Trainingskosten und Sponsoring in der Steuer angeben

Hallo Profis,

folgender Fall: Der Sohn (15 Jahre) von A spielt Tennis. Die monatlichen Kosten für Training, Turniere, etc. belaufen sich auf 600,-. Diese Kosten kann A steuerlich nicht geltend machen. So weit so gut.

Wenn nun aber der Sponsor S an A jeden Monat 400,- Sponsoringgelder zahlt müsste A die 400,- in der Einkommenssteuer als Einnahmen angeben, könnte aber die Ausgaben in Höhe von 600,- für Training, etc. dagegen als Ausgaben aufführen. Stimmt das?

Danke!!!

Servus,

inwiefern handelt es sich denn bei den Sponsoringgeldern um Einnahmen des Vaters? Der Sponsor fördert doch wohl den Sohn, oder nicht?

Schöne Grüße

MM

1 „Gefällt mir“

Muss der Vater nicht die Einkommen des minderjährigen Sohnes bei der Einkommensteuer angeben?

Natürlich nicht, es sind nicht seine Einkünfte. Wenn überhaupt, kann er für den Sohn eine eigene Steuererklärung abgeben.

2 „Gefällt mir“

In welche Rubrik der Belastungen fällt denn aus Deiner Sicht die Finanzierung eines Hobbys des Kindes eines Steuerpflichtigen?

Werbungskosten?
Sonderausgaben - wie Spenden, Kirchensteuer, Ausbildung?
Außergewöhnliche Belastungen - wie Krankheit, Behinderung, Pflegefall?

Wobei das im vorliegenden Fall an der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht scheitern wird: Wenn regelmäßig 600 € ausgegeben werden, um 400 € an Sponsoringgeldern einzunehmen, liegt es auf der Hand, dass der Junior nicht Tennis spielt, um Sponsoringgelder einzunehmen.

Der Terminus für eine solche Tätigkeit, die man nicht ausübt, um (positive) Einkünfte zu erzielen, heißt im Einkommensteuerrecht „Liebhaberei“.

Schöne Grüße

MM

3 „Gefällt mir“

Dann würden ja alle Azubis mit ihren Einkünften bei ihren Eltern zur ESt veranlagt.

Schöne Grüße

MM

Jeden Monat 400€ Sponsoring …sind 4.800€ aber die bleiben trotzdem unter dem Grundfreibetrag, auch wenn da ein minimaler Gewinn und Gewinnerzielungsabsicht dabei ist :woman_shrugging:t3:

und 600 € Ausgaben für Trainer, Material etc - bleibt unterm Strich eine Unterdeckung von ./. 2.400 € p.a.

2 „Gefällt mir“

Das erinnert mich an die Geschichte, die einst durch die Presse ging - es mag schon ein Viertel Jahrhundert her sein - wo ein Familienvater versucht haben soll, seine Familie als Firma anzumelden, weil er hoffte, die „Kosten“ dann steuerlich geltend zu machen.

Der Versuch scheiterte natürlich. Es mangelt allein schon an der Gewinnerzielungsabsicht.

Aber möglicherweise war das auch nur eine Sommerlochgeschichte, ausgedacht und erlogen von der Zeitung mit den vier großen Buchstaben.

Dass man mal auf solche Ideen kommen kann kann ich mir schon vorstellen - funktioniert halt bei Otto Normalverbraucher nicht :woman_shrugging:t3: bei Superreichen schon eher

Vielen Dank für die vielen Antworten & Hinweise. Wenn ich alles richtig einordne komme ich auf folgende Zusammenfassung:

  • Der Sohn muss das Sponsoring selbst versteuern.
  • Die Kosten für Training etc. können nicht angesetzt werden, da außer dem Sponsoring keine Einkünfte aus dem Sport gegenüberstehen, Stichwort “Liebhaberei”.
  • Steuern fallen für den Sohn jedoch nicht an, da er mit € 4.800,- unter dem Grundfreibetrag bleibt.

Allerdings hätte ich noch einen Punkt bzgl. Gewinnerzielungsabsicht. Beim Tennis (zumindest in Deutschland) werden selbst bei Erwachsenenturnieren auf geringstem Level Preisgelder ausgeschüttet. Wenig aber immerhin € 150,- für den Sieger des Turniers. Wenn der Junior regelmäßig solche Turniere besucht, steckt da doch die Absicht eines monetären Gewinnes dahinter. Oder!?

