Traktor und Führerschein Klasse 3

Hallo zusammen,

ich habe die alte Führerscheinklasse 3, Fahrerlaubnis 1996 erworben.

Ich beabsichtige einen alten Schlepper mit 12.5t Leergewicht zu erwerben. Da meine anderen Schlepper deutlich leichter sind ist meine Frage, was ich brauche um den Schlepper fahren zu dürfen.
Meine bisherigen Schlepper sind alle ausschließlich für den privaten Gebrauch und haben schwarze Kennzeichen.

Danke schon mal für eure Antworten.

Grüße
Sven

Hi!

Eigentlich gibt es dafür die Klassen T und L. Die scheren sich mehr um maximale Geschwindigkeiten als um das Gewicht, gelten aber auch NUR, wenn man wirklich landwirtschaftlich unterwegs ist.
L ist im heutigen B inbegriffen, T nicht - aber wenn ich das richtig sehe, kann das im alten 3er drin sein.

ABER: Du schreibst von privatem, also wohl nicht landwirtschaftlichem Gebrauch, hmm? Dann gelten diese Klassen nicht, und du bräuchtest was LKW-mäßiges. Mit Klasse 3 darfs du ja höchstens 7,5t zulässiges Gesamtgewicht (mit Anhängern auch mehr) fahren, da ist dieser Schlepper aber schon leer weit drüber. Ich fürchte, du wirst mindestens C brauchen, darfst damit aber höchstens einen 750kg-Anhänger ziehen. Willste mehr, wird CE fällig…

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Auf Antrag. Beim Umschreiben ist das zumindest formlos und ganz einfach - ich musste nur die entsprechende Nachfrage mit „ja“ beantworten.

Das geht in der Tat nicht so einfach:
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/klassen-l-und-t/

mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Danke für eure Hilfe!

Hallo,
im neuen Fuehrerschein
„Zweckbindung der Klasse L“ aufgehoben 174
siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Führerschein_und_Fahrerlaubnis_(Deutschland)
Gruss Helmut

Hallo Helmut,

allerdings könnte ich dann lediglich bis 7,5 Tonnen fahren oder verstehe ich das falsch?

„Soll eines der oben genannten Fahrzeuge aus anderen Gründen gefahren werden (z. B. zu Ausstellungen), muss eine der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges entsprechende Fahrerlaubnis (B, C1 oder C, bei Anhängerbetrieb gegebenenfalls BE, C1E oder CE) vorhanden sein.“

Nur mal rein Interessehalber.
Würdest du uns verraten was das für ein Monster ist?
Gruß
Jürgen

Es ist ein russischer Schlepper, ein Kirovets K700A.

:grinning: Ja, so etwas in der Art dachte ich mir auch schon.
Danke und Gruß
Jürgen