es fährt immer der gleiche Traktor fast täglich um die selbe Uhrzeit mitten im Berufsverkehr und ohne auch nur einmal auf die Seite zu fahren, mind. 2 Ortschaften passiert und eine kilometer Lange Schlange hinter sich herzieht.
Nach Durchsicht der STVO scheint es nichts hilfreiches zu geben, aber kann man gegen so eine offensichtliche Nötigung nichts unternehmen ?
Ergänzend…
Wollen wir auch nicht vergessen, das es auch Erntezeiten für Feldfrüchte gibt.
Nun ergeben sich die Details aber leider je nach Wetterlage genau…also nicht kalendarisch auf den Tag genau…
Aber kennst Du die Burrn nicht ? Ganz neu für Dich ?
wie wärs mit §5 VI S.2 StVO: „Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.“
Das sollte doch für eine Anzeige reichen, ein paar Zeugen aus der Schlange findet man doch sicher.
Viel Erfolg!
§5 VI S.2 StVO: „Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.“
Das sollte doch hinhauen, und ein paar Zeugen für die Anzeiuge wirst du ja auftreiben können, wenn die schlange so lang ist.