danke für die tolle Anwort Ich kann mir aber nicht vorstellen das ich mit meinem Wohnwagen, der mitlerweile fest ist wegziehen muss. Es gibt Kletterfirmen, welche diesen Job saubern erledigen können. Ich kann natürlich auch mit einer Panzerfaust den Baum mit Ästen wegschießen und reiße alles andere nieder. In wie fern brauch der Betreiber eine Hebebühne? Ab wann kann er das verlangen? Ich habe schon viele Bäume abtragen sehen, ohne Hebebühne oder Ähnlichen… Gruß

Moin, grundsätzlich verantwortlich und primarer Ansprechpartner

bei evtl. Ermittlungen z.b. bei Personenschäden ist immer der Eigentümer.
Er hat für die Verkehrssicherheit zu sorgen (Verkehrssicherungspflicht).
Bei so einem sturen Menschen geht eigendlich nur der offizielle Weg - mache
einen bürokratischen Vorgang draus. Ein Schreiben an den Eigentümer mit dem Hinweis auf eine akut bestehende Verkehrsgefährdung und abschriftlich an die Ordnungsbehörde. Diese muss eingreifen.

Super Antwort danke…#

Den officiellen Weg möchte ich mir „noch“ sparen. Gruß

Hallo,
der Eigentümer des Zeltplatzes ist für den Zustand der Bäume verantwortlich. Er ist gesetzlich verpflichtet, die Bäume mindestens einmal jährlich zu kontrolieren. Ist er fachlich dazu nicht in der Lage, muss er eine Fachfirma beauftragen. Die Kontrolle muss schriftlich festgehalten werden. Wenn bei der Kontrolle Mängel ( Totholz; Brüche; Risse usw.)festgestellt werden, müssen diese umgehend entfernt werden. Der Eigentümer sollte von den Campern schriftlich darauf hingewiesen werden und man sollte ihm eine zeitliche Frist setzen. Viele Baumeigentümern sind über die Kontrollpflichten nür ungenügend informiert.
Gruß
Bermal

Moin,

es gibt eine Verehrssicherungspflicht der der Eigentümer nach kommen muss. Bei Pacht (wie bei einem Dauercampingplatz) ist es wahrscheinlich der Pächter.

Liebe Gruesse
Thomas

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www.baumpflege-krumpen.de

Hallo

Rechtlich weiß ich da leider gar nichts, ich bin Praktiker. An deiner Stelle, würde ich eine Hochentaster nehmen und die Äste einfach runtersäbeln. reicht die höhe nicht aus, eine Leiter oder eine Hebebühne mieten (Stunden oder Tagesmietpreis ca. 20-50€)
Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Hallo!

Ich würde in diesem Fall erst einmal den Grundstückseigentümer ermitteln. Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung hilft dabei.

Gruß
Andreas Koop