Trägt der Vermieter die Kosten einer Renovierung?

Hallo alle zusammen  Folgende Situation: Familie X lebt seit Jahrzehnten in einer Mietwohnung. Davon Person A seit seiner Geburt (Mittlerweile seit 63 Jahren, da die Wohnung nach dem Tod der Eltern vom Kind übernommen wurde.). Person B zog später hinzu - Heirat - Kinder - Kinder Erwachsen und bereits außer Hause. Jetzt will aber Person B das Wohnzimmer renovieren. Meine Frage ist nun, ob die Kosten einer komplett Renovierung des Wohnzimmers (neuer Fußboden (Laminat o. Teppich), neue Tapete, evtl. neue Decke da im laufe der Jahre Styropor platten an der Decke geklebt wurden, und anderes) vom Vermieter übernommen werden. Mir hatte mal jemand gesagt das man nach gewissen Jahren ein Anrecht darauf hat zumindest einen neuen Boden verlegt zu bekommen, wo die Kosten der Vermieter trägt. Stimmt das?

Wenn ich probleme mit den Vermittern hatte,habe ich immer einen Termin mit den Mitverein vereinbart und habe alle meine Unterlagen: Mittvertrag und Briefe von Vermitter zum Termin mitgebracht.
Die Berater sind meistenst bestenst mit der gesetzliche Lage vertraut und sind sehr zuverlässig. Für mich hat sich diesen Weg immer gelohnt und mir viel Ärger gespart, vor allem die Briefe von Mittverein werden von vermittern ernst genohmen!!!

Viel Glück und eine gute Lösung!!

Für mich läutet ein Brief des Mietvereines immer die letzte Runde eines Vertragsverhältnisses ein. Das gilt natürlich nicht, wenn ich es nachvollziehen kann, dass sich mein Mieter dort Hilfe geholt hat.
Nach meiner Erfahrung gehen Rechtsanwälte nur dann zum Mieterverein, wenn sie sonst keine Anstellung bekommen haben. Die Qualität der Schreiben dieser Anwälte ist teilweise entsprechend.

Zum UP:
Schönheitsreparaturen sind normalerweise Vermietersache. Sie dürfen aber auf den Mieter übertragen werden. Gerade in den letzten Jahren hat der BGH sehr hohe Anforderungen an diese Übertragung gestellt. Ein 63 Jahre alter Vertrag wird diesen Ansprüchen vermutlich nicht gerecht. Daher ist der VM möglicherweise zu Schönheitsreparaturen verpflichtet.
Aber: Hat der Mieter Schäden verursacht, ist er dafür verantwortlich (Styroporplatten). Gibt der Mietvertrag, was die Miethöhe angeht, noch Luft nach oben zur heutigen Normalmiete, könnte als Antwort eine saftige Mieterhöhung folgen.

vnA

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Also,
ich würde sagen, dass da der Vermieter zuständig ist, wenn das Mietverhältnis einen derart langen Zeitraum umfasst und kein grobes Verschulden des Bewohners vorliegt. Ansonsten ist das Verhandlungssache: vielleicht kann ein vernünftiges Gespräch die Zuständigkeit klären.
Viel Erfolg!
instrumentalix

Gibt der Mietvertrag, was

die Miethöhe angeht, noch Luft nach oben zur heutigen
Normalmiete, könnte als Antwort eine saftige Mieterhöhung
folgen.

Hi,

Mieterhöhung bei erhaltungsmaßnahmen wie verschlissener bodenbelasg Tausch wohl er nein. Bei Modernisierungsarbeiten ja.

Ansonsten max 20 % oder bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Warum sollte der Vermieter die Kosten einer kompletten Renovierung des wohnzimmers bezahlen? Dafür ist der Mieter selbst zuständig. Die Styropurplatten hat dieser ja wohl auch selbst an die Decke geklebt. Der Mieter kann seine Wohnung so gestalten, wie er es möchte. In Sachen Laminat würde ich allerdings vorher den Vermieter fragen, damit es im Nachhinein keine Probleme wegen eventueller Geräuschbelästigung mit anderen Mietern gibt. Bezahlen muß der Mieter Laminat und/ oder Teppich, Tapeten etc. natürlich alleine?

Das einzig Richtige an der Antwort ist das Fragezeichen am Ende.
Warum der Vermieter die Renovierung bezahlen sollte: Weil das im BGB so vorgesehen ist (wenn nicht wirksam auf den Mieter übertragen)
Warum der Vermieter den Bodenbelag bezahlen sollte: Weil er die Mietsache vertragsgemäß zu unterhalten hat (wenn der Fußboden zur Mietsache und nicht dem Mieter gehört)

Hinweis: Hier ist ein Rechtsbrett und kein Wunschkonzert.

vnA