Nicht unbedingt. @Aprilfisch hatte ja schon vorgerechnet:

Damit das Finanzamt davon ausgehen kann, dass tatsächlich eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, muss ein Gewinn von mindestens 410 € p.a. erzielt werden. ( Wie Sie die Steuerfalle Liebhaberei vermeiden können) Das heißt Sohnemann müsste mit Preisgeldern sowohl die Unterdeckung von 2400 € ausgleichen als auch zusätzlich die 410 € Gewinn erwirtschaften. Macht zusammen 2810 € an Preisgeldern p.a., die erzielt werden müssten. Also 20 mal den ersten Preis bei 150 € pro erstem Preis

Servus,

ja, das ist jetzt alles ein wenig durcheinandergegangen, ich darf das nochmal (hoffentlich einigermaßen handlich) zusammenfassen:

Vorab: Vergiss die von @Julius neu ins Spiel gebrachten 410 € ganz schnell wieder, da geht es um die Grenze, von der an gem § 46 Abs 2 EStG eine Veranlagung zur ESt überhaupt erfolgt, wenn außer den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb auch Einkünfte vorliegen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen - also eine ganz andere Baustelle.

Für den vorgetragenen Fall nochmal Schritt für Schritt:

  • Einkünfte sind immer durch den zu versteuern, der sie bezieht. Das durch Journalisten sehr verkürzt wiedergegebene Modell, von dem @Pierre berichtet hat, war der Versuch einer Gestaltung, bei der die Familie als GbR dargestellt wurde, deren Mitglieder gegen Gewährung von Kost und Logis zur Erzielung der Einkünfte des Familienvaters beigetragen haben sollten und auf diese Weise die gesamten Kosten der Lebenshaltung als Betriebsausgaben zu betrachten gewesen wären. Dass und warum so ein Dings nicht funktionieren kann (bzw. wie man das gestalten könnte, damit es zumindest teilweise funktioniert), steht hier nicht zur Debatte.

Einkünfte aus der Tätigkeit als (Profi)sportler sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dabei können durchaus auch jahrelang Verluste „angesammelt“ werden: Die Abgrenzung dieser (dann negativen und erst in irgendeinem Folgejahr steuerlich wirksamen) Einkünfte von „Liebhaberei“ erfolgt nicht anhand der tatsächlichen Höhe der Einkünfte, sondern danach, ob überhaupt die (realistische) Absicht besteht, mit der Tätigkeit Gewinn zu erzielen. Ob das tatsächlich der Fall ist oder nicht, spielt nur bei bestimmten Fällen von Vermietung von Grundstücken eine Rolle, vorliegend könnte auch ein Verlust, ggf. über Jahre hinweg, per Verlustvortrag irgendwann später steuerlich wirksam veranlagt werden, wenn der steuerpflichtige Tennisspieler plausibel darlegt, dass er mit der Absicht Tennis spielt, in einigen Jahren Preisgelder einzusammeln, die mehr ausmachen als die Kosten für Training, Material, Reisen usw., die dabei anfallen.

Das als plausiblen „Business Plan“ darzulegen, wird bereits daran scheitern, dass an jedem Match mehr als zwei Leute antreten, d.h. für einen Newcomer ist die Wahrscheinlichkeit, das Preisgeld zu bekommen, immer geringer als 50 Prozent. Sobald sich die Karriere dann in Richtung Bumm-Bumm-Boris entwickelt, sieht das anders aus.

Wenn die Absicht, mit einem Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit Gewinn zu erzielen, plausibel dargelegt wird, ist es durchaus auch möglich, über Jahre hinweg Verluste „anzusammeln“ und die Tätigkeit dann, wenn sich die (realistischen) Erwartungen nicht erfüllen, wieder aufzugeben. Dass aus so einem Projekt ein über die Jahre summierter „Gesamtgewinn“ erzielt werden muss, spielt wie gesagt nur bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eine Rolle.

Kurzer Sinn: Mit der ESt gar nichts machen und die Freude am Sport behalten ist hier das Mittel der Wahl.

Schöne Grüße

MM

3 „Gefällt mir“

Vielen Dank für die Zusammenfassung!!!