Wie ist z.B. ein Hauptzollamt, oder der Nds. Kultusminister in
die Liste der „Träger der öffentlichen Verwaltung“
einzuteilen?
Das Hauptzollamt als Bundesbehörde, der Kultusminister eines beliebigen Bundeslandes gar nicht, denn er hat ein politisches Amt inne und ist nicht Teil der Verwaltung, obwohl er in seinem Bereich weisungsbefugt ist, dementsprechend auch beaufsichtigt und einer obersten Landesbehörde vorsteht.
Körperschaft (wenn ja welche?), Anstalt oder Stiftung?
Nichts von alledem, denn das sind die Bestandteile der mittelbaren Staatsverwaltung. Der Zoll als Behörde ist aber Teil der unmittelbaren Staatsverwaltung.
Und gehören Sie jeweils zur Ober-, Mittel- oder Unterstufe
eines Bundeslandes?
Die Hauptzollämter sind Bundesfinanzbehörden, die unterstehen einer entsprechenden Bundesfinanzdirektion als Mittelbundesbehörde und dem Bundesministerium der Finanzen als oberste Bundesbehörde. Die Länder haben keine Aktien drin.
Gruß Andreas