Wir (Mieter) in einem 2 Familienhaus haben im Garten unser Trampolin, 3 m Durchmesser, (ohne Sicherungsnetz und ohne Federschutz) aufgestellt. Da die weitere Familie oft Kinder (jedes Alter) zu besuch hat, interessiert es mich wer in einem Schadensfall haftet. Ein Verbot möchte ich nicht aussprechen und die andere Familie wäre bereit die Haftung (auch schriftlich) zu übernehmen.
Wie müsste der Wortlaut im Falle der schriftlichen Form lauten?
Hallo,
als Nichtjurist und Versicherungsmensch folgendes:
Wenn das Trampolin unsachgemäß aufgestellt wurde, halte ich eine Haftung grundsätzlich für möglich. Evtl. auch bei einer geduldeten Benutzung.
Wie so eine Haftungsverzichterklärung aussehen könnte, weiss ich nicht.
Wenn ich das richtig verstehe ist dir egal ob etwas passiert solang du nicht dafür haften musst?
Wäre es nicht besser dafür zu sorgen das keine Unfälle passieren? Hab mal recherchiert und hier eine Liste mit Trampolin Zubehör gefunden: http://www.trampolin-sport.org/trampolin-zubehoer/
Ich glaub eine Randabdeckung und ein Trampolin Zelt machen es fast unmöglich das ein Kind runterfällt. Die Sicherheitsnetze zum nachrüsten sind aber auch nicht so teuer.
ein zweites mal nachrüsten werde ich nicht. Ich habe jetzt Schilder angebracht - Betreten Verboten -.
Da unsere Gesetzte zu kompliziert sind um allen Anforderungen als Laie genüge zu tun.