Angenommen jemand schreibt ein kleines Programm, welches sekündlich eine 60 KB Bilddatei von einem öffentlich zugänglichen HTTP-Server downloadet. Das passiert solange bis der Betreiber des Servers dies bemerkt und die Datei vom Webserver löscht. Bis dahin wurden bereits 30 GB Traffic verursacht. Der Angegriffe ist technisch (überraschenderweise) so klug, den Angreifer über die IP-Adresse zu ermitteln und möchte den verursachten Traffic und seine Arbeitszeit erstattet haben.
Meiner Meindung nach ist dieses Verhalten nicht illegal, denn die Datei ist (wie bereits gesagt) öffentlich zugänglich und in keiner Art und Weise geschützt.
Traffic Attacke [NACHTRAG]
Als „Beweis“ werden irgendwelche „Logfiles“ vorgeführt - diese haben meiner Meinung nach vor Gericht keine Beweiskraft (könnte man sich in Word ja auch selber schreiben)…
ob das halb-legal ist oder wie auch immer der beschuldigte da argumentiert ist völlig wurscht.
Das sind (zwar in einer grauzone) internetverbrechen. Menschen, die sowas verursachen gehören IMHO wesentlich härter bestraft.
Wenn ich der schreiber dieser ganzen scheiße habhaft werden könnte, die mein norton immer bekämpfen muss… da bräuchte ich mir auch keine gedanken darüber zu machen, ob deren progs legal sindoder nicht…
Meiner Meindung nach ist :dieses Verhalten nicht :illegal, denn die Datei ist wie bereits gesagt) :öffentlich zugänglich und
in keiner Art und Weise :geschützt.
Wenn Du Schutzmaßnahmen umgehst, ist das ein Straftatbestand (§ 202a StGB). Wenn es keine Schutzmaßnahmen gibt (Du bezeichnest das als „öffentlich zugänglich“), ist daraus kein Freibrief für Jux und Dollerei abzuleiten. Dann greift nämlich u. U. § 303a oder 303b StGB (Computersabotage).
Gruß
Wolfgang
PS: Ich wünsche Dir eine möglichst teure Lektion. Insbesondere kannst Du Dir keine einschlägigen Wiederholungen leisten. Die würden nämlich richtig teuer, kann sogar Freiheitsstrafe einbringen.
das Programm an sich ist mit sicherlich legal (selbst geschrieben und nur ca. 15 Zeilen Quelltext)…
Ich frage mich halt, ob es ein rechtliches Problem ist, eine öffentlich zugängliche (und in keiner weise geschützte) Datei 500000 mal statt 3 mal herunterzuladen?
Ich kann da nichts illegales sehen…
Gruß,
Mike
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nun um es dir mal etwas verständlicher zu machen. Nehmen wir mal an deine klingel sei von der straße aus frei zugänglich.
Nun kommt jemand vorbei und klingelt des nachts 500000 mal bei dir. Du machst ihm auch jedesmal auf. Ab wann ärgerst du dich darüber.
Du würdest das sicherlich gestatten, denn die klingel kann ja jeder erreichen, oder würdest du vielleicht doch eine schädigung erkennen?
Würdest du ob dieser „völlig legalen“ aktion evtl. die polizei rufen?
Als „Beweis“ werden irgendwelche „Logfiles“ vorgeführt - diese
haben meiner Meinung nach vor Gericht keine Beweiskraft
(könnte man sich in Word ja auch selber schreiben)…
Einer meiner Wünsche für das neue Jahr:
Dass die Richter bei solchen Sachen genau so kleinkariert sind,wie viele Mitglieder hier im Board (mich eingeschlossen), den Sachverhalt mit gesundem Menschenverstand beurteilen und solchen Scherzbolden einen fetten Denkzettel verabreichen.
jedes Verhalten das dazu dient anderen Schaden - ob in körperlicher oder finanzieller Art - ist kriminell (OK, auch hier wirds Ausnahmen geben ;o))!
Auch wenn nicht gleich der Paragraph zur Hand ist bleibt jemand der so etwas macht ein armer Kleinkrimineller und gehört dementsprechend bestraft!
Gruß
Bernd
P.S.: Wehr dich nur dagegen, dann wirst du sehen, daß man wesentlich mehr Beweise sammeln kann als nur die LOG-Files und das wird wenigstens noch teurer ;o)
Als „Beweis“ werden irgendwelche „Logfiles“ vorgeführt - diese
haben meiner Meinung nach vor Gericht keine Beweiskraft
(könnte man sich in Word ja auch selber schreiben)…
Nein die IP nummer und die Zeiten reichen
denn der Server merkt sich das
und so kann der Geschädigte erfahren wer das „getan“ hat.
Es stellt sich sicher auch die Frage, ob nicht ein Fehler die Ursache war. Kann er sich rausreden ich war es nicht ???
das ist kein Spiel, sondern eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und somit zivilrechtlich mit Schadenersatzansprüchen verfolgbar. Daneben kann dem Spaßvogel sogar noch eine strafrechtliche Verfolgung wg. Computersabotage drohen. An Stelle des Betroffenen würde ich schnellstmöglich kleine Brötchen backen und den Schaden freiwillig ausgleichen und eine Unterlassungserklärung anbieten. Ist die Sache mit den kleinen Brötchen nicht so das Ding des Betroffenen, sollte er sich schnellstmöglich nach einem spezialisierten Anwaltskollegen umsehen, der ihn in der Sache vertritt und den Schaden begrenzt.
Um es ganz klar zu sagen: Es geht hier nicht um „ich weiß gar nicht, was daran falsch sein soll“, sondern nur noch um „wie teuer wird der Spaß“. Dass solche Dinge zivil- und strafrechtlich relevant sind, ist eine in der Rechtsprechung inzwischen feststehende Tatsache und wie ein Verfahren bei „Uneinsichtigkeit“ ausgehen wird, so sicher wie das Amen in der Kirche.
BTW: Hierzu zählen auch so nette Ideen, wie das dauernde Abrufen von Google-Adword-Anzeigen, etc. um damit die Kosten eines Wettbewerbers in die Höhe zu treiben und dessen Werbung verpuffen zu lassen.
Gruß vom Wiz
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