Trambahn blockiert

Folgender Fall:
Ein Auto parkt zu weit vom Randstein weg und somit zu weit auf der Fahrbahn und somit zu weit an den Trambahnschienen auf der Straße.
Zwei Trambahnen fahren an besagtem Auto vorbei eine dritte meint es wäre zu eng und waretet bis das Auto näher an den Randstein versetzt wurde.
Das Strafzettel und Versetzen gezahlt werden müssen ist klar. Aber nun die Frage:
Muss der Ausfall der Trambahn, also die Zeit die sie stand und gewartet hat bis das Auto versetzt wurde, vom Fahrzeughalter gezahlt werden?

Danke schon mal für eure Antworten
die_betsy

Hallo,

Muss der Ausfall der Trambahn, also die Zeit die sie stand und
gewartet hat bis das Auto versetzt wurde, vom Fahrzeughalter
gezahlt werden?

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__823.html

kurz geprüft:
fahrlässig oder vorsätzlich: ja
Schaden: ja
widerrechtlich: ja

–> Schadenersatz: ja

Gruß
Christian

Hallo!

Ein klein wenig länger geprüft:

Kausalität - wohl eher fraglich, wenn andere Straßenbahnen problemlos durchfahren konnten.

Hallo,

Ein klein wenig länger geprüft:

das gerade nicht geprüft, weil…

Kausalität - wohl eher fraglich, wenn andere Straßenbahnen
problemlos durchfahren konnten.

In dieser schönen Stadt hier treiben sich mindestens vier verschiedene Modelle auf den Schienen herum, die verschiedene Abmessungen haben. Fünf, wenn ich die historische Bahn mitzähle.

So oder so: das ist eine nicht objektiv zu prüfende Sachfrage, daher ließ ich sie offen.

Gruß
Christian

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Der Fahrer der Tram ist verantwortlich, dass er keinen Unfall verursacht. Wahrscheinlich weis er in dem Moment auch gar nicht, dass andere Bahnen so gerade eben dran vorbeikamen.
Er muss es in dem Moment beurteilen. Ich weis auch nicht, wie langsam man so eine Tram fahren kann und ob er eine Chance hat, zu stoppen, wenn es dann doch nicht passt. Als Fahrer der Tram würde ich mich in dem Moment auf keinen Fall auf einen Einweiser verlassen.

§823 BGB: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Der PKW-Fahrer wäre also ersatzpflichtig. Der Betreiber der Tram müßte aber den entstandenen Schaden beziffern können und zwar mit einem genauen Betrag. Und da wird das Problem liegen.
Welcher Schaden ist durch die Wartezeit denn entstanden?
Falls es extrem lange gedauert hat und die Fahrgäste mit einem alternativen Fahrzeug weitertransportiert werden mussten, könnte das sicherlich genau beziffert werden.
Meistens müssen die Passagiere aber gezwungenermaßen warten.
Dass es weniger Passagiere durch die Verspätung gab, weil diese anderweitige Verkehrsmittel genommen haben, kann nicht mit genauen Zahlen belegt werden.

Kommt also ganz auf die Rechnung an, die der PKW-Fahrer erhalten hat.
Poste doch mal die Positionen.

Grüße

Holygrail

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Hallo!

Der Fahrer der Tram ist verantwortlich, dass er keinen Unfall
verursacht. Wahrscheinlich weis er in dem Moment auch gar
nicht, dass andere Bahnen so gerade eben dran vorbeikamen.

Nun gut, ich war halt davon ausgegangen, dass die per Funk miteinander kommunizieren können…

Hallo!

Der Fahrer der Tram ist verantwortlich, dass er keinen Unfall
verursacht. Wahrscheinlich weis er in dem Moment auch gar
nicht, dass andere Bahnen so gerade eben dran vorbeikamen.

Nun gut, ich war halt davon ausgegangen, dass die per Funk
miteinander kommunizieren können …

Nun gut … aber kann sich der Fahrer drauf verlassen, daß sich an der Situation seit der letzten Trambahn wirklich NICHTS geändert hat?

Ein Fall, von dem mir mal ein Trambahnfahrer in München erzählt hat: Zwei Trambahnen fahren (knapp) an einem Lieferwagen vorbei, die dritte schrammt ihn. Erklärung: In den zehn Minuten zwischen den Trambahnen hatte jemand mehrere schwere Kisten aus dem Lieferwagen ausgeladen. VORHER stand der Wagen leicht schräg (da ungleichmäßig beladen), danach … nun ja.

Kann sich der Trambahnfahrer drauf verlasssen, daß das Fahrzeug nicht bewegt wurde? Und das der Autofahrer darüber die Wahrheit sagt? Um es vorsichtig zu sagen: Autofahrer, die dergestalt parken, gehören in der Regel eher zu der Sorte, die von sich sehr eingenommenen ist. Und diese Sorte erzählt viel, wenn der Tag lang ist. Genaugenommen sagt jeder, der nicht gerade mitten auf den Gleisen steht, daß „man da doch locker vorbeikommt“, der Fahrer „sich nicht so haben soll“, man sich „bei den Stadtwerken über diese Frechhheit beschweren wird“. Ich bin zwar kein Trambahnfahrer, aber Benutzer - und diese Situation ist die Standardsituation …

Auf die Aussage des Autofahrers würde ich mich als Trambahnfahrer also nicht unbedingt verlassen wollen. Die Aussage der anderen Trambahnfahrer beschreibt die Situation vor zehn Minuten. Letztendlich bin ich verantwortlich für mein Fahrzeug - wenn ich einen Unfall baue, kann ich hinter nicht sagen: „Aber der nette Mann hat gesagt, ich komme vorbei!“

Sofern die Entscheidung des Trambahnfahrers also nicht völlig willkürlich war, denke ich, man könnte damit durchaus einen Schadensersatzanspruch begründen. Ob man den Schaden beziffern kann, ist eine andere Frage.

Gruß,
Max

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Hallo.

Sofern die Entscheidung des Trambahnfahrers also nicht völlig
willkürlich war, denke ich, man könnte damit durchaus einen
Schadensersatzanspruch begründen. Ob man den Schaden beziffern
kann, ist eine andere Frage.

Es gibt mittlerweile Verkehrsbetriebe, die dem Fahrgast ab einer gewissen Verspätung oder verpasstem Anschluss eine Entschädigung zahlen. Diese Summe lässt sich dann ja recht problemlos ermitteln und macht zumindest einen Teil des gesamten Schadens aus.

Sebastian.

ERGÄNZUNG

Und das der Autofahrer darüber
die Wahrheit sagt?

Ich merke gerade: Ich bin von einer Situation ausgegangen, in der der Fahrer vor Ort ist, aber sich weigert wegzufahren. (Ja, das kommt vor - leider.) Das ändert aber nichts an meiner Argumentation: Wenn eer Fahrer nicht vor Ort ist, kann der Trambahnfahrer noch viel weniger einschätzen, ob die Situation sich seit der letzten Trambahn vor zehn Minuten verändert hat. Es bleibt seine Verantwortung, ob er weiterfährt.

Gruß,
Max

Kommt also ganz auf die Rechnung an, die der PKW-Fahrer
erhalten hat.
Poste doch mal die Positionen.

Strafzettel beträgt 35 Euro, vom Versetzen und vom Ausfall kamen (noch) keine Rechnungen…wär auch interessant obs irgendwie ne Pauschale für den Ausfall gibt…hab gehört das son Ausfall 120 Euro/Minute kostet…

Gruß die_betsy