Hallo,
habe in einem 2 Familienhaus Gartennutzung und Pflege im Mietvertrag(wohne im OG, im UG ist noch nicht vermietet!) und darf jetzt für meinen Sohn kein Trampolin reinstellen.Garten ist groß genug und würde auch die Sicht des zukünftigen Mieters des UG nicht beeinträchtigen, da es seitlich aufgestellt werden würde. Möchte demzufolge Mietvertrag ändern und Gartennutzung(und natürlich auch die Pflege) nicht mehr in Anspruch nehmen. Geht das?
Danke für hilfeiche Antworten!
Die Gartennutzung ist Bestandteil des Mietvertrags und kann nur beidseitig geändert werden.
Frl. Grüsse
Lutz
Danke für Deine Antwort - schade das Du auf das Problem nicht eingehst. Ich will den Vertrag ja nicht so mir nichts Dir nichts ändern.
Mit Verträgen kenne ich mich nicht aus aber wäre ein Klapptrampolin nicht vielleicht eine Lösung? Das muss nicht die ganze Zeit auf dem Rasen stehen. Schau mal bei Amazon nach, ich hab da letztens sowas gesehen.
Am besten ein aufblasbares Trampolin nehmen, da kann man die Luft nach der Benutzung einfach wieder rauslassen
Infos unter www.flying-bananas.de
Grüße WWW