Hallo,
angenommen: jemand möchte eine Seite seines Gartens mit einem Totholzzaun zum Nachbarn hin abgrenzen.
Nun kann ich mir vorstellen – und ich glaube, das ist eventuell auch beabsichtigt – dass dieser „Zaun“ von zahlreichen Insekten und anderem Kleingetier bevölkert werden wird.
Kann der Nachbar das deswegen verbieten, vllt. auch, weil in dieser Gegend ansonsten Liguster- oder Thujahecken „Standard“ sind?
Gibt es weitere Dinge die zu beachten wären; Gesamthöhe und -länge, Mindestabstand zum Nachbargrundstück, etc.?
Grüße
Rainer