Moin,
solange der Traktor kein grünes Kennzeichen besitzt, ist es ein normales Fahrzeug wie jedes andere auch und kann benutzt werden wann und so oft man will.
Bei grünen Kennzeichen gibt es die Bedingung:
Aus agrarpolitischen Gründen sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) für Fahrzeuge, die zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, eine Steuerbefreiung vor, § 3 Nr. 7 KraftStG.
Steuerbefreite land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen nicht zu privaten oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Beispiele hierfür sind:
Vorführung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen durch Landmaschinenvertriebe (Gewerbebetrieb)
Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen zur Durchführung von privaten Einkäufen
Siehe: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteu…
CU - Dominik