Hallo,
a) Der Kunde hat bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise gebucht (z.B. TUI, DERTour o.ä.). Der ist der Ansprechpartner für den Reisenden und muss den Schaden regeln und dem Kunden Geld erstatten bzw. den ganzen Blazer.
b) Der Reiseveranstalter kann sich selbst für die Schadensregelung durchaus an die Reederei wenden, um dort eine Erstattung zu erhalten. Das ist aber im Innenverhältnis zwischen Veranstalter und Reederei zu klären. Leistungsträger ist erst einmal der Veranstalter ggü. dem Endkunden.
c) Die Reederei ist nicht unbedingt der Leistungsträger für das Catering. Meist sind an Bord von Kreuzfahrtschiffen die Crews über Crewingagenturen eingestellt oder gehören zu einem Caterer. So kann dann die Reederei wiederum bei der Catering-Firma ebenfalls eine Erstattung einfordern. Das ist dann wieder etwas, was im Innenverhältnis zwischen Reederei und Caterer geklärt wird.
d) Am Ende der Kette - sollte sie so funktionieren - wird dem Kellner das Gehalt gekürzt. Nicht wenige Kellner müssen aus eigener Tasche bezahlen, wenn sowas passiert (ebenso kaputte Gläser, Teller etc.)
Bei Bagatell-Schäden wie dem Beschriebenen, ist jedoch davon auszugehen, dass der Veranstalter den Schaden regelt und der Rest der Kette davon gar nichts mitkriegt.
Grundsätzlich gilt: Der Reisende muß sofort an Bord reklamieren und sich den Schaden bestätigen lassen. Wenn man an Bord fit ist, wird man eh den Schaden gleich dort versuchen zu regeln. Der Gast wird dann zufriedener nach Hause fahren und positiv berichten.