Totholzzaun

Hallo,

angenommen: jemand möchte eine Seite seines Gartens mit einem Totholzzaun zum Nachbarn hin abgrenzen.
Nun kann ich mir vorstellen – und ich glaube, das ist eventuell auch beabsichtigt – dass dieser „Zaun“ von zahlreichen Insekten und anderem Kleingetier bevölkert werden wird.
Kann der Nachbar das deswegen verbieten, vllt. auch, weil in dieser Gegend ansonsten Liguster- oder Thujahecken „Standard“ sind?

Gibt es weitere Dinge die zu beachten wären; Gesamthöhe und -länge, Mindestabstand zum Nachbargrundstück, etc.?

Grüße

Rainer

Kann der Nachbar das deswegen verbieten, vllt. auch, weil in
dieser Gegend ansonsten Liguster- oder Thujahecken „Standard“
sind?

deswegen sicher nicht!

Einen einfachen Totholzzaun wird man ohne Probleme dahin stellen können. Auch wenn darin Insekten im normalen Maße wohnen, kann der Nachbar dagegen nichts unternehmen.
Urteile, Gesetze, Richt- oder Erfahrungswerte kann ich jedoch nicht liefern.
Ich halte aber einen einmal um das ganze Grundtsück gehenden Zaun von 1,5 Meter Höhe für in Ordnung.
Wegen Ermangelung von ausreichendem Rat könntest du auch einfach beim Bürger- oder Ordnungsamt nachfragen, was die für zulässig halten.

Hallo,

danke für die Antwort. Den Tip mit dem Amt werde ich mir merken.

1,5 m ist natürlich ganz schön niedrig. Weißt du (oder natürlich auch jemand anderer) wie das sich verhält, wenn an Stelle des geplanten Totholzzaunes bis dahin eine Ligusterhecke von ca. 2,3 m Höhe stand?

Ich würde mal klein anfangen , und z.B. nur die ersten 5 m der Hecke entfernen und in einen Totholzzaun „umwamdeln“.

Gruß

Rainer