Guten Abend,
ich habe gerade etwas über Krankenhausrecht gelesen und dort steht unter anderen Folgendes:
Die Krankenhausplanung ist abhängig von:
- Bedarfsgerechtigkeit
- Bürgernähe
- Trägerpluralität
Weniger Bedarf -> weniger KH
Bürgernähe -> kein KH in ausreichender Nähe -> Förderung für dort neu gebautes Krankenhaus
Kann mir jemand erklären, was mit Trägerpluralität gemeint ist?
Es gibt ja private und städtische Krankenhäuser und Uni- Kliniken.
Hat das damit was zu tun? Was hat das dann mit den Planungsgrundsätzen zu tun?
Schon mal Danke für eure Antworten.