habe im Mai 09 einer 2006er Toran 2.0 (140PS) TDI beim VW-Vertragshändler gekauft. KM Stand aktuell 89000. Nach ca. 4 Wochen hat sich das Kühlwassersystem geemeldet mit Tiefalarm. Daraufhin habe ich wieder auf max. aufgefüllt. Nach einigen Tagen wieder dasselbe Problem. Habe dann einen Termin beim Vertragshändler gemacht und dort wurde dann beim 2. Termin (1. war erfolglos) der Zylinderkopf gewechselt. Laut Aussage war dort ein Riss drin. Auf dem Wagen war eine 1 jährige Gebrauchtwagengarantie mit Selbstbeteiligung (40%). Der Händler wollte dann die Garantie als Grundlage nehmen mir 500 Euro Materialkosten abzuknüpfen. Ich habe ihm verständlich gemacht das ich die Garantie nicht in Anspruch nehmen werde sondern die 1 jährige Gewährleistung. Da guckte der erstmal blöd!!! Ich zahle keinen Euro!!! Nach einer Stunde hin und her konnte ich den Wagen Kosteneutral für mich mitnehmen. Das ist jetzt ca. 2 Wochen her. Heute morgen steig ich in das Auto und dann hat sich das Kühlmittel wieder gemeldet. Haube auf --> unter min.!
Was soll ich jetzt machen?
Am liebsten würde ich den Wagen zurückgeben.
Hat wer ein paar Tips?
Ich würde sagen, erstmal nachfüllen,
und beobachten.
Ich kenne das Auto nicht genau,
aber bei manchen Fahrzeugen lässt sich das Kühlsystem schlecht entlüften bzw. befüllen.
Wenn das dann in den nächsten 2 Wochen wieder weniger wird, nochmal in die Werkstatt.
Ich würde sagen, erstmal nachfüllen,
und beobachten.
Ich kenne das Auto nicht genau,
aber bei manchen Fahrzeugen lässt sich das Kühlsystem schlecht
entlüften bzw. befüllen.
Das könnte natürlich sein.
Oder es wurde beim Einbau gemurkst, oder man hat schlichtweg die falsche Urasche vermutet und den ZK vergebens getauscht.
Der 2006er machte wenig Probleme mit Haarrissen im ZK, da waren hauptsächlich späte 2003er betroffen.
Es könnte durchaus sein, dass z.B. der Abgasrückführungskühler undicht ist. Wäre auch nicht der erste, um es mal vorsichtig zu sagen.
Einfach beobachten, wenn der Verlust wieder (oder besser „immer noch“) da ist, Mangel melden und beheben lassen.
Erst wenn das letztendlich fehlschlägt, kann man den Vertrag wandeln lassen.