Hallo,
Nun ich bin kein Anwalt aber:
§ 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
Sprich: Selbst eine normale Uniform ohne Abzeichen ist theoretisch verboten, wenn sie denn komplett ist.(Tarnhose/Shirt etc. sind selbstverständlich kein problem) Der Sinn von dem Gesetz ist es, dass man keine Vorzüge oder Autorität genießt und dies mißbraucht, da der Bürger aber wohl kaum alle Abzeichen und Uniformen der Welt kennt gilt dieses Generelle Verbot. ABER und das ist ein wichtiges aber, hängt alles von dem Umfeld ab warum sowas getragen wird und wo. Sei es für Paintball, Softair oder solche Spiele, sei gesagt dass sie sowieso unter ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen sich daher keiner beschweren wird. Sei es für Karneval: Nun Militärkleidung ist ein normales Kostüm. Sollten sich keine Sonderrechte erschlichen werden oder die Kleidung zur Täuschung (Betrug) eingesetzt werden sollte dies generell kein Problem darstellen. In der Öffentlichkeit würde ich es nicht tragen. Zu deiner Frage: Ja auch abgeänderte Versionen, die nur den Hauch einer Ähnlichkeit darstellen(Flecktarn?) sind verboten.