Hallo, wir haben uns im Urlaub ein Boot mit Trailer am Gardasee gekauft. Das Boot und der Trailer stehen jetzt noch bis Juli 2012 am Gardasee. Wir wollten nun das Boot im nächsten Jahr, nach unserem Urlaub, nach Deutschland überführen. Problem ist das der Trailer weder TÜV hat und angemeldet war er auch noch nicht. Die Papiere (ABE) habe ich zuhause. Meine Frage: Wie kann man das mit dem Kennzeichen regeln. Kurzzeitkennzeichen zählt ja nur 5 Tage. Aber wir wollten zuerst 2-3 Wochen urlauben und dann nach Hause fahren. Kann man den Trailer vielleicht ohne TÜV anmelden und dann in Deutschland auf den 1. Tüv hinter der Grenze fahren. Vielen Dank für evtl. Ideen.
Sorry, ich habe soeben geantwortet. Aber bei mir wird „nicht geantwortet“ angezeigt. Jedenfalls hätte ich Dir nicht verbindlich raten können.
Gutes Gelingen!
Hanns
Hallo, wir haben uns im Urlaub ein Boot mit Trailer am
Gardasee gekauft.
…
Hallo, verschiedene Probleme efordern eine unterschiedliche Behandlung.
Boot mit Trailer aus Italien. Boot als CE-konform eine Einfuhr nach -D- kein Problem. Trailer als reine -I- Zulassung erstmal schon. -D- Papiere sind VOR der Zulassung und dem TÜV erforderlich, somit scheidet der Urlaubstripp am Haken eines -D- Fahrzeuges schon mal aus, da versicherungsrechtlich bedenklich.
Auch die Überführung mit Überführungskennzeichen, da dies OHNE Auflast geschehen muß, da das Zeichen nur für den Trailer gilt und nicht für die Benutzung als Gespann. Kurzzulassung wäre OK, nach -D-.
Ohne TÜV anmelden kann man schon, ist aber bei der Benutzung zur Urlaubsfahrt bedenklich, manchmal checken die an den Übergängen auch die Kennzeichen und worstcase (Unfall) wollen wir mal gar nicht erst bedenken, dann wird es kritisch.
Über die Gebrauchstüchtigkeit für eine Langstreckenfahrt macht zwar der TÜV auch nicht viele Aussagen, doch zumindest aus Sicht der Versicherung ist man im grünen Bereich, wenn sich der Reifen verabschiedet oder die Deichsel lößt.
Grundsätzlich kann man zu jedem TÜV fahren, es muß nicht der am Heimatort sein. Doch wenn die Papiere eh Zuhause liegen?
Da Du aber erst im nächsten Jahr in Urlaub fahren möchtest, ist doch genügend Zeit die Zulassung und den TÜV zu checken. Boot runter und den Trailer mit nach -D- nehmen, mit roter Nummer von der Werkstatt des Vertrauens, oder der Zulassungsstelle. Zum Urlaubstripp wieder mit nach -I- nehmen und ab in den Süden.
Gruß Peter
Hallo ellimoa.
Tolle Frage.
Hier hört mein Vertrauen in das Wissen um das Verstehen von Verwaltungsvogängen auf.
Hier hilft sicher nur ein Termin bei der Zulassungstelle - in der Hoffnung einen wirklich wissenden „Verwaltungskünstler“ zu finden.
Viel Erfolg.
Gruß Dlr
Hallo elllimao,
also Trailer ohne TÜV geht gar nicht, sonst wird es sehr teuer. D.h. erst die Papiere besorgen, dann den Trailer holen und anschließend nach Hause.
Es geht halt nicht immer alles auf einmal …
Viel Glück und noch einen schönen Tag
Wilgis
Hallo,
am besten einfach einfach beim TÜV anrufen und fragen, evtl. kann man Euch auch beim ADAC Antworten auf die Fragen geben,
Außerdem verweise ich mal auf das
Da sind wahrscheinlich User denen es genauso gegangen ist wie Euch.
Gruß vom Rhein
Tobi
P.S. wir wünschen Euch jederzeit eine Handbreit Wasser unter dem Kiel und viel Freude am neuen Boot.
Hallo ellimao!
Wegen des Bootsanhängers:
Zur Hauptuntersuchung muss der Anhänger in jedem Fall nach Deutschland verbracht werden.
Der Kollege konnte mir keine Auskunft geben, was passiert, wenn Sie bzw. Ihr Bekannter auf dem Weg von der Grenze zur nächsten Prüfstelle von der Polizei angehalten werden.
Er verwies mich an die Polizei.
Diese meinte, es müsse wohl schon möglich sein, über die Grenze bis zur ersten erreichbaren Prüfstelle zu fahren.
Dazu solle man am Besten eine Terminvereinbarung oder ähnliches schriftlich haben.
Dennoch wollte man sich nicht verbindlich festlegen und riet, die Sache noch vorher mit der betreffenden Zulassungsstellen zu klären.
Offen ist auch, ob der Anhänger in Italien noch bewegt werden darf bzw. wie das dort mit dem „TÜV“ ist.
Mit freundlichen Grüssen
Saujäger
Hallo,
ich würde einfach mal mit den Leuten im Landratsamt sprechen die für Fahrzeugan- und- ummeldungen zuständig sind. Sie müssen ja das Boot eh auf ihren Landkreis anmelden denk ich. Und Tüv müssten die Italiener auch haben.
Weiss ich aber nicht hundertprozentig
Das ist eigentlich ganz einfach. Du sagst Du hast die Papiere ,mit denen gehdt Du zum Landratsamt die machen wie Du schon gesagt hast dieses Kurzzeitkennzeichen Sie sollen es einfach auf das Datum der Rückreise ausstellen , dann gehts , sollte das nicht gehen rufe mich an Tel 01776917397 ich habe auch eine ander Lösung Willi
Hallo, wir haben uns im Urlaub ein Boot mit Trailer am
Gardasee gekauft. Das Boot und der Trailer stehen jetzt noch
bis Juli 2012 am Gardasee. Wir wollten nun das Boot im
nächsten Jahr, nach unserem Urlaub, nach Deutschland
überführen. Problem ist das der Trailer weder TÜV hat und
angemeldet war er auch noch nicht. Die Papiere (ABE) habe ich
zuhause. Meine Frage: Wie kann man das mit dem Kennzeichen
regeln. Kurzzeitkennzeichen zählt ja nur 5 Tage. Aber wir
wollten zuerst 2-3 Wochen urlauben und dann nach Hause fahren.
Kann man den Trailer vielleicht ohne TÜV anmelden und dann in
Deutschland auf den 1. Tüv hinter der Grenze fahren. Vielen
Dank für evtl. Ideen.
Hallo
Vielen Dank fuer den Tipp, aber das Boot habe ich mittlerweile nach Hause gebracht. Mein Bruder hat mir ein Kurzzeitkennzeichen mitgebracht. Er ist nach mir in Urlaub gefahren.
Gruesse