Tragen fiktiven Ranges in der Öffentlichkeit

Guten Tag,

ich würde gerne wissen, ob es rechtlich einwandfrei wäre wenn an einem Mantel der Bundeswehr fikive Rangabzeichen gesetzt werden durch einen nicht Anghörigen der Streitkräfte und diese in der Öffentlichkeit gezeigt werden.

Meine frage basiert darauf das sich das fiktive Rangabzeichen an einem Reellen orientiert, wenn auch abgeändert. Nun stellt sich mir die Frage ob das gegen §132a verstößt weil sich der Träger dadurch ein Fiktives Amt anmaßen würde durch das Tragen in der Öffentlichkeit, auch wenn er bei Nachfrage angibt keinen Streitkräften der Realität anzugehören, wenn das Fiktive Rangabzeichen auf Zivil erhätllicher Militärkleidung gesehen wird.

Guten Abend,

im beschriebenen Fall kommt v.a. § 90a StGB in Betracht, der die Verunglimpfung staatlicher Symbole unter Strafe stellt. Dies wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Ich rate daher dringend, es bleiben zu lassen.

Im Übrigen müssen sich selbst Reservisten das Tragen der echten Dienstgradabzeichen genehmigen lassen (§ 4a Soldatengesetz).

Hallo CP,

wie meist im Leben: Es kommt darauf an :wink: . § 132a StGB schließt Abzeichen „die ihnen (den echten) zum Verwechseln ähnlich sind“ mit ein. Das Anmaßen eines „fiktiven Amtes“, wie Du schreibst, gibt es dagegen nicht, da man sich ein fiktives Amt logischerweise nicht anmaßen kann, da es dieses, da fiktiv, nicht gibt. Trotzdem könnte man Dir vorwerfen, dass Du, sollte das Rangabzeichen eine zum Verwechseln verleitende Ähnlichkeit mit dem Original aufweisen, den tatsächlich existierenden Dienstgrad vortäuschen möchtest. Eine definitive Antwort kann ich Dir also leider schlecht geben. Ich würde mit dem BW-Mantel und den daran befindlichen Phantasieabzeichen nicht unbedingt vor der Nase eines mies gelaunten Feldjägers herumstolzieren, wenn die Abzeichen wirklich eine starke Ähnlichkeit mit den echten haben sollten und ein Soldat, der seinen Arsch in Afghanistan riskiert hat und ein Bier zu viel intus hat, poliert Dir evtl. die Schnauze, für Deine Anmaßung, einen Soldatenrang „vorzutäuschen“. Aber ansonsten denke ich, dass sich für einen Buben der auf Ganzjahreskarneval steht, kaum jemand interessieren wird. Einem Polizisten, der Dich möglicherweise darauf anspricht, kannst Du ja erklären, in welchen Details Deine Rangabzeichen vom Original abweichen, dann wird er Dich aller Wahrscheinlichkeit nach unbehelligt lassen.

Grüße

Rio (alias WEG-Amateur)

Hallo,
hier liegt eine Antwort in der rechtlichen Grauzone,weil,auch wenn die Rangabzeichen fiktiv sind,wenn sie auf einer Uniform getragen werden,sie leicht für Echte gehalten werden können.Man kann ja nie sagen wie die Leute auf Soldaten reagieren.Angehörige der BW stehen ja sowieso im Fokus der Bevölkerung was deren Verhalten usw.angeht.Darum ist es wahrscheinlicher einen dummen Spruch zu kassieren als ein Lob :smile:

Hallo,

das ist eine gute Frage…müsste wohl erst bei nem Bekannten (der ist Rechtsanwalt) nachfragen.

ABER:

Ich sage mal soviel:

  1. ich nehme nicht an das das strafbar ist (es mag sein das dir das ein echter (vll auch ein ehemaliger) soldat übel nimmt, aber selbst das wird denke ich mal die ausnahme sein.

  2. denke ich das man dich, sollte es nicht „angemessen“ sein drauf hinweisen wird (ist ja jetzt kein nazi-symbol oder sowas, wo wirklich nen verbot drauf ist)

  3. hast du ein bild (dann könnte man kucken ob man das wirklich als un-echt erkennt, denn das sollte IMHO alle probleme lösen)

so, meine paar cent hierzu…wenn ich meinen bekannten treffe (bzw. könnte auch meine sis fragen (die ist im letzten jahr des jura-studiums…nur selten zuhause deshalb…)) dann melde ich mich nochmal (falls es gravierend anders ist als ich mir das denke :smile:

mfg Tom

also der Rang basiert auf diesem, nur wird der unterste balken blau gemacht, und in dem Bogen wird ein Planet eingesetzt der dem Saturn gleichkommt. zusätzlich wird um den kreis noch nach außen gerichtete Dreicke angesetzt, so das die „spitzen“ nach ausen zeigen. Das bild dazu erstellt mir gerade in kumpel…

Hallo,
Nun ich bin kein Anwalt aber:
§ 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
Sprich: Selbst eine normale Uniform ohne Abzeichen ist theoretisch verboten, wenn sie denn komplett ist.(Tarnhose/Shirt etc. sind selbstverständlich kein problem) Der Sinn von dem Gesetz ist es, dass man keine Vorzüge oder Autorität genießt und dies mißbraucht, da der Bürger aber wohl kaum alle Abzeichen und Uniformen der Welt kennt gilt dieses Generelle Verbot. ABER und das ist ein wichtiges aber, hängt alles von dem Umfeld ab warum sowas getragen wird und wo. Sei es für Paintball, Softair oder solche Spiele, sei gesagt dass sie sowieso unter ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen sich daher keiner beschweren wird. Sei es für Karneval: Nun Militärkleidung ist ein normales Kostüm. Sollten sich keine Sonderrechte erschlichen werden oder die Kleidung zur Täuschung (Betrug) eingesetzt werden sollte dies generell kein Problem darstellen. In der Öffentlichkeit würde ich es nicht tragen. Zu deiner Frage: Ja auch abgeänderte Versionen, die nur den Hauch einer Ähnlichkeit darstellen(Flecktarn?) sind verboten.

Der Rang basiert auf dem Englischen „Commander“

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/…

Wie gesagt: Es kommt auf die Ähnlichkeit an. Auch wenn es ausländische Ränge sind. Wo willst du das tragen?
PS: Die Ähnlichkeit bezieht sich nicht nur auf das Rangabzeichen, es ist damit auch die Uniform bzw. das ganze Erscheinungsbild gemeint.