Trägerpluralität

Guten Abend,
ich habe gerade etwas über Krankenhausrecht gelesen und dort steht unter anderen Folgendes:

Die Krankenhausplanung ist abhängig von:

  • Bedarfsgerechtigkeit
  • Bürgernähe
  • Trägerpluralität

Weniger Bedarf -> weniger KH

Bürgernähe -> kein KH in ausreichender Nähe -> Förderung für dort neu gebautes Krankenhaus

Kann mir jemand erklären, was mit Trägerpluralität gemeint ist?
Es gibt ja private und städtische Krankenhäuser und Uni- Kliniken.
Hat das damit was zu tun? Was hat das dann mit den Planungsgrundsätzen zu tun?

Schon mal Danke für eure Antworten.

Hallo,

dabei geht es darum, das insbesondere traditionell diverse potentielle Krankenhausträger aus den Reihen der Kirchen, Wohnfahrtsverbände aktiv waren, und man zugesehen hat, dass es einen möglichst guten Mix der Träger gegeben hat, wenn mehrere Einrichtungen in einer Gemeinde benötigt wurden. Also z.B. ein katholisches Krankenhaus, ein evangelisches, eins vom DRK oder der AWO, …

Heute, wo mehr und mehr rein kommerzielle Krankenhauskonzerne agieren, und es weniger darum geht, dass Oma unbedingt ins katholische Krankenhaus zu den Nonnen will, hat die Trägerpluralität aber trotzdem noch eine wichtige Bedeutung, und zwar kartellrechtlich. D.h. wenn Maternus schon da ist, wird man zusehen, dass Krankenhaus Nr. 2 an Asklepios oder … geht.

Gruß vom Wiz