Servus,
ja, das ist jetzt alles ein wenig durcheinandergegangen, ich darf das nochmal (hoffentlich einigermaßen handlich) zusammenfassen:
Vorab: Vergiss die von @Julius neu ins Spiel gebrachten 410 € ganz schnell wieder, da geht es um die Grenze, von der an gem § 46 Abs 2 EStG eine Veranlagung zur ESt überhaupt erfolgt, wenn außer den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb auch Einkünfte vorliegen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen - also eine ganz andere Baustelle.
Für den vorgetragenen Fall nochmal Schritt für Schritt:
- Einkünfte sind immer durch den zu versteuern, der sie bezieht. Das durch Journalisten sehr verkürzt wiedergegebene Modell, von dem @Pierre berichtet hat, war der Versuch einer Gestaltung, bei der die Familie als GbR dargestellt wurde, deren Mitglieder gegen Gewährung von Kost und Logis zur Erzielung der Einkünfte des Familienvaters beigetragen haben sollten und auf diese Weise die gesamten Kosten der Lebenshaltung als Betriebsausgaben zu betrachten gewesen wären. Dass und warum so ein Dings nicht funktionieren kann (bzw. wie man das gestalten könnte, damit es zumindest teilweise funktioniert), steht hier nicht zur Debatte.
Einkünfte aus der Tätigkeit als (Profi)sportler sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dabei können durchaus auch jahrelang Verluste „angesammelt“ werden: Die Abgrenzung dieser (dann negativen und erst in irgendeinem Folgejahr steuerlich wirksamen) Einkünfte von „Liebhaberei“ erfolgt nicht anhand der tatsächlichen Höhe der Einkünfte, sondern danach, ob überhaupt die (realistische) Absicht besteht, mit der Tätigkeit Gewinn zu erzielen. Ob das tatsächlich der Fall ist oder nicht, spielt nur bei bestimmten Fällen von Vermietung von Grundstücken eine Rolle, vorliegend könnte auch ein Verlust, ggf. über Jahre hinweg, per Verlustvortrag irgendwann später steuerlich wirksam veranlagt werden, wenn der steuerpflichtige Tennisspieler plausibel darlegt, dass er mit der Absicht Tennis spielt, in einigen Jahren Preisgelder einzusammeln, die mehr ausmachen als die Kosten für Training, Material, Reisen usw., die dabei anfallen.
Das als plausiblen „Business Plan“ darzulegen, wird bereits daran scheitern, dass an jedem Match mehr als zwei Leute antreten, d.h. für einen Newcomer ist die Wahrscheinlichkeit, das Preisgeld zu bekommen, immer geringer als 50 Prozent. Sobald sich die Karriere dann in Richtung Bumm-Bumm-Boris entwickelt, sieht das anders aus.
Wenn die Absicht, mit einem Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit Gewinn zu erzielen, plausibel dargelegt wird, ist es durchaus auch möglich, über Jahre hinweg Verluste „anzusammeln“ und die Tätigkeit dann, wenn sich die (realistischen) Erwartungen nicht erfüllen, wieder aufzugeben. Dass aus so einem Projekt ein über die Jahre summierter „Gesamtgewinn“ erzielt werden muss, spielt wie gesagt nur bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eine Rolle.
Kurzer Sinn: Mit der ESt gar nichts machen und die Freude am Sport behalten ist hier das Mittel der Wahl.
Schöne Grüße
MM