Liebe/-r Experte/-in,
ich haben eine enorm Wichtige Frage.
Und zwar verlangt der Arbeitsgeber von mir, daß ich (30Jahre) und noch ein Kollege einen Auftrag bearbeite, wo die Profilstangen (8200 mm lang und knappe 80-90 kg) wiegen.
Ich muß sie vom Boden aus auf die Säge legen und zuschneiden, danach auf einem Fahrgestell ablegen und dann wieder 2-3 mal (jenach Bearbeitung) in udie Maschine einführen und danach wieder auf dem Wagen ablegen.
Ich habe mich bereits mehrfach darüber beschwert u.a. auch beim B-Rat und die allg. Reaktionen lauten immer
- Ihr seid ja noch jung
- wenn wir das nicht mehr machen können, kann die Firma zumachen
Könnt Ihr mir da helfen mit einem Paragraphen o.ä.
Nach so einer Schicht tun mir alle Knochen weh und so ein Auftrag geht dann bis zu knappe 3 Wochen inkl.Samstags
Danke schon mal
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian
Hallo Sebastian,
Dein Arbeitgeber ist nach Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, bei der unter der Gruppe „physische Gefährdungen“ die manuelle Handhabung von Lasten beurteilt werden muss. Grundlage für die Beurteilung ist die Lastenhandhabungsverordnung, welche eine Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinien ist.
Diese unterscheidet in die sogenannte gelegentliche Handhabung (1 x Heben pro Stunde bei maximal vier Schritten Transportweg) und die häufige Handhabung (mindestens 2 x Heben pro Stunde bei 5 Schritten Transportweg). Desweiteren gibt wird in Altersklassen unterteilt. Damit Du Dir den für Dich entsprechenden Wert heraussuchen kannst, habe ich hier die entsprechenden Werte aufgelistet:
Alter 15 - 18 Jahre
gelegentlich max. 35kg, häufiger max. 20 kg
Alter 19 - 45 Jahre
gelegentlich max. 55kg, häufiger max. 30 kg
älter 45 Jahre
gelegentlich max. 45kg, häugiger max. 25 kg
Ich hoffe, dass Dich meine Nachricht weiterbringt!
Viele Grüße
Lutz Lehmann
G
Liebe/-r Experte/-in,
ich haben eine enorm Wichtige Frage.
Und zwar verlangt der Arbeitsgeber von mir, daß ich (30Jahre)
und noch ein Kollege einen Auftrag bearbeite, wo die
Profilstangen (8200 mm lang und knappe 80-90 kg) wiegen.
Ich muß sie vom Boden aus auf die Säge legen und zuschneiden,
danach auf einem Fahrgestell ablegen und dann wieder 2-3 mal
(jenach Bearbeitung) in udie Maschine einführen und danach
wieder auf dem Wagen ablegen.
Ich habe mich bereits mehrfach darüber beschwert u.a. auch
beim B-Rat und die allg. Reaktionen lauten immer
- Ihr seid ja noch jung
- wenn wir das nicht mehr machen können, kann die Firma
zumachen
Könnt Ihr mir da helfen mit einem Paragraphen o.ä.
Nach so einer Schicht tun mir alle Knochen weh und so ein
Auftrag geht dann bis zu knappe 3 Wochen inkl.Samstags
Danke schon mal
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